Scheidung & Trennung
Wer muss nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus ausziehen?
Eine Trennung bedeutet nicht automatisch, dass einer der Ehepartner sofort die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Wem die Immobilie gehört oder wer den Mietvertrag unterschrieben hat, ist zwar wichtig – entscheidet die Frage aber nicht in jedem Fall allein.
Muss ein Ehepartner bei der Trennung ausziehen?
Grundsätzlich führt eine Trennung nicht automatisch dazu, dass ein Ehepartner zum Auszug verpflichtet ist.
Ehepartner können sogar innerhalb derselben Wohnung oder desselben Hauses getrennt leben. Entscheidend ist für das Trennungsjahr, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und zumindest ein Ehepartner diese erkennbar nicht wiederherstellen möchte.
Was passiert, wenn beide in der Wohnung bleiben wollen?
Können sich die Ehepartner nicht einigen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine gerichtliche Regelung über die Nutzung der Ehewohnung in Betracht kommen.
Dabei geht es nicht einfach darum, wer zuerst den Auszug verlangt. Vielmehr müssen die konkreten Umstände des Einzelfalls betrachtet werden.
Was gilt, wenn das Haus nur einem Ehepartner gehört?
Ein häufiger Irrtum lautet: „Das Haus gehört mir, also muss mein Ehepartner sofort ausziehen.“
So einfach ist es während der Trennungsphase nicht. Eigentum und Nutzung der bisherigen Ehewohnung sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.
Und wenn beide Eigentümer sind?
Sind beide Ehepartner Eigentümer des Hauses oder der Wohnung, müssen mehrere Fragen getrennt betrachtet werden:
- Wer nutzt die Immobilie während der Trennung?
- Wer trägt Kreditraten und laufende Kosten?
- Kommt eine Nutzungsentschädigung in Betracht?
- Soll ein Ehepartner die Immobilie übernehmen?
- Wird die Immobilie verkauft?
- Welche Auswirkungen ergeben sich beim Zugewinnausgleich?
Vorsicht beim freiwilligen Auszug
Ein freiwilliger Auszug kann praktische und rechtliche Folgen haben. Wer die gemeinsame Ehewohnung verlässt, sollte deshalb nicht davon ausgehen, später ohne Weiteres wieder einziehen zu können.
Was passiert mit den Kindern?
Leben gemeinsame Kinder in der Wohnung, kann deren Situation besondere Bedeutung gewinnen. Schule, Kindergarten, soziales Umfeld und Betreuung sollten bei einer Lösung berücksichtigt werden.
Was gilt bei Gewalt oder Bedrohungen?
Bei Gewalt, Drohungen oder einer erheblichen Gefährdung können schnelle gerichtliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein.
In solchen Situationen steht zunächst der Schutz der betroffenen Person und gegebenenfalls der Kinder im Vordergrund.
Erst klären, dann ausziehen
Die Frage, wer nach einer Trennung ausziehen muss, lässt sich nicht allein danach beantworten, wem die Wohnung oder das Haus gehört.
Wohnungsnutzung, Eigentum, Finanzierung, Unterhalt und die Situation gemeinsamer Kinder greifen häufig ineinander. Gerade bei einer gemeinsamen Immobilie sollte deshalb vor weitreichenden Entscheidungen geklärt werden, welche Folgen ein Auszug haben kann.
Sie befinden sich gerade in einer Trennung?
Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, berät Sie zu Ihrer persönlichen Situation und den möglichen nächsten Schritten.
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