Aus der Praxis · Trennung & Scheidung

Was kostet eine Scheidung?

„Können Sie mir nicht einfach sagen, was meine Scheidung kostet?“ Natürlich ist die Frage berechtigt. Nur hat eine Scheidung leider kein Preisschild. Zwei Ehepaare können beim selben Familiengericht geschieden werden und trotzdem unterschiedliche Kosten haben.

Wenn mich jemand zum ersten Mal wegen einer Scheidung anruft, dauert es manchmal keine zwei Minuten, bis die Frage kommt:

„Und was kostet mich das Ganze?“

Ich finde die Frage völlig vernünftig.

Wer sich trennt, hat meistens ohnehin genug Unsicherheit. Vielleicht müssen plötzlich zwei Haushalte finanziert werden. Vielleicht läuft noch ein Immobilienkredit. Vielleicht ist noch völlig offen, was aus dem gemeinsamen Vermögen wird.

Da möchte niemand zusätzlich eine Rechnung vom Anwalt bekommen, deren Größenordnung vorher vollkommen unbekannt war.

Nur kann ich auf die Kostenfrage nicht seriös mit einem Satz wie „Eine Scheidung kostet 1.500 Euro“ antworten.

Nicht weil die Gebühren geheimnisvoll wären.

Sondern weil ich dafür zunächst ein paar Dinge über die Ehe wissen muss.

Eine Scheidung hat keinen Festpreis. Aber ihre Kosten sind auch kein Glücksspiel. Man muss nur wissen, woraus sie sich berechnen.

Warum das Einkommen plötzlich eine Rolle spielt

Bei einer Scheidung werden die Gerichts- und gesetzlichen Anwaltsgebühren nicht einfach nach der Zahl der Arbeitsstunden berechnet.

Eine wichtige Grundlage ist der sogenannte Verfahrenswert.

Für die eigentliche Ehesache wird dabei grundsätzlich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehepartner abgestellt. Das Familiengericht berücksichtigt insbesondere das Einkommen und gegebenenfalls auch Vermögen sowie die Umstände des konkreten Falls.

Als Ausgangspunkt wird für die Ehesache regelmäßig das zusammengerechnete Nettoeinkommen beider Ehepartner über drei Monate betrachtet.

Das überrascht manche Mandanten.

„Warum wird denn das Einkommen meines Mannes mitgerechnet? Ich bezahle doch meinen Anwalt.“

Weil es an dieser Stelle zunächst nicht darum geht, wer welche Rechnung bezahlt. Das Einkommen dient der Ermittlung des Verfahrenswertes.

Und aus diesem Wert werden anschließend nach den gesetzlichen Gebührentabellen die Gerichts- und Anwaltsgebühren ermittelt.

Ein vereinfachtes Beispiel

3.000 Euro plus 2.000 Euro

Angenommen, ein Ehepartner verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen von 3.000 Euro und der andere über 2.000 Euro.

Zusammen sind das 5.000 Euro monatlich.

Über drei Monate ergibt sich zunächst ein Betrag von 15.000 Euro als Ausgangspunkt für die Bewertung der Ehesache.

Damit steht allerdings noch nicht zwingend der endgültige Verfahrenswert des gesamten Scheidungsverfahrens fest. Weitere Umstände – insbesondere der Versorgungsausgleich – können hinzukommen.

Genau deshalb halte ich wenig von pauschalen Scheidungspreisen im Internet.

Man kann Beispiele rechnen. Das ist sinnvoll.

Man sollte nur nicht aus einem Beispiel den Eindruck gewinnen, jede Scheidung müsse anschließend genau diesen Betrag kosten.

Dann kommt häufig der Versorgungsausgleich hinzu

Bei vielen Scheidungen wird zusammen mit der Ehescheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt.

Dabei geht es vereinfacht gesagt um während der Ehezeit erworbene Versorgungsanrechte, beispielsweise aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderen Altersversorgungssystemen.

Auch der Versorgungsausgleich hat einen eigenen Verfahrenswert.

Dieser richtet sich unter anderem nach der Zahl der auszugleichenden Anrechte und den Einkommensverhältnissen der Ehepartner, wobei gesetzliche Mindestwerte zu beachten sind.

Schon daran sieht man, warum zwei Ehepaare mit demselben Einkommen nicht zwangsläufig beim exakt gleichen Gesamtverfahrenswert landen.

Bei einem Ehepaar bestehen vielleicht nur wenige Versorgungsanrechte. Beim nächsten gibt es gesetzliche Rentenversicherung, Betriebsrente und weitere Versorgungen.

Die Scheidung heißt in beiden Fällen „Scheidung“.

Die wirtschaftliche und rechtliche Konstruktion dahinter kann trotzdem eine andere sein.

Teuer wird nicht unbedingt die Scheidung – sondern der Streit drumherum

Das ist ein Punkt, den ich bei der Kostenfrage fast wichtiger finde als jede Gebührentabelle.

Stellen wir uns zwei Ehepaare mit sehr ähnlichen Einkommensverhältnissen vor.

Beim ersten Paar ist klar:

Die Ehe soll geschieden werden. Über die gemeinsame Immobilie wurde bereits eine Lösung gefunden. Zugewinn und Unterhalt sind geklärt. Wegen der Kinder besteht ebenfalls kein gerichtlicher Streit.

Dann kann das Scheidungsverfahren vergleichsweise überschaubar bleiben.

Beim zweiten Paar beginnt mit dem Scheidungsantrag dagegen erst die eigentliche Auseinandersetzung.

Es wird über Unterhalt gestritten. Vermögenswerte müssen geklärt werden. Einer verlangt Zugewinnausgleich. Vielleicht wird eine weitere Folgesache in den Scheidungsverbund einbezogen.

Jetzt sprechen wir über ein ganz anderes Verfahren.

Wer bei einer Scheidung Kosten sparen möchte, sollte nicht nur nach der günstigsten Anwaltsrechnung fragen. Die wesentlich größere Frage ist häufig: Worüber müssen wir wirklich streiten?

Das heißt ausdrücklich nicht, dass man berechtigte Ansprüche aufgeben sollte, nur um Gerichts- oder Anwaltskosten zu vermeiden.

Das wäre am falschen Ende gespart.

Wenn jemand auf einen erheblichen Vermögensanspruch verzichtet, um einige hundert Euro Gebühren zu vermeiden, ist die Rechnung ziemlich offensichtlich nicht aufgegangen.

Aber ebenso wenig muss jede Meinungsverschiedenheit automatisch zu einem eigenen gerichtlichen Verfahren werden.

Manchmal kann man rechnen.

Manchmal kann man verhandeln.

Und manchmal braucht man tatsächlich eine Entscheidung des Gerichts.

Die Kunst besteht darin, diese drei Situationen auseinanderzuhalten.

Spart ein einziger Anwalt die Hälfte?

Diese Rechnung begegnet mir ebenfalls häufig.

„Wenn wir nur einen Anwalt nehmen, kostet die Scheidung doch nur halb so viel.“

In einer einvernehmlichen Scheidung kann tatsächlich nur der Ehepartner anwaltlich vertreten sein, der den Scheidungsantrag stellt, während der andere Ehepartner ohne eigenen Anwalt der Scheidung zustimmt und keine eigenen Anträge stellt.

Dadurch entsteht nicht noch eine zweite Anwaltsrechnung für eine eigene Vertretung des anderen Ehepartners.

Aber auch hier würde ich auf die Formulierung achten.

Es gibt dann nicht einen gemeinsamen Anwalt.

Es gibt einen anwaltlich vertretenen Ehepartner und einen Ehepartner ohne eigene anwaltliche Vertretung.

Wenn beide untereinander vereinbaren, sich die Kosten dieses Anwalts zu teilen, ist das ihre Vereinbarung. Sie ändert nichts daran, wen der Anwalt rechtlich vertritt.

Kann man die Kosten vor der Scheidung ausrechnen?

Ja – jedenfalls wesentlich genauer, als die Frage „Was kostet eine Scheidung?“ zunächst vermuten lässt.

Wenn die Einkommensverhältnisse bekannt sind, man weiß, welche Versorgungsanrechte vorhanden sind und absehbar ist, welche weiteren Angelegenheiten Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden sollen, lässt sich eine Kostenprognose erstellen.

Genau das halte ich auch für sinnvoll.

Niemand sollte ein Scheidungsverfahren beginnen und dabei das Gefühl haben, die Kosten würden irgendwann zufällig aus einem Hut gezogen.

Ich würde allerdings immer zwischen zwei Fragen unterscheiden:

Was kostet die eigentliche Scheidung?

und

Was kostet die gesamte rechtliche Auseinandersetzung unserer Trennung?

Das kann ein erheblicher Unterschied sein.

Und wenn das Geld für eine Scheidung nicht reicht?

Auch das gehört für mich zu einem Artikel über Scheidungskosten dazu.

Nicht jeder, der sich scheiden lassen möchte, verfügt über ausreichendes Einkommen oder Vermögen, um Gerichts- und Anwaltskosten ohne Weiteres tragen zu können.

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Dabei prüft das Gericht die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie weitere gesetzliche Voraussetzungen. Je nach finanzieller Situation können Kosten übernommen oder Ratenzahlungen angeordnet werden.

Das sollte man nicht mit einer kostenlosen Scheidung verwechseln.

Aber finanzielle Schwierigkeiten bedeuten eben auch nicht automatisch, dass jemand deshalb dauerhaft verheiratet bleiben muss.

Die billigste Scheidung ist nicht immer die beste

Wenn zwei Menschen vernünftig miteinander umgehen und die wesentlichen Fragen bereits geklärt haben, kann eine Scheidung erfreulich unspektakulär verlaufen.

Das ist gut.

Ich würde aber nie empfehlen, eine wirtschaftlich wichtige Frage nur deshalb nicht prüfen zu lassen, damit die Scheidung auf dem Papier möglichst billig aussieht.

Besonders bei Immobilien, größerem Vermögen, Unternehmen, Unterhaltsfragen oder weitreichenden Vereinbarungen können die finanziellen Folgen einer falschen Entscheidung erheblich größer sein als die Kosten einer vernünftigen Beratung.

Man sollte also durchaus auf die Kosten achten.

Nur sollte man dabei nicht vergessen, was eigentlich auf dem Spiel steht.

Wenn mich also jemand fragt:

„Was kostet meine Scheidung?“

würde ich die Frage keineswegs abwehren.

Ich würde nur ein paar Gegenfragen stellen.

Wie hoch sind Ihre Einkommen? Welche Altersversorgungen gibt es? Ist zwischen Ihnen bereits alles Wesentliche geklärt? Oder stehen noch Auseinandersetzungen über Unterhalt, Vermögen oder andere Fragen im Raum?

Und wenn wir das wissen, können wir aus der ziemlich abstrakten Frage nach den Scheidungskosten eine konkrete Rechnung machen.

Das ist mir lieber als irgendein attraktiver Pauschalpreis, der mit dem tatsächlichen Verfahren am Ende wenig zu tun hat.

Ute Schniering
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Essen

Sie möchten wissen, welche Kosten bei Ihrer Scheidung entstehen?

Mit einigen Angaben zu Einkommen, Versorgungsausgleich und den noch offenen Fragen lässt sich die Größenordnung wesentlich besser einschätzen als mit einem pauschalen Scheidungspreis. Gerne besprechen wir Ihre konkrete Situation.

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