Scheidung & Familienrecht
Scheidung – Voraussetzungen, Ablauf und wichtige Entscheidungen.
Wer den Ablauf kennt, kann die nächsten Schritte besser planen.
Eine Scheidung beendet nicht nur eine Ehe. Häufig müssen gleichzeitig Fragen zu Unterhalt, Kindern, Vermögen, Altersvorsorge und einer gemeinsamen Immobilie geklärt werden. Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig zu unterscheiden, was Teil des Scheidungsverfahrens ist und welche Fragen daneben geregelt werden müssen.
Rechtliche Voraussetzung
Wann kann eine Ehe geschieden werden?
Voraussetzung einer Scheidung ist, dass die Ehe gescheitert ist. Das bedeutet: Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr und es ist nicht zu erwarten, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
Leben die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet.
Leben die Ehegatten seit drei Jahren getrennt, wird das Scheitern der Ehe auch unabhängig von der Zustimmung des anderen Ehegatten unwiderlegbar vermutet.
Das Trennungsjahr
Getrennt leben bedeutet mehr als zwei verschiedene Adressen.
Für das Trennungsjahr kommt es darauf an, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und zumindest ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar nicht mehr fortsetzen möchte.
Dafür müssen Ehegatten nicht zwingend sofort zwei unterschiedliche Wohnungen haben. Ein Getrenntleben kann grundsätzlich auch innerhalb derselben Wohnung stattfinden, wenn die Lebensbereiche tatsächlich voneinander getrennt werden.
Gerade wenn der genaue Trennungszeitpunkt später streitig werden könnte, kann es sinnvoll sein, die Trennung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Vor dem Scheidungsantrag
Drei Punkte sollten zunächst geklärt sein.
Seit wann leben Sie getrennt?
Der Trennungszeitpunkt ist für die Frage wichtig, wann die Voraussetzungen für eine reguläre Scheidung vorliegen.
Ist die Scheidung einvernehmlich?
Besteht über die Scheidung und wesentliche Folgen Einigkeit, kann das Verfahren häufig übersichtlicher bleiben.
Welche Folgethemen bestehen?
Unterhalt, Kinder, Immobilien, Vermögen und andere wirtschaftliche Fragen sollten frühzeitig erkannt und eingeordnet werden.
Scheidungsantrag
Braucht man für eine Scheidung einen Anwalt?
Der Scheidungsantrag kann nicht einfach selbst beim Familiengericht eingereicht werden. In Ehesachen besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Wer den Scheidungsantrag stellt, benötigt deshalb anwaltliche Vertretung.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung bedeutet das allerdings nicht automatisch, dass beide Ehegatten jeweils einen eigenen Anwalt beauftragen müssen.
Möchte der andere Ehegatte lediglich der Scheidung zustimmen, ist dafür grundsätzlich keine eigene anwaltliche Vertretung erforderlich. Sobald jedoch eigene Anträge gestellt oder streitige Interessen verfolgt werden sollen, muss die konkrete Situation gesondert betrachtet werden.
Das Scheidungsverfahren
Wie läuft eine Scheidung typischerweise ab?
Scheidungsantrag
Nach Prüfung der Voraussetzungen wird der Scheidungsantrag durch die beauftragte Rechtsanwältin beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
Zustellung
Das Familiengericht stellt den Antrag dem anderen Ehegatten zu und leitet die weiteren Verfahrensschritte ein.
Versorgungsausgleich
Soweit ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, werden insbesondere die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte ermittelt.
Scheidungstermin
Sind die erforderlichen Punkte geklärt, bestimmt das Gericht einen Termin und entscheidet über die Scheidung.
Altersvorsorge
Was bedeutet Versorgungsausgleich?
Beim Versorgungsausgleich geht es vereinfacht gesagt um die während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Dazu können beispielsweise gesetzliche Rentenanwartschaften, betriebliche Altersversorgung oder bestimmte private Versorgungen gehören.
Der Versorgungsausgleich ist regelmäßig Bestandteil des Scheidungsverfahrens. Es gibt jedoch Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten, sodass die konkrete Situation geprüft werden muss.
Gerade bei Selbstständigen, Unternehmern oder Ehegatten mit unterschiedlichen Versorgungssystemen kann dieser Bereich wirtschaftlich erhebliche Bedeutung haben.
Folgen der Trennung
Die Scheidung ist oft nur ein Teil der Gesamtfrage.
Viele der wirtschaftlich und persönlich wichtigen Themen entstehen bereits während der Trennung und sollten nicht bis zum Scheidungstermin aufgeschoben werden.
Unterhalt
Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und möglicher nachehelicher Unterhalt folgen unterschiedlichen Voraussetzungen.
Mehr zum UnterhaltKinder
Sorgerecht, Umgang und die tatsächliche Betreuung gemeinsamer Kinder müssen nach einer Trennung sinnvoll organisiert werden.
Mehr zu KindernVermögen
Zugewinnausgleich, Konten, Unternehmensbeteiligungen und andere Vermögenswerte können erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.
Mehr zum VermögenImmobilien
Bei einem gemeinsamen Haus oder einer Eigentumswohnung stellen sich neben Eigentumsfragen häufig auch Fragen zu Finanzierung, Nutzung und einer möglichen Verwertung.
Scheidung & TrennungEinvernehmliche Scheidung
Weniger Streit kann das Verfahren erheblich vereinfachen.
Können sich Ehegatten über die Scheidung und wesentliche Folgen einigen, muss aus dem Ende einer Ehe nicht zwangsläufig ein umfangreicher gerichtlicher Konflikt entstehen.
Gerade wirtschaftliche Fragen sollten jedoch nicht allein deshalb ungeprüft bleiben, weil beide Ehegatten eine schnelle Scheidung wünschen. Eine Vereinbarung sollte auf einer realistischen Kenntnis der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage beruhen.
Je nach Situation können Vereinbarungen zu einzelnen Scheidungsfolgen sinnvoll sein. Für bestimmte Regelungen bestehen besondere Formerfordernisse.
Kosten einer Scheidung
Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung lassen sich nicht für jedes Verfahren mit einem einzigen Pauschalbetrag beantworten. Die Gerichts- und Anwaltskosten hängen insbesondere vom Verfahrenswert ab.
Für dessen Bestimmung spielen unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten eine Rolle. Auch der Versorgungsausgleich und weitere gerichtlich behandelte Folgesachen können den Verfahrenswert beeinflussen.
Deshalb ist eine individuelle Einschätzung sinnvoller als eine vermeintlich exakte Kostenangabe ohne Kenntnis des konkreten Falles.
Häufige Fragen
Scheidung kurz erklärt
Kann ich mich vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen?
Nur in besonderen Ausnahmefällen. Dafür muss die Fortsetzung der Ehe aus Gründen in der Person des anderen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen.
Muss einer von uns aus der Wohnung ausziehen?
Nicht zwingend. Getrenntleben kann grundsätzlich auch innerhalb derselben Wohnung möglich sein, wenn tatsächlich keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht.
Brauchen wir beide einen Anwalt?
Für den Scheidungsantrag wird anwaltliche Vertretung benötigt. Möchte der andere Ehegatte bei einer einvernehmlichen Scheidung lediglich zustimmen, benötigt er dafür grundsätzlich keinen eigenen Anwalt.
Was passiert, wenn mein Ehepartner nicht geschieden werden möchte?
Eine fehlende Zustimmung verhindert eine Scheidung nicht dauerhaft. Nach drei Jahren Getrenntleben wird das Scheitern der Ehe gesetzlich unwiderlegbar vermutet. Bei kürzerer Trennungsdauer hängt die Beurteilung von den konkreten Voraussetzungen ab.
Wer entscheidet über Unterhalt, Kinder und Vermögen?
Diese Fragen werden nicht automatisch sämtlich durch den Scheidungsausspruch erledigt. Je nach Thema, Einigung und Antrag können sie außergerichtlich geregelt oder Gegenstand eigener beziehungsweise verbundener familiengerichtlicher Verfahren sein.
Sie möchten Ihre Scheidung vorbereiten?
Schildern Sie kurz Ihre Situation. Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, kann mit Ihnen klären, welche Schritte jetzt sinnvoll sind und welche Fragen bereits vor dem Scheidungsantrag berücksichtigt werden sollten.