Gewaltschutz & Familienrecht
Gewaltschutz bei häuslicher Gewalt – schnell handeln und rechtlich schützen
Bei Gewalt, Bedrohungen oder Nachstellungen können schnelle gerichtliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein.
Häusliche Gewalt kann körperliche Übergriffe, Drohungen, Nachstellungen oder andere erhebliche Verletzungen der persönlichen Freiheit umfassen. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht gerichtliche Schutzanordnungen. Je nach Situation können Kontakt- und Näherungsverbote oder die Überlassung der gemeinsamen Wohnung in Betracht kommen.
Akute Situation
Was jetzt wichtig sein kann
Bei unmittelbarer Gefahr hat die persönliche Sicherheit Vorrang. Danach können Beweise und schnelle gerichtliche Maßnahmen entscheidend sein.
Bei unmittelbarer Gefahr Polizei oder Rettungsdienst verständigen und einen sicheren Ort aufsuchen.
Verletzungen ärztlich feststellen und – soweit sicher möglich – fotografisch dokumentieren.
Drohungen, Nachrichten, E-Mails und andere mögliche Beweismittel nicht vorschnell löschen.
Kontaktverbot, Näherungsverbot oder Wohnungsüberlassung können kurzfristig beantragt werden.
Rechtlicher Schutz
Was kann das Gewaltschutzgesetz leisten?
Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen.
Dabei geht es nicht ausschließlich um körperliche Verletzungen. Auch Drohungen oder beharrliche Nachstellungen können unter bestimmten Voraussetzungen Schutzmaßnahmen rechtfertigen.
Das Familiengericht kann der anderen Person beispielsweise untersagen, die Wohnung zu betreten, sich Ihnen zu nähern, bestimmte Orte aufzusuchen oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
Mögliche Schutzmaßnahmen
Was kann das Familiengericht anordnen?
Eine Gewaltschutzanordnung kann auf die konkrete Situation zugeschnitten werden.
Näherungsverbot
Der anderen Person kann untersagt werden, sich Ihnen bis auf eine bestimmte Entfernung zu nähern.
Kontaktverbot
Kontaktaufnahmen beispielsweise per Telefon, Nachricht, E-Mail oder über andere Kommunikationswege können untersagt werden.
Betretungsverbot
Das Gericht kann untersagen, Ihre Wohnung oder andere bestimmte Orte aufzusuchen.
Wohnungsüberlassung
Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann die gemeinsam genutzte Wohnung einer betroffenen Person zur alleinigen Nutzung überlassen werden.
Bestimmte Orte
Schutzanordnungen können sich beispielsweise auch auf Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten oder andere regelmäßig aufgesuchte Orte beziehen.
Weitere Schutzanordnungen
Das Gericht kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um weitere Verletzungen oder Nachstellungen zu verhindern.
Gemeinsame Wohnung
Kann der gewalttätige Partner aus der Wohnung verwiesen werden?
Nach einem Gewaltvorfall stellt sich häufig unmittelbar die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf.
Polizeiliche Maßnahmen können zunächst kurzfristigen Schutz schaffen. Davon zu unterscheiden ist eine familiengerichtliche Entscheidung über die Nutzung beziehungsweise Überlassung der Wohnung.
Unter den Voraussetzungen des Gewaltschutzgesetzes kann die gemeinsam genutzte Wohnung dem Opfer zeitweise zur alleinigen Nutzung überlassen werden.
Wenn es schnell gehen muss
Was ist eine einstweilige Anordnung?
Gewaltschutzsituationen dulden häufig keinen langen gerichtlichen Verfahrensweg.
Deshalb kann gerichtlicher Schutz im Wege einer einstweiligen Anordnung beantragt werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Das Familiengericht kann dadurch kurzfristig Schutzmaßnahmen treffen, ohne zunächst den Abschluss eines längeren Hauptsacheverfahrens abzuwarten.
Dokumentation
Welche Beweise können wichtig sein?
Je besser konkrete Vorfälle dokumentiert werden können, desto nachvollziehbarer lässt sich die Gefährdungssituation darstellen.
Aktenzeichen, Einsatzdaten und gegebenenfalls ausgesprochene polizeiliche Maßnahmen notieren.
Verletzungen möglichst zeitnah ärztlich untersuchen und dokumentieren lassen.
Verletzungen oder beschädigte Gegenstände können – soweit gefahrlos möglich – fotografisch festgehalten werden.
Drohungen, Beleidigungen oder wiederholte Kontaktversuche sichern und nicht vorschnell löschen.
Personen, die Vorfälle oder deren unmittelbare Folgen wahrgenommen haben, können relevant sein.
Datum, Uhrzeit und Ablauf einzelner Vorfälle möglichst konkret festhalten.
Nachstellungen
Gewaltschutz auch bei Stalking und wiederholten Kontaktversuchen?
Gewaltschutz kann nicht nur nach körperlichen Übergriffen eine Rolle spielen.
Auch beharrliche Nachstellungen können erheblich in das Leben der betroffenen Person eingreifen – etwa wiederholtes Auflauern, ständige Nachrichten, unerwünschte Besuche oder andere Formen fortgesetzter Kontaktaufnahme.
Ob und welche gerichtlichen Schutzmaßnahmen möglich sind, muss anhand des konkreten Verhaltens geprüft werden.
Gemeinsame Kinder
Was passiert, wenn Kinder betroffen sind?
Häusliche Gewalt kann neben dem Gewaltschutz weitere familienrechtliche Fragen auslösen.
Sorgerecht
Bei einer Gefährdung des Kindes kann zu prüfen sein, ob sorgerechtliche Maßnahmen erforderlich sind.
Umgangsrecht
Gewaltvorwürfe können für die Gestaltung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern von erheblicher Bedeutung sein.
Kindeswohl
Bei allen Entscheidungen zu Sorge und Umgang steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.
Gewalt und Umgang
Bedeutet häusliche Gewalt automatisch keinen Umgang mehr?
Gewaltschutz zwischen Erwachsenen und das Umgangsrecht mit einem gemeinsamen Kind sind rechtlich nicht vollständig identisch.
Bestehen jedoch Gewaltvorwürfe oder eine konkrete Gefährdung, muss geprüft werden, welche Umgangsregelung dem Kindeswohl entspricht.
Je nach Situation können besondere Schutzmaßnahmen, Einschränkungen oder andere Gestaltungen des Umgangs erforderlich sein.
Was tun, wenn gegen eine Schutzanordnung verstoßen wird?
Eine gerichtliche Schutzanordnung sollte nicht als bloße Empfehlung verstanden werden. Verstöße können rechtliche Konsequenzen haben.
Wird trotz bestehenden Kontakt-, Näherungs- oder Betretungsverbots erneut Kontakt aufgenommen oder die angeordnete Distanz missachtet, sollte der Vorfall dokumentiert und je nach Situation unverzüglich die Polizei verständigt werden.
Auch wiederholte Verstöße sollten der anwaltlichen Vertretung mitgeteilt werden, damit weitere rechtliche Schritte geprüft werden können.
Zwei Ebenen des Schutzes
Polizei und Familiengericht – was ist der Unterschied?
Bei einer akuten Gefahr ist die Polizei der richtige Ansprechpartner, um unmittelbar einzugreifen und die Situation zu sichern.
Polizeiliche Maßnahmen sind jedoch von längerfristigen familiengerichtlichen Schutzanordnungen zu unterscheiden.
Für Kontaktverbote, Näherungsverbote oder eine längerfristige Regelung zur Nutzung der Wohnung kann deshalb zusätzlich ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein.
Rechtliche Schritte
Wie läuft ein Gewaltschutzverfahren ab?
Situation erfassen
Was ist passiert, wann geschah es und besteht aktuell weiterhin eine Gefährdung?
Beweise zusammenstellen
Polizeiberichte, Nachrichten, Fotos, ärztliche Unterlagen und weitere vorhandene Nachweise werden geordnet.
Schutz beantragen
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen können beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.
Häufige Fragen
Gewaltschutz kurz erklärt
Kann ich ein Kontaktverbot gegen meinen Partner beantragen?
Bei Gewalt, Drohungen oder bestimmten Nachstellungen können gerichtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz in Betracht kommen. Die Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab.
Kann mein Partner aus unserer gemeinsamen Wohnung verwiesen werden?
Neben kurzfristigen polizeilichen Maßnahmen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine gerichtliche Wohnungsüberlassung beantragt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Kontaktverbot und Näherungsverbot?
Ein Kontaktverbot betrifft die Kontaktaufnahme, beispielsweise per Telefon oder Nachricht. Ein Näherungsverbot kann der anderen Person untersagen, sich Ihnen räumlich bis auf eine bestimmte Entfernung zu nähern.
Muss ich körperlich verletzt worden sein?
Nein. Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz können nicht nur bei körperlichen Verletzungen relevant sein. Auch Drohungen und bestimmte Formen der Nachstellung können eine Rolle spielen.
Wie schnell kann das Familiengericht entscheiden?
Bei besonderer Dringlichkeit kann gerichtlicher Schutz im Wege einer einstweiligen Anordnung beantragt werden. Wie schnell eine Entscheidung erfolgt, hängt vom konkreten Verfahren und Gericht ab.
Was passiert mit den Kindern?
Sind gemeinsame Kinder betroffen, können neben dem Gewaltschutz auch Fragen zu Sorgerecht und Umgang geregelt werden müssen. Maßgeblich ist dabei insbesondere das Kindeswohl.
Was kann ich als Beweis vorlegen?
Je nach Fall können Polizeiberichte, ärztliche Dokumentationen, Fotos, Nachrichten, E-Mails, Zeugenaussagen und eine genaue Chronologie der Vorfälle relevant sein.
Was mache ich, wenn die Schutzanordnung verletzt wird?
Bei einer erneuten Gefährdung sollte die Polizei verständigt werden. Verstöße sollten außerdem dokumentiert werden, damit weitere rechtliche Schritte geprüft werden können.
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Mehr erfahrenSie benötigen kurzfristig rechtlichen Schutz?
Bei häuslicher Gewalt, Bedrohungen oder Nachstellungen kann schnelles Handeln erforderlich sein. Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, prüft mit Ihnen, welche Schutzmaßnahmen in Ihrer konkreten Situation möglich sind und welche Schritte beim Familiengericht eingeleitet werden können.