Ehevertrag für Unternehmer

Ehevertrag & Unternehmensvermögen

Ehevertrag für Unternehmer – Unternehmen schützen, fair vorsorgen.

Eine Ehe sollte nicht zum wirtschaftlichen Risiko für ein Unternehmen werden – und ein Ehevertrag nicht zur einseitigen Absicherung.

Unternehmer, Selbstständige und Gesellschafter haben bei einer Eheschließung häufig eine besondere Vermögenssituation. Steigt der Wert eines Unternehmens während der Ehe erheblich, kann diese Entwicklung bei einer späteren güterrechtlichen Auseinandersetzung große Bedeutung bekommen. Ein individuell gestalteter Ehevertrag kann Risiken frühzeitig ordnen und gleichzeitig einen angemessenen Ausgleich zwischen den Ehepartnern schaffen.

Ehevertrag für Unternehmer – Unternehmen und Betriebsvermögen vorausschauend regeln
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Unternehmenswerte Güterrechtliche Auswirkungen frühzeitig prüfen
Liquidität sichern Ungeplante wirtschaftliche Belastungen vermeiden
Fair gestalten Unternehmensschutz und Ehepartner berücksichtigen

Das unternehmerische Risiko

Warum ist ein Ehevertrag für Unternehmer besonders wichtig?

Unternehmerisches Vermögen unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von vielen anderen Vermögenswerten: Ein hoher Unternehmenswert bedeutet nicht automatisch, dass entsprechend viel frei verfügbares Geld vorhanden ist.

Kapital kann in Maschinen, Immobilien, Warenbestand, Beteiligungen, Forderungen oder dem Unternehmen selbst gebunden sein.

Kommt es später zu einem erheblichen Zugewinnausgleichsanspruch, kann deshalb eine Situation entstehen, in der rechnerisch ein hoher Vermögenswert vorhanden ist, die zur Zahlung erforderliche Liquidität aber fehlt.

Das eigentliche Risiko: Nicht unbedingt der Verlust des Unternehmens selbst ist das Problem, sondern eine hohe Geldforderung, die aus dem übrigen Vermögen oder aus der Unternehmenssubstanz finanziert werden müsste.

Ein häufiger Irrtum

Gehört meinem Ehepartner nach der Hochzeit die Hälfte meiner Firma?

Nein. Durch die Eheschließung wird ein Unternehmen nicht automatisch gemeinsames Eigentum beider Ehepartner.

Ohne Ehevertrag leben Ehegatten grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei bleiben die Vermögen der Ehepartner grundsätzlich getrennt.

Bei Beendigung des Güterstandes wird jedoch betrachtet, welchen Zugewinn jeder Ehepartner während der Ehe erzielt hat.

Hat sich der Wert eines Unternehmens erheblich erhöht, kann diese Wertentwicklung deshalb für den Zugewinnausgleich relevant werden.

Vereinfacht dargestellt

Warum eine Wertsteigerung zum Problem werden kann

Ein einfaches Beispiel zeigt, warum Unternehmer das Thema nicht erst bei einer Trennung betrachten sollten.

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Bei Eheschließung

Das Unternehmen hat beispielsweise einen relevanten Ausgangswert, der bei der Ermittlung des Anfangsvermögens zu berücksichtigen sein kann.

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Während der Ehe

Das Unternehmen wächst. Gewinne werden investiert, Mitarbeiter eingestellt und der Unternehmenswert steigt erheblich.

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Bei Scheidung

Die während der Ehe eingetretene Wertentwicklung kann den Zugewinn des unternehmerisch tätigen Ehepartners erheblich beeinflussen.

Dieses Beispiel ersetzt keine konkrete Zugewinnberechnung. Unternehmensbewertung, Anfangsvermögen, Verbindlichkeiten und weitere Vermögenspositionen können das Ergebnis erheblich verändern.

Unternehmensbewertung

Wie wird der Wert eines Unternehmens bestimmt?

Bei einer güterrechtlichen Auseinandersetzung kann die Bewertung eines Unternehmens zu einer der schwierigsten Fragen werden.

Anders als bei einem Bankkonto lässt sich der Wert eines Betriebes nicht einfach am Kontostand ablesen.

Ertragskraft, Unternehmensstruktur, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Zukunftsaussichten und je nach Unternehmen weitere Faktoren können für die Bewertung eine Rolle spielen.

Auch die Frage, in welchem Umfang der Unternehmenswert von der persönlichen Arbeitsleistung des Unternehmers abhängt, kann bewertungsrechtlich bedeutsam werden.

Gerade bei inhabergeführten Unternehmen können unterschiedliche Bewertungsansätze zu erheblich unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Vertragsgestaltung

Was kann ein Unternehmer-Ehevertrag regeln?

Es geht nicht zwangsläufig darum, sämtliche gesetzlichen Ansprüche auszuschließen. Häufig ist eine gezielte Gestaltung sinnvoller.

Betriebsvermögen

Es kann geprüft werden, ob und in welchem Umfang betriebliches Vermögen bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung gesondert behandelt werden soll.

Gesellschaftsanteile

Auch Beteiligungen an einer GmbH, Personengesellschaft oder anderen Unternehmensformen können in die Gestaltung einbezogen werden.

Wertsteigerungen

Ein Vertrag kann differenzieren, wie bestimmte Wertentwicklungen des Unternehmens güterrechtlich behandelt werden sollen.

Privatvermögen

Unternehmensvermögen und privates Vermögen müssen nicht zwingend identisch behandelt werden. Gerade hier liegt ein Vorteil individueller Gestaltung.

Ausgleichsregelungen

Anstelle eines vollständigen Ausschlusses können andere Ausgleichsmechanismen vereinbart werden, wenn dies zur gemeinsamen Lebensplanung passt.

Weitere Scheidungsfolgen

Je nach Lebenssituation können auch Unterhalt und Versorgungsausgleich in eine umfassende Vertragsgestaltung einbezogen werden.

Individuell statt pauschal

Warum nicht einfach Gütertrennung vereinbaren?

Vollständige Gütertrennung ist eine mögliche Gestaltung, aber keineswegs automatisch die beste Lösung für Unternehmer.

Sie beseitigt grundsätzlich den gesetzlichen Zugewinnausgleich und kann damit weitreichendere Folgen haben, als ursprünglich beabsichtigt.

Eine Alternative kann eine modifizierte Zugewinngemeinschaft sein. Dabei bleibt die Zugewinngemeinschaft grundsätzlich bestehen, wird aber gezielt verändert.

So kann beispielsweise geprüft werden, ob Unternehmensvermögen anders behandelt wird, während das übrige private Vermögen weiterhin dem Zugewinnausgleich unterliegt.

Für viele Unternehmer liegt gerade darin der interessante Ansatz: nicht die Ehe wirtschaftlich vollständig trennen, sondern das Unternehmen gezielt aus dem Risiko herausnehmen.

Die andere Seite mitdenken

Wie bleibt ein Unternehmer-Ehevertrag fair?

Ein belastbarer Ehevertrag sollte nicht ausschließlich aus der Perspektive des Unternehmensinhabers gedacht werden.

Übernimmt der andere Ehepartner beispielsweise über viele Jahre Kinderbetreuung, reduziert seine Berufstätigkeit oder unterstützt mittelbar den unternehmerischen Erfolg, kann ein vollständiger Ausschluss wirtschaftlicher Ansprüche zu erheblichen Ungleichgewichten führen.

Deshalb sollte geprüft werden, welche Absicherung für beide Ehepartner zur tatsächlichen Lebensplanung passt.

Unternehmensschutz und fairer Ausgleich sind keine Gegensätze. Gerade eine ausgewogene Gestaltung kann dazu beitragen, dass der Vertrag langfristig tragfähig bleibt.

Nicht nur Vermögen betrachten

Liquidität kann wichtiger sein als Unternehmenswert

Eine hohe Unternehmensbewertung hilft wenig, wenn eine daraus resultierende Geldforderung kurzfristig finanziert werden muss.

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Gebundenes Kapital

Vermögen steckt häufig im Unternehmen und steht nicht als frei verfügbares Bankguthaben zur Verfügung.

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Finanzierungsbedarf

Eine größere Ausgleichsforderung kann zusätzlichen Kreditbedarf auslösen oder andere Finanzierungen belasten.

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Unternehmenssubstanz

Im ungünstigen Fall entsteht wirtschaftlicher Druck, Vermögenswerte zu veräußern oder dem Unternehmen Liquidität zu entziehen.

GmbH & Beteiligungen

Was gilt für Gesellschafter und Unternehmensbeteiligungen?

Nicht nur Einzelunternehmer sollten die güterrechtlichen Folgen einer Ehe betrachten. Das gilt ebenso für Gesellschafter einer GmbH oder Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Der Gesellschaftsanteil bleibt grundsätzlich dem jeweiligen Gesellschafter zugeordnet. Sein wirtschaftlicher Wert kann jedoch für den Zugewinnausgleich relevant werden.

Daneben sollte geprüft werden, welche Regelungen bereits im Gesellschaftsvertrag bestehen.

Gerade in Familienunternehmen kann es sinnvoll sein, Ehevertrag und Gesellschaftsvertrag aufeinander abzustimmen. Widersprüchliche Regelungen können später erhebliche Probleme verursachen.

Familienunternehmen

Warum betrifft der Ehevertrag manchmal die ganze Unternehmerfamilie?

Bei Familienunternehmen geht es häufig nicht nur um das Vermögen eines einzelnen Gesellschafters.

Unternehmensanteile sollen möglicherweise über Generationen innerhalb der Familie gehalten werden. Gleichzeitig können Gesellschaftsverträge Vorgaben enthalten, die auch die güterrechtliche Situation von Gesellschaftern betreffen.

In solchen Fällen sollte die ehevertragliche Gestaltung nicht isoliert betrachtet werden.

Gesellschaftsrecht, Familienrecht und gegebenenfalls erbrechtliche Gestaltung sollten bei größeren Familienunternehmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

Nicht nur klassische Unternehmer

Auch Selbstständige und Freiberufler sollten vorsorgen

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Freiberufler

Auch Praxiswerte, Kanzleien oder andere freiberufliche Strukturen können bei der vermögensrechtlichen Betrachtung relevant werden.

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Selbstständige

Maschinen, Fahrzeuge, Warenbestände, Kundenbeziehungen und andere betriebliche Werte können erhebliches Vermögen darstellen.

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Start-ups

Eine zunächst geringe Beteiligung kann während einer Ehe erheblich an Wert gewinnen. Frühzeitige Gestaltung kann deshalb besonders interessant sein.

Nicht zu lange warten

Wann sollte ein Unternehmer einen Ehevertrag schließen?

Idealerweise wird die güterrechtliche Situation bereits vor der Eheschließung besprochen.

Aber auch während einer bestehenden Ehe kann ein Ehevertrag geschlossen oder ein vorhandener Vertrag angepasst werden.

Besonders Unternehmensgründung, Einstieg in ein Familienunternehmen, Erwerb größerer Beteiligungen oder starkes Unternehmenswachstum können sinnvolle Anlässe für eine Überprüfung sein.

Auch ein Unternehmer, der seit vielen Jahren verheiratet ist, ist für eine ehevertragliche Gestaltung nicht automatisch „zu spät“. Entscheidend ist, dass beide Ehepartner eine entsprechende Vereinbarung treffen wollen.

Rechtssichere Gestaltung

Muss der Unternehmer-Ehevertrag zum Notar?

Ja. Ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Eine lediglich privat unterschriebene Vereinbarung genügt nicht.

Bei komplexeren unternehmerischen Verhältnissen sollte jedoch bereits vor dem Notartermin geklärt werden, welche wirtschaftlichen Ziele mit der Vereinbarung verfolgt werden.

Dazu gehört insbesondere die Frage, welche Vermögenswerte geschützt, welche Ansprüche erhalten und welche Ausgleichsmechanismen vereinbart werden sollen.

Vertragskontrolle

Kann ein Unternehmer-Ehevertrag unwirksam sein?

Auch Unternehmer können ehevertragliche Regelungen nicht völlig losgelöst von den gesetzlichen Grenzen gestalten.

Besonders problematisch können Vertragsgestaltungen werden, die zu einer evident einseitigen Belastung eines Ehepartners führen und zentrale Schutzbereiche des Scheidungsfolgenrechts betreffen.

Deshalb sollte der Wunsch nach möglichst weitgehendem Unternehmensschutz nicht automatisch zu einem pauschalen Ausschluss sämtlicher Ansprüche führen.

Ein differenzierter Vertrag kann wirtschaftlich wesentlich sinnvoller sein als eine möglichst radikale Regelung.

Bestehende Verträge

Der Ehevertrag ist 15 Jahre alt – das Unternehmen nicht mehr dasselbe?

Gerade Unternehmer sollten bestehende Eheverträge nach größeren wirtschaftlichen oder familiären Veränderungen erneut betrachten.

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Unternehmenswachstum

Aus einem kleinen Betrieb kann über Jahre ein Unternehmen mit erheblichem Wert geworden sein.

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Neue Beteiligungen

Gesellschaftsanteile, Holdingstrukturen oder weitere Unternehmen können hinzugekommen sein.

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Familie verändert sich

Kinder, berufliche Auszeiten oder eine andere Rollenverteilung können die ursprüngliche Interessenlage deutlich verändern.

Häufige Fragen

Ehevertrag für Unternehmer kurz erklärt

Gehört meinem Ehepartner automatisch die Hälfte meines Unternehmens?

Nein. Durch die Eheschließung entsteht nicht automatisch Miteigentum am Unternehmen. Der Unternehmenswert und seine Entwicklung können jedoch für den Zugewinnausgleich relevant sein.

Kann ich meine Firma vom Zugewinnausgleich ausnehmen?

Der gesetzliche Zugewinnausgleich kann ehevertraglich verändert werden. Ob und wie Unternehmensvermögen gesondert behandelt werden sollte, hängt von der konkreten Vermögens- und Lebenssituation ab.

Muss ich dafür Gütertrennung vereinbaren?

Nein. Neben vollständiger Gütertrennung kommen differenzierte Gestaltungen in Betracht, insbesondere eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.

Was ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Dabei bleibt der gesetzliche Güterstand grundsätzlich bestehen, wird aber durch Ehevertrag verändert. So können beispielsweise bestimmte Vermögenspositionen gesondert behandelt werden.

Was passiert, wenn das Unternehmen während der Ehe stark wächst?

Eine während der Ehe eingetretene Wertsteigerung kann den Zugewinn des Unternehmers beeinflussen. Wie stark, hängt von der konkreten Bewertung und den übrigen Vermögensverhältnissen ab.

Kann ich auch nach Jahren noch einen Ehevertrag schließen?

Ja. Ein Ehevertrag kann auch während einer bestehenden Ehe geschlossen werden, wenn beide Ehepartner eine entsprechende Vereinbarung treffen.

Gilt das Thema auch für GmbH-Gesellschafter?

Ja. Auch der wirtschaftliche Wert von Gesellschaftsanteilen kann für den Zugewinnausgleich relevant werden. Zusätzlich sollte der jeweilige Gesellschaftsvertrag berücksichtigt werden.

Muss der Ehevertrag notariell beurkundet werden?

Ja. Eheverträge bedürfen der notariellen Beurkundung.

Weiterführende Informationen

Ehevertrag, Unternehmen und Vermögen

Ihr Unternehmen ist zu wichtig für eine Standardlösung.

Ein Unternehmer-Ehevertrag sollte Unternehmenswert, Liquidität, private Vermögensverhältnisse und die Interessen beider Ehepartner gemeinsam betrachten. Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, bespricht mit Ihnen, welche ehevertragliche Gestaltung zu Ihrer persönlichen und unternehmerischen Situation passen kann.