Scheidung & einvernehmliche Lösung
Einvernehmliche Scheidung – schneller, einfacher und mit weniger Streit
Wenn über die wesentlichen Folgen der Trennung Einigkeit besteht, muss die Scheidung nicht zum Rosenkrieg werden.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wollen beide Ehepartner geschieden werden und tragen möglichst keine zusätzlichen Streitigkeiten vor dem Familiengericht aus. Das kann das Verfahren übersichtlicher machen, Konflikte reduzieren und unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten sparen.
Brauchen wir bei einer einvernehmlichen Scheidung wirklich zwei Anwälte?
Nicht zwingend. Für den Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, besteht vor dem Familiengericht grundsätzlich Anwaltszwang.
Der andere Ehepartner kann der Scheidung grundsätzlich zustimmen, ohne dafür selbst einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen. Wenn er keine eigenen Anträge stellen möchte, kann deshalb bei einer tatsächlich einvernehmlichen Scheidung unter Umständen nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein.
Wichtig ist aber: Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt beider Ehepartner. Der beauftragte Rechtsanwalt vertritt ausschließlich seinen Mandanten und dessen Interessen.
Die Grundlage
Was bedeutet einvernehmliche Scheidung?
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man üblicherweise, wenn beide Ehepartner geschieden werden wollen und über die wesentlichen Folgen der Trennung kein gerichtlicher Streit geführt werden muss.
Das bedeutet nicht, dass sämtliche wirtschaftlichen Fragen ignoriert werden sollten. Im Gegenteil: Je besser Unterhalt, Vermögen, Immobilie, Hausrat und andere Themen vor dem Scheidungsverfahren geklärt sind, desto geringer ist das Risiko, dass aus einer einvernehmlichen Scheidung später doch ein umfangreicher Konflikt entsteht.
Voraussetzungen
Wann ist eine einvernehmliche Scheidung möglich?
Trennung
Die eheliche Lebensgemeinschaft muss beendet sein. In der Regel müssen die Ehepartner zunächst das gesetzlich vorgesehene Trennungsjahr durchlaufen.
Scheidungswille
Beide Ehepartner wollen die Ehe beenden und es besteht kein Streit darüber, dass die Ehe geschieden werden soll.
Keine streitigen Folgesachen
Unterhalt, Vermögen oder andere Scheidungsfolgen werden nicht zusätzlich als streitige Folgesachen in das Scheidungsverfahren getragen.
Vor der Scheidung
Muss auch bei Einigkeit das Trennungsjahr eingehalten werden?
Grundsätzlich ja. Auch wenn beide Ehepartner sofort geschieden werden möchten, kann die Ehe nicht allein aufgrund ihrer Übereinstimmung unmittelbar geschieden werden.
Nach Ablauf eines Jahres der Trennung wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet, wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragen oder der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag zustimmt.
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann eine Scheidung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres in Betracht kommen.
Häufiges Missverständnis
Gibt es bei der Scheidung einen gemeinsamen Anwalt?
Nein. Auch bei einer vollkommen einvernehmlichen Scheidung ist der beauftragte Rechtsanwalt nicht der gemeinsame Anwalt beider Ehepartner.
Er vertritt ausschließlich den Ehepartner, der ihn beauftragt hat. Der andere Ehepartner kann bei einer einvernehmlichen Scheidung gegebenenfalls ohne eigenen Anwalt am Verfahren teilnehmen, solange er keine eigenen anwaltspflichtigen Anträge stellen möchte.
Entsteht später doch Streit über Unterhalt, Zugewinn oder andere Fragen, kann für den anderen Ehepartner eine eigene anwaltliche Vertretung erforderlich beziehungsweise sinnvoll werden.
Der Ablauf
Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?
Scheidungsantrag
Nach Vorliegen der Voraussetzungen reicht der beauftragte Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
Versorgungsausgleich
Das Gericht bereitet grundsätzlich auch den Versorgungsausgleich vor, sofern dieser durchzuführen ist.
Scheidungstermin
Sind die Voraussetzungen geklärt, bestimmt das Gericht einen Termin, in dem die Ehepartner persönlich angehört werden.
Zeit
Wie schnell geht eine einvernehmliche Scheidung?
Eine feste Dauer lässt sich nicht garantieren. Auch eine einvernehmliche Scheidung durchläuft ein gerichtliches Verfahren.
Die Dauer hängt unter anderem von der Auslastung des zuständigen Familiengerichts und der Durchführung des Versorgungsausgleichs ab.
Verzögerungen entstehen häufig dann, wenn Unterlagen oder Auskünfte zu den Versorgungsanrechten fehlen oder zusätzliche Streitpunkte in das Verfahren eingebracht werden.
Kosten
Ist eine einvernehmliche Scheidung günstiger?
Eine einvernehmliche Scheidung kann günstiger sein als ein Verfahren, in dem zusätzlich über Unterhalt, Zugewinn, Immobilien oder andere Folgesachen gestritten wird.
Wenn nur der antragstellende Ehepartner anwaltlich vertreten werden muss und der andere lediglich zustimmt, können außerdem weniger Anwaltskosten entstehen als bei zwei anwaltlich vertretenen Parteien.
Die tatsächlichen Gerichts- und Anwaltskosten hängen insbesondere vom maßgeblichen Verfahrenswert und vom Umfang des Verfahrens ab.
Vor dem Scheidungsantrag
Welche Fragen sollten vorher geklärt sein?
Je weniger ungeklärte Konflikte bestehen, desto besser sind die Voraussetzungen für ein wirklich einvernehmliches Verfahren.
Bestehen Ansprüche auf Trennungsunterhalt oder später auf nachehelichen Unterhalt?
Sind Vermögenswerte und mögliche Ausgleichsansprüche geklärt?
Was geschieht mit Haus oder Eigentumswohnung und bestehenden Darlehen?
Ist geklärt, wer welche Gegenstände übernimmt und wer die bisherige Wohnung nutzt?
Sind Betreuung, Umgang und Kindesunterhalt praktikabel geregelt?
Sind die notwendigen Angaben und Unterlagen zu den Versorgungsanrechten vorhanden?
Gesamtlösung
Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?
Einvernehmen bedeutet nicht zwingend, dass zwischen den Ehepartnern nichts mehr zu regeln ist.
Gerade wenn Immobilien, Vermögen, Unterhalt oder gemeinsame Verbindlichkeiten betroffen sind, kann eine verbindliche Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein.
Damit können wichtige wirtschaftliche Fragen geregelt werden, ohne sie später als streitige Folgesachen vor Gericht austragen zu müssen.
Altersvorsorge
Was passiert mit dem Versorgungsausgleich?
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung wird der Versorgungsausgleich grundsätzlich von Amts wegen durchgeführt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Dazu werden die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte der Ehepartner ermittelt.
Die Versorgungsträger müssen hierfür Auskünfte erteilen. Dieser Teil des Verfahrens kann einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtdauer der Scheidung haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich möglich.
Haus & Eigentumswohnung
Kann man sich trotz gemeinsamer Immobilie einvernehmlich scheiden lassen?
Ja. Gemeinsames Immobilieneigentum verhindert eine einvernehmliche Scheidung nicht.
Allerdings sollte geklärt werden, wie mit der Immobilie langfristig verfahren werden soll. Möglich sind beispielsweise Verkauf, Übernahme durch einen Ehepartner oder die vorläufige Fortsetzung des gemeinsamen Eigentums.
Besonders wichtig sind bestehende Darlehen. Eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern führt nicht automatisch dazu, dass eine finanzierende Bank einen Ehepartner aus der Haftung entlässt.
Gemeinsame Kinder
Müssen Sorgerecht und Umgang im Scheidungsverfahren geregelt werden?
Nein. Die Scheidung führt nicht automatisch dazu, dass über Sorgerecht oder Umgang entschieden werden muss.
Können die Eltern ihre Verantwortung für die gemeinsamen Kinder einvernehmlich organisieren, muss daraus grundsätzlich keine zusätzliche streitige Familiensache entstehen.
Unabhängig davon sollte insbesondere der Kindesunterhalt rechtlich und wirtschaftlich zuverlässig geklärt sein.
Familiengericht
Müssen beide Ehepartner zum Scheidungstermin erscheinen?
Grundsätzlich werden beide Ehepartner im Scheidungstermin persönlich angehört.
Das Gericht fragt insbesondere nach dem Zeitpunkt der Trennung und danach, ob die Ehepartner die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherstellen wollen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der eigentliche Scheidungstermin häufig vergleichsweise kurz, wenn alle notwendigen Fragen bereits vorbereitet und keine weiteren Streitpunkte zu entscheiden sind.
Wann sollte man nicht nur wegen der Kosten auf einen eigenen Anwalt verzichten?
Die Lösung mit nur einem anwaltlich vertretenen Ehepartner funktioniert vor allem dann, wenn tatsächlich Einigkeit besteht und der andere Ehepartner keine eigenen Anträge stellen möchte.
Bestehen dagegen erhebliche Vermögensunterschiede, ungeklärte Unterhaltsansprüche, Unternehmen, Immobilien oder Zweifel über die wirtschaftlichen Folgen einer Vereinbarung, kann eine eigene anwaltliche Beratung sinnvoll sein.
Auch bei einer freundschaftlichen Trennung sollte niemand auf wesentliche Ansprüche verzichten, nur um das Scheidungsverfahren möglichst schnell abzuschließen.
Die Vorteile
Was spricht für eine einvernehmliche Scheidung?
Weniger Konflikte
Nicht jede wirtschaftliche oder persönliche Meinungsverschiedenheit muss vor dem Familiengericht ausgetragen werden.
Überschaubares Verfahren
Ohne zusätzliche streitige Folgesachen bleibt das eigentliche Scheidungsverfahren regelmäßig deutlich übersichtlicher.
Geringeres Kostenrisiko
Wer zusätzliche gerichtliche Auseinandersetzungen vermeidet, kann auch das Kostenrisiko der Trennung und Scheidung reduzieren.
Häufige Fragen
Einvernehmliche Scheidung kurz erklärt
Brauchen wir für eine einvernehmliche Scheidung zwei Anwälte?
Nicht zwingend. Der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, benötigt anwaltliche Vertretung. Der andere kann grundsätzlich ohne eigenen Anwalt zustimmen, wenn er keine eigenen anwaltspflichtigen Anträge stellen möchte.
Kann ein Anwalt uns beide vertreten?
Nein. Der Rechtsanwalt vertritt nur den Ehepartner, der ihn beauftragt hat. Einen gemeinsamen Interessenvertreter beider Ehepartner gibt es im Scheidungsverfahren nicht.
Ist eine einvernehmliche Scheidung billiger?
Sie kann kostengünstiger sein, insbesondere wenn keine zusätzlichen streitigen Folgesachen geführt werden und nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein muss.
Kann man sich ohne Anwalt scheiden lassen?
Ein Scheidungsantrag kann vor dem Familiengericht grundsätzlich nicht ohne anwaltliche Vertretung gestellt werden.
Kann man sich sofort einvernehmlich scheiden lassen?
Grundsätzlich muss auch bei einer einvernehmlichen Scheidung zunächst das Trennungsjahr eingehalten werden. Ausnahmen kommen nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Eine feste Dauer gibt es nicht. Gerichtsauslastung, Versorgungsausgleich und die Vollständigkeit der notwendigen Unterlagen beeinflussen die Verfahrensdauer.
Muss der Zugewinnausgleich vor der Scheidung geklärt sein?
Ein Zugewinnausgleich muss nicht automatisch Bestandteil des Scheidungsverfahrens sein. Bei bestehenden Ansprüchen sollte aber geprüft werden, ob und wie diese geregelt werden sollen.
Kann eine Immobilie trotz Scheidung gemeinsames Eigentum bleiben?
Die Scheidung beendet gemeinsames Immobilieneigentum nicht automatisch. Deshalb sollte unabhängig vom Scheidungsverfahren geklärt werden, wie mit der Immobilie weiter verfahren werden soll.
Müssen beide zum Scheidungstermin kommen?
Grundsätzlich werden beide Ehepartner vom Familiengericht persönlich angehört.
Weiterführende Informationen
Die Scheidung richtig vorbereiten
Scheidung
Voraussetzungen, Ablauf und rechtliche Schritte des Scheidungsverfahrens.
Mehr erfahrenTrennungsjahr
Wann das Trennungsjahr beginnt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Mehr erfahrenScheidungsfolgenvereinbarung
Unterhalt, Vermögen und Immobilie in einer verbindlichen Gesamtlösung regeln.
Mehr erfahrenVersorgungsausgleich
Wie während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte behandelt werden.
Mehr erfahrenZugewinnausgleich
Wie Vermögenszuwächse während der Ehe ausgeglichen werden können.
Mehr erfahrenImmobilie bei Scheidung
Verkauf, Übernahme und Finanzierung eines gemeinsamen Hauses.
Mehr erfahrenTrennungsunterhalt
Wann während der Trennungszeit Unterhaltsansprüche bestehen können.
Mehr erfahrenNachehelicher Unterhalt
Wann nach der Scheidung weiterhin Unterhalt verlangt werden kann.
Mehr erfahrenSie möchten Ihre Scheidung einvernehmlich und sauber vorbereiten?
Auch bei vollständiger Einigkeit sollten die wirtschaftlichen Folgen der Trennung geklärt sein. Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, prüft die Voraussetzungen, bereitet den Scheidungsantrag vor und begleitet Sie durch das Scheidungsverfahren.