Ratgeber Familienrecht

Trennung und Scheidung: Ablauf, Trennungsjahr, Kosten und die wichtigsten Entscheidungen

Eine Trennung wirft innerhalb kürzester Zeit viele Fragen auf: Wann beginnt das Trennungsjahr? Wer bleibt in der Wohnung? Was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Wann kann die Scheidung eingereicht werden – und mit welchen Kosten ist zu rechnen? Dieser Ratgeber gibt einen ersten Überblick über die wichtigsten Schritte von der Trennung bis zur Scheidung.

Eine Scheidung beginnt lange vor dem Scheidungstermin

Der eigentliche Scheidungstermin vor dem Familiengericht ist häufig nur der letzte Schritt eines wesentlich längeren Prozesses. Viele wichtige Entscheidungen werden bereits während der Trennungszeit getroffen. Gerade bei gemeinsamen Immobilien, Vermögen, Unterhaltsfragen oder laufenden Krediten kann es sinnvoll sein, diese Entscheidungen nicht erst kurz vor der Scheidung zu klären.

Wann gilt ein Ehepaar als getrennt?

Eine Trennung beginnt nicht zwingend mit dem Auszug eines Ehepartners. Entscheidend ist vielmehr, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und zumindest ein Ehepartner sie erkennbar nicht wiederherstellen möchte.

Deshalb ist eine Trennung grundsätzlich auch innerhalb derselben Wohnung oder desselben Hauses möglich. In diesem Fall müssen die Lebensbereiche tatsächlich voneinander getrennt werden. Die Ehepartner führen dann keine gemeinsame häusliche Gemeinschaft mehr.

Wichtig:

Das Datum der Trennung kann später für den Scheidungsantrag und auch für weitere familienrechtliche Fragen Bedeutung haben. Deshalb sollte der Beginn der Trennung nachvollziehbar sein.

Warum gibt es das Trennungsjahr?

Eine Ehe soll grundsätzlich nicht unmittelbar nach einer Trennung geschieden werden. Das Familienrecht geht regelmäßig davon aus, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehepartner seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wünschen beziehungsweise der andere Ehepartner der Scheidung zustimmt.

Das Trennungsjahr beginnt mit der tatsächlichen Trennung – nicht erst mit dem Auszug, dem Gang zum Anwalt oder der Einreichung des Scheidungsantrags.

Kann man sich vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen?

Nur in besonderen Ausnahmefällen kommt eine Scheidung bereits vor Ablauf eines Jahres in Betracht. Dafür reicht es nicht aus, dass die Ehe stark zerstritten ist oder ein Ehepartner die Scheidung möglichst schnell hinter sich bringen möchte.

In der Praxis sollte deshalb grundsätzlich mit dem Trennungsjahr gerechnet werden.

Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung oder im Haus?

Eine der ersten praktischen Fragen nach einer Trennung lautet häufig: Wer zieht aus?

Eine automatische Regel, nach der beispielsweise derjenige gehen muss, der die Trennung ausgesprochen hat, gibt es nicht. Auch das Eigentum an einer Immobilie beantwortet die Frage während der Trennungszeit nicht in jedem Fall allein.

Können sich die Ehepartner nicht einigen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine gerichtliche Regelung über die Nutzung der Ehewohnung erforderlich werden.

Bei einer gemeinsamen Immobilie sollte ein freiwilliger Auszug nicht nur als Wohnungsfrage betrachtet werden. Eigentum, Finanzierung, laufende Kreditverpflichtungen und eine mögliche spätere Nutzung oder Verwertung des Hauses können miteinander zusammenhängen.

Ausführlicher behandeln wir dieses Thema im Praxisbeitrag: Warum ich bei einer Trennung nicht vorschnell aus dem gemeinsamen Haus ausziehen würde →

Was sollte nach einer Trennung früh geklärt werden?

Nicht jede Frage muss am ersten Tag endgültig entschieden werden. Einige Punkte sollten allerdings frühzeitig geordnet werden, damit aus einer emotional schwierigen Situation nicht zusätzlich ein finanzielles Problem entsteht.

Wohnsituation

Wer bleibt zunächst in der bisherigen Wohnung oder Immobilie und welche Kosten entstehen dadurch?

Konten und laufende Zahlungen

Welche gemeinsamen Konten, Daueraufträge, Versicherungen und regelmäßigen Verpflichtungen bestehen?

Immobilien und Kredite

Wer ist Eigentümer, wer steht im Darlehensvertrag und wie werden die laufenden Belastungen zunächst getragen?

Unterhalt

Es sollte geprüft werden, ob während der Trennungszeit Unterhaltsansprüche bestehen.

Vermögen dokumentieren

Konten, Depots, Immobilien, Beteiligungen und wesentliche Vermögenspositionen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

Wichtige Unterlagen sichern

Einkommensnachweise, Darlehensunterlagen, Versicherungen, Steuerunterlagen und Informationen zur Altersvorsorge können später benötigt werden.

Wann kann die Scheidung beantragt werden?

Die Scheidung erfolgt nicht automatisch nach Ablauf des Trennungsjahres. Sie muss beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.

Der Scheidungsantrag kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es häufig, wenn ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist und der andere dem Scheidungsantrag lediglich zustimmt.

Wann der Antrag sinnvollerweise vorbereitet und eingereicht wird, hängt vom konkreten Fall und insbesondere vom Stand des Trennungsjahres ab.

Brauchen beide Ehepartner einen eigenen Anwalt?

Nicht zwangsläufig.

Der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, benötigt anwaltliche Vertretung. Möchte der andere Ehepartner lediglich der Scheidung zustimmen und keine eigenen Anträge stellen, benötigt er dafür grundsätzlich keinen eigenen Anwalt.

Von einem „gemeinsamen Scheidungsanwalt“ sollte man allerdings nicht sprechen. Eine Rechtsanwältin kann bei widerstreitenden Interessen nicht beide Ehepartner gleichzeitig vertreten.

Sobald beide Seiten eigene rechtliche Interessen durchsetzen oder eigene Anträge stellen möchten, kann eine eigene anwaltliche Vertretung erforderlich beziehungsweise sinnvoll sein.

Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Ist das Trennungsjahr erfüllt und der Scheidungsantrag vorbereitet, läuft ein typisches Scheidungsverfahren vereinfacht in mehreren Schritten ab:

  • Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein.
  • Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehepartner zu.
  • In der Regel wird der Versorgungsausgleich vorbereitet.
  • Die Ehepartner erhalten hierfür Fragebögen zu ihren Versorgungsanrechten.
  • Die Versorgungsträger erteilen Auskünfte.
  • Wenn die notwendigen Informationen vorliegen, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin.
  • Im Termin werden die Ehepartner persönlich angehört.
  • Anschließend kann die Ehe durch Beschluss geschieden werden.

Wie lange das Verfahren dauert, hängt unter anderem davon ab, wie schnell die notwendigen Auskünfte vorliegen und ob neben der Scheidung weitere Streitpunkte gerichtlich geklärt werden müssen.

Was passiert mit der Altersvorsorge?

Bei einer Scheidung wird grundsätzlich auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei geht es vereinfacht gesagt um während der Ehezeit erworbene Anrechte auf Altersversorgung.

Dazu können beispielsweise gesetzliche Rentenanwartschaften, betriebliche Altersversorgung oder bestimmte private Versorgungsanrechte gehören.

Die Versorgungsträger berechnen die während der Ehezeit erworbenen Anrechte. Das Familiengericht entscheidet anschließend über deren Ausgleich.

Je nach Dauer der Ehe und konkreter Gestaltung können Besonderheiten bestehen.

Was kostet eine Scheidung?

Eine seriöse Antwort lässt sich nicht mit einem pauschalen Betrag geben.

Die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Für dessen Berechnung spielen insbesondere die Einkommensverhältnisse der Ehepartner eine Rolle. Auch der Versorgungsausgleich erhöht regelmäßig den Verfahrenswert.

Werden zusätzlich weitere familienrechtliche Streitpunkte gerichtlich ausgetragen, können weitere Gebühren entstehen.

Eine einvernehmliche Scheidung kann Kosten sparen.

Wenn nur ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellt und der andere lediglich zustimmt, kann für das reine Scheidungsverfahren unter Umständen ein zweiter Anwalt entbehrlich sein. Das bedeutet allerdings nicht, dass derselbe Anwalt beide Ehepartner vertritt.

Was passiert mit Vermögen und dem gemeinsamen Haus?

Mit der Scheidung wird nicht automatisch das gesamte Vermögen der Ehepartner „halbiert“.

Bei Ehepartnern, die ohne Ehevertrag im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, kann bei Beendigung des Güterstandes ein Zugewinnausgleich in Betracht kommen. Dabei werden vereinfacht gesagt die Vermögensentwicklungen während der Ehe betrachtet.

Besonders wichtig wird dieses Thema bei Immobilien, größeren Depots, Unternehmensbeteiligungen oder anderem erheblichen Vermögen.

Auch ein gemeinsames Haus wird durch die Scheidung nicht automatisch verkauft oder einem Ehepartner übertragen. Eigentum, Finanzierung und die wirtschaftliche Auseinandersetzung müssen gesondert geklärt werden.

Genau diesen Bereich werden wir im Ratgeber „Scheidung & Immobilie“ ausführlich behandeln.

Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Ehepartner in jeder familienrechtlichen Frage derselben Meinung sein müssen.

Für ein möglichst unkompliziertes Scheidungsverfahren ist allerdings hilfreich, wenn zentrale Folgethemen bereits geklärt wurden und im eigentlichen Scheidungsverfahren nicht zusätzlich darüber gestritten werden muss.

Gerade bei Immobilien, Vermögen oder laufenden finanziellen Verpflichtungen kann es sinnvoll sein, Vereinbarungen rechtzeitig vorzubereiten.

Wann sollte man sich anwaltlich beraten lassen?

Nicht jede Trennung erfordert sofort ein umfangreiches anwaltliches Verfahren.

Eine frühe Beratung kann aber sinnvoll sein, wenn Entscheidungen anstehen, die sich später nur schwer korrigieren lassen.

Das gilt insbesondere bei:

  • gemeinsamen Immobilien,
  • größerem Vermögen,
  • Unternehmen oder selbstständiger Tätigkeit,
  • erheblichen Einkommensunterschieden,
  • gemeinsamen Darlehen,
  • unklaren Unterhaltsansprüchen,
  • Streit über die Ehewohnung oder
  • einem absehbar streitigen Scheidungsverfahren.

Gerade bei einer wirtschaftlich komplexeren Trennung besteht der Wert einer frühen Beratung nicht unbedingt darin, sofort einen Rechtsstreit zu beginnen. Häufig geht es zunächst darum, keine Entscheidung zu treffen, die später unnötig teuer wird.

Trennung und Scheidung im Detail

In unseren Praxisbeiträgen greifen wir einzelne Fragen ausführlicher auf und erklären, worauf es in typischen Trennungssituationen ankommt.

Wann beginnt das Trennungsjahr wirklich? Trennung, Auszug und Trennungsdatum
Mein Ehepartner will die Scheidung nicht Kann eine Scheidung verhindert werden?
Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung? Was vorher geklärt sein sollte
Brauchen beide Ehepartner einen Anwalt? Ein Anwalt, zwei Anwälte und die häufigsten Missverständnisse
Was kostet eine Scheidung? Verfahrenswert, Gerichtskosten und Anwaltskosten

Sie denken über eine Trennung oder Scheidung nach?

Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, berät Sie zu Ihrer persönlichen Situation und hilft Ihnen dabei, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen frühzeitig einzuordnen.

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