Aus der Praxis · Trennung & Scheidung

Was bedeutet eigentlich eine einvernehmliche Scheidung?

„Wir möchten uns einvernehmlich scheiden lassen.“ Das klingt zunächst nach einer Scheidung ohne Streit. Ganz so harmonisch muss es allerdings nicht sein. Man kann sich über vieles uneinig sein – und trotzdem vernünftig dafür sorgen, dass nicht jede offene Frage vor dem Familiengericht ausgetragen werden muss.

Bei dem Wort „einvernehmlich“ entsteht schnell ein etwas falsches Bild.

Zwei Ehepartner sitzen sich freundlich gegenüber, haben bereits alles besprochen, sind sich über Haus, Geld und Kinder vollkommen einig und möchten jetzt eigentlich nur noch gemeinsam einen Termin beim Familiengericht bekommen.

So kann es sein.

Es ist aber keineswegs Voraussetzung.

Ich habe auch mit Ehepaaren zu tun, die sich überhaupt nicht mehr besonders mögen und trotzdem eine vernünftige Scheidung hinbekommen.

Das halte ich sogar für einen wichtigen Unterschied: Man muss sich für eine einvernehmliche Scheidung nicht versöhnen. Man muss nur aufhören, über jede einzelne Frage einen neuen Krieg zu beginnen.

Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet nicht: „Wir sind uns wieder einig.“ Sie bedeutet eher: „Wir sind uns einig, dass diese Ehe beendet werden soll – und wir müssen nicht jeden Streit vor Gericht austragen.“

Eine Scheidung ist keine Schlussabrechnung über die gesamte Ehe

Viele Menschen gehen zunächst davon aus, dass beim Scheidungstermin automatisch alles geregelt wird.

Das Haus. Das Geld. Der Unterhalt. Die Kinder. Vielleicht noch das Auto, die Lebensversicherung und die Frage, wer eigentlich die Wohnzimmermöbel bekommt.

So funktioniert ein Scheidungsverfahren nicht.

Im Kern geht es zunächst um die Auflösung der Ehe. Der Versorgungsausgleich – also vereinfacht gesagt der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Rentenanrechte – wird grundsätzlich im Zusammenhang mit der Scheidung durchgeführt, soweit keine Ausnahme greift oder wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

Andere Themen können zwar als sogenannte Folgesachen mit dem Scheidungsverfahren verbunden werden. Das bedeutet aber nicht, dass jedes Problem einer gescheiterten Ehe zwangsläufig in dieses Verfahren hineingehört.

Und genau hier liegt für mich ein großer Vorteil einer vernünftigen Trennung.

Wenn sich die Ehepartner über wesentliche wirtschaftliche Fragen außerhalb eines streitigen Gerichtsverfahrens einigen können, muss das Familiengericht nicht zum Austragungsort der gesamten gemeinsamen Vergangenheit werden.

Ein Haus kann aus einer einfachen Scheidung schnell eine komplizierte machen

Nehmen wir ein Paar mit einem gemeinsamen Einfamilienhaus.

Beide möchten geschieden werden. Darüber besteht überhaupt kein Streit.

Das Haus ist ungefähr 500.000 Euro wert, bei der Bank sind noch 180.000 Euro offen. Sie möchte dort mit den Kindern wohnen bleiben. Er kann sich grundsätzlich vorstellen, seinen Anteil zu übertragen – allerdings nur gegen einen angemessenen finanziellen Ausgleich.

Bis hierhin klingt das noch ziemlich vernünftig.

Dann kommen die Details.

Wie hoch ist der tatsächliche Wert des Hauses? Wer übernimmt die Restschuld? Entlässt die Bank den anderen überhaupt aus dem Darlehen? Wie wird der Eigentumsanteil bewertet? Welche weiteren Vermögenspositionen müssen berücksichtigt werden?

Plötzlich kann aus dem Satz „Sie behält das Haus“ ein ziemlich umfangreiches Projekt werden.

Trotzdem müssen sich die beiden darüber nicht zwangsläufig vor Gericht streiten.

Man kann Werte ermitteln, rechnen, verhandeln und eine tragfähige Vereinbarung treffen. Bei Regelungen über Grundstückseigentum oder bei bestimmten Vereinbarungen im Zusammenhang mit Scheidungsfolgen müssen zudem die jeweiligen Formvorschriften beachtet werden; häufig ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Das alles kann Arbeit machen.

Aber Arbeit ist nicht dasselbe wie Streit.

„Dann brauchen wir doch nur einen Anwalt.“

Dieser Satz fällt bei einer einvernehmlichen Scheidung fast zwangsläufig irgendwann.

Und er ist nicht völlig falsch.

Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, benötigt also einen Rechtsanwalt.

Wenn der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag lediglich zustimmen möchte und keine eigenen Anträge stellt, benötigt er dafür grundsätzlich keinen eigenen Anwalt.

Daraus ist im Laufe der Zeit allerdings die etwas unglückliche Formulierung vom „gemeinsamen Scheidungsanwalt“ entstanden.

Die gefällt mir nicht.

Denn ein Rechtsanwalt vertritt nicht gleichzeitig zwei Ehepartner mit möglicherweise unterschiedlichen Interessen. Auch bei einer freundlichen Trennung können diese Interessen an einzelnen Stellen auseinandergehen.

Wenn zum Beispiel einer das Haus übernehmen soll und der andere dafür ausgezahlt wird, liegt auf der Hand, dass beide bei der Höhe des Ausgleichs nicht zwangsläufig dasselbe wirtschaftliche Interesse haben.

Dass eine Scheidung mit nur einem beteiligten Anwalt möglich sein kann, bedeutet also nicht, dass dieser Anwalt plötzlich zum neutralen Berater beider Ehepartner wird.

Dieses Missverständnis ist so verbreitet, dass wir ihm einen eigenen Beitrag widmen.

Man kann sich auch über einzelne Dinge noch uneinig sein

Für mich beginnt eine vernünftige Scheidung nicht mit der Erwartung, dass beide plötzlich über alles dasselbe denken.

Das wäre bei manchen Trennungen auch ziemlich unrealistisch.

Vielleicht sind sich beide einig, dass die Ehe beendet ist, streiten aber noch über den Wert einer Immobilie. Vielleicht muss über Zugewinnausgleich gesprochen werden. Vielleicht bestehen unterschiedliche Vorstellungen über Unterhalt.

Dann sollte man diese Fragen klären.

Aber ich würde immer überlegen, welche Probleme tatsächlich einer gerichtlichen Entscheidung bedürfen und welche Probleme sich mit Zahlen, Unterlagen und vernünftigen Verhandlungen lösen lassen.

Das klingt wenig spektakulär.

In der Praxis kann genau das einen erheblichen Unterschied machen – bei den Kosten, bei der Dauer des Verfahrens und nicht zuletzt bei den Nerven.

Nicht jeder offene Punkt muss zu einem Streitpunkt werden. Und nicht jeder Streitpunkt muss am Ende von einem Richter entschieden werden.

Besonders wichtig finde ich das, wenn gemeinsame Kinder da sind.

Denn die Scheidung beendet die Ehe. Sie beendet nicht die gemeinsame Elternschaft.

Wer sich wegen jeder wirtschaftlichen Frage bis aufs Äußerste bekämpft, muss möglicherweise eine Woche später trotzdem gemeinsam entscheiden, auf welche Schule das Kind gehen soll.

Das ist einer der Gründe, warum ich eine einvernehmliche Scheidung nicht mit Harmonie gleichsetzen würde.

Es geht vielmehr um eine gewisse Nüchternheit.

Was muss geregelt werden? Wo liegen tatsächlich unterschiedliche Interessen? Wo braucht einer der Ehepartner eigenen anwaltlichen Rat? Und an welchen Stellen lässt sich eine Lösung finden, mit der vielleicht keiner jubelt, aber beide vernünftig weiterleben können?

Letzteres ist übrigens bei Trennungsvereinbarungen gar kein schlechtes Ergebnis.

Einvernehmlich heißt nicht: einfach alles unterschreiben

Bei aller Begeisterung für vernünftige Lösungen gibt es allerdings auch die andere Seite.

Eine schnelle Einigung ist nicht automatisch eine gute Einigung.

Wenn einer der Ehepartner erheblich besser über die finanziellen Verhältnisse informiert ist, wenn größere Vermögenswerte vorhanden sind oder wenn eine Vereinbarung langfristige Folgen hat, würde ich nicht allein deshalb auf eine Prüfung verzichten, weil beide die Scheidung möglichst friedlich erledigen möchten.

Ein Satz wie „Wir wollen keinen Streit“ sollte nicht bedeuten:

„Dann schaue ich lieber nicht so genau hin.“

Man kann eine Vereinbarung prüfen, Zahlen hinterfragen und sich über die eigenen Rechte informieren – und anschließend trotzdem zu einer einvernehmlichen Lösung kommen.

Eigentlich ist mir diese Variante sogar lieber.

Denn eine Einigung hält erfahrungsgemäß besser, wenn beide verstanden haben, worüber sie sich geeinigt haben.

Wenn ein Ehepaar also zu mir sagt: „Wir möchten uns einvernehmlich scheiden lassen“, finde ich das zunächst einmal gut.

Ich würde aber nicht als Erstes fragen, ob sich die beiden über alles einig sind.

Mich interessiert vielmehr:

Was ist bereits geklärt – und was steht noch zwischen Ihnen?

Denn daran lässt sich viel besser erkennen, wie einfach die Scheidung am Ende tatsächlich werden kann.

Ute Schniering
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Essen

Sie möchten Ihre Scheidung möglichst vernünftig regeln?

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung lohnt es sich, offene rechtliche und wirtschaftliche Fragen vorher sauber zu klären. Gerne besprechen wir, welche Punkte in Ihrer Situation geregelt werden sollten und wie sich das Verfahren sinnvoll vorbereiten lässt.

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