Trennung & Scheidung

Trennungsjahr – was jetzt wichtig ist.

Das Jahr vor der Scheidung ist keine bloße Wartezeit.

Mit der Trennung beginnt rechtlich und wirtschaftlich eine neue Phase. Der Zeitpunkt der Trennung kann für die spätere Scheidung wichtig sein. Gleichzeitig entstehen häufig Fragen zu Wohnung, Unterhalt, Kindern, Konten und Vermögen. Wer diese Punkte frühzeitig einordnet, kann viele spätere Konflikte vermeiden.

Trennungsjahr bei Scheidung – Kalender und getrennte Schlüssel
§
Trennung rechtlich einordnen Beginn und Voraussetzungen des Getrenntlebens
Folgen frühzeitig klären Unterhalt, Kinder, Wohnung und Vermögen
Scheidung vorbereiten Das Trennungsjahr sinnvoll nutzen

Voraussetzung der Scheidung

Was bedeutet Trennungsjahr?

Eine Ehe kann grundsätzlich geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Leben Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt ein Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen zu, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich unwiderlegbar vermutet.

Das sogenannte Trennungsjahr soll deutlich machen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich beendet ist und die Entscheidung zur Trennung nicht lediglich auf einer kurzfristigen Krise beruht.

Entscheidend ist deshalb nicht allein ein bestimmtes Datum auf dem Kalender, sondern ob die Voraussetzungen des Getrenntlebens tatsächlich erfüllt sind.

Wichtig: Das Trennungsjahr bedeutet nicht, dass während dieser Zeit rechtlich nichts geregelt werden kann. Viele wichtige Fragen entstehen gerade unmittelbar nach der Trennung.

Beginn der Trennung

Ab wann läuft das Trennungsjahr?

Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Ehegatte diese erkennbar nicht wiederherstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.

In vielen Fällen ist der Zeitpunkt eindeutig, beispielsweise wenn ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und einen eigenen Haushalt gründet.

Schwieriger kann die Situation sein, wenn beide zunächst weiterhin unter einem Dach wohnen oder unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, wann die endgültige Trennung erfolgt ist.

Ist absehbar, dass der Trennungszeitpunkt später streitig werden könnte, sollte die Trennung nachvollziehbar dokumentiert werden.

Trennung unter einem Dach

Muss einer der Ehegatten ausziehen?

Nein. Getrenntleben kann rechtlich auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich sein. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die häusliche Gemeinschaft auch dann aufgehoben sein kann, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

Dafür muss die Trennung allerdings tatsächlich gelebt werden. Die persönlichen Lebensbereiche und die Haushaltsführung müssen grundsätzlich voneinander getrennt sein.

Eine lediglich nach außen erklärte Trennung reicht nicht aus, wenn das gemeinsame eheliche Zusammenleben tatsächlich unverändert fortgesetzt wird.

Gerade bei einer Trennung innerhalb derselben Wohnung kann die konkrete Gestaltung des Alltags später für den Nachweis des Trennungsbeginns von Bedeutung sein.

Praktische Orientierung

Was sollte zu Beginn der Trennung geklärt werden?

Nicht jeder Punkt betrifft jede Trennung. Einige Fragen sollten jedoch zumindest geprüft werden, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden.

1

Trennungsdatum festhalten

Halten Sie nachvollziehbar fest, wann die eheliche Lebensgemeinschaft beendet wurde. Das kann später helfen, wenn über den Beginn des Trennungsjahres Uneinigkeit besteht.

2

Finanzen überblicken

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Einkommen, Konten, laufende Verpflichtungen, Versicherungen, Kredite und vorhandenes Vermögen.

3

Unterhalt prüfen

Bereits während des Getrenntlebens können Fragen zum Trennungsunterhalt und zum Kindesunterhalt entstehen.

4

Wohnsituation klären

Wer nutzt die gemeinsame Wohnung? Wer trägt Miete, Kreditraten und laufende Kosten? Eigentum und Nutzung sind dabei unterschiedliche Fragen.

5

Kinder im Blick behalten

Bei gemeinsamen Kindern sollten Betreuung, Alltag, Umgang und finanzielle Versorgung möglichst früh verlässlich organisiert werden.

6

Unterlagen sichern

Wichtige Unterlagen zu Einkommen, Altersvorsorge, Immobilien, Darlehen, Versicherungen und Vermögen sollten verfügbar sein.

Finanzen im Trennungsjahr

Unterhalt kann schon vor der Scheidung wichtig werden.

Mit der Trennung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt entstehen. Dieser ist vom möglichen nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung zu unterscheiden.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von der konkreten Einkommens- und Lebenssituation der Ehegatten ab.

Bei gemeinsamen Kindern ist daneben der Kindesunterhalt gesondert zu betrachten.

Versöhnungsversuch

Was passiert, wenn wir es noch einmal miteinander versuchen?

Ein kurzfristiger Versöhnungsversuch führt nicht automatisch dazu, dass das bereits begonnene Trennungsjahr vollständig von vorne beginnen muss.

Das Gesetz bestimmt, dass ein kürzeres Zusammenleben, das der Versöhnung dienen soll, die für die Scheidung maßgeblichen Trennungsfristen nicht unterbricht oder hemmt.

Entscheidend kann jedoch sein, ob es sich tatsächlich nur um einen Versöhnungsversuch gehandelt hat oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft dauerhaft wieder aufgenommen wurde.

Vom Trennungstag zur Scheidung

Wie geht es nach der Trennung weiter?

01

Trennung

Die eheliche Lebensgemeinschaft wird beendet und der Trennungszeitpunkt sollte eindeutig feststehen.

02

Trennungsphase

Wohnung, Unterhalt, Kinder und wirtschaftliche Fragen können bereits jetzt geregelt werden.

03

Scheidung vorbereiten

Gegen Ende des Trennungsjahres kann geprüft werden, wann der Scheidungsantrag sinnvoll eingereicht werden kann.

04

Scheidungsverfahren

Das Familiengericht führt das Verfahren durch und entscheidet schließlich über die Scheidung.

Häufige Frage

Kann man das Trennungsjahr verkürzen?

Eine reguläre Scheidung vor Ablauf eines Jahres Getrenntleben ist nicht allein deshalb möglich, weil beide Ehegatten möglichst schnell geschieden werden möchten.

Vor Ablauf des Trennungsjahres kommt eine Scheidung nur in Betracht, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Dafür gelten hohe Anforderungen. Ob ein solcher Ausnahmefall tatsächlich vorliegt, muss anhand der konkreten Umstände beurteilt werden.

Eine bloße Einigung der Ehegatten, das Trennungsdatum früher anzugeben, ersetzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht.

Während des Trennungsjahres

Diese Themen können jetzt wichtig werden.

Unterhalt

Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt können bereits unmittelbar nach der Trennung relevant werden.

Mehr zum Unterhalt

Kinder

Betreuung, Umgang und Sorgerecht sollten so organisiert werden, dass für die Kinder möglichst verlässliche Strukturen entstehen.

Mehr zu Kindern

Vermögen

Konten, Immobilien, Zugewinn und weitere Vermögensfragen sollten nicht erst am Tag der Scheidung betrachtet werden.

Mehr zum Vermögen

Scheidung

Voraussetzungen, Scheidungsantrag, Versorgungsausgleich und Ablauf des späteren Scheidungsverfahrens.

Mehr zur Scheidung

Häufige Fragen

Das Trennungsjahr kurz erklärt

Muss ich für das Trennungsjahr ausziehen?

Nein. Ehegatten können grundsätzlich auch innerhalb derselben Wohnung getrennt leben. Entscheidend ist, dass die häusliche Gemeinschaft tatsächlich aufgehoben ist.

Wie weise ich den Beginn des Trennungsjahres nach?

Besteht Einigkeit über das Trennungsdatum, entsteht häufig kein Nachweisproblem. Ist ein späterer Streit denkbar, kann es sinnvoll sein, den Trennungszeitpunkt nachvollziehbar zu dokumentieren.

Kann ich während des Trennungsjahres schon Unterhalt verlangen?

Ja, ein möglicher Anspruch auf Trennungsunterhalt betrifft gerade den Zeitraum des Getrenntlebens. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab.

Beginnt das Trennungsjahr nach einem Versöhnungsversuch neu?

Ein kürzeres Zusammenleben zum Zweck der Versöhnung unterbricht oder hemmt die gesetzlichen Trennungsfristen grundsätzlich nicht. Bei einer dauerhaften Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft kann die Situation anders zu beurteilen sein.

Kann die Scheidung schon vor Ablauf des Jahres beantragt werden?

Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres setzt einen besonderen Härtefall voraus. Eine möglichst schnelle Scheidung oder die bloße Zustimmung beider Ehegatten reicht dafür nicht aus.

Was passiert, wenn mein Ehepartner nach einem Jahr nicht zustimmt?

Eine fehlende Zustimmung bedeutet nicht automatisch, dass eine Scheidung erst nach drei Jahren möglich ist. Nach einem Jahr Getrenntleben kann das Scheitern der Ehe auch auf andere Weise festgestellt werden. Nach drei Jahren Getrenntleben wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet.

Sie haben sich getrennt und möchten wissen, was jetzt wichtig ist?

Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, unterstützt Sie dabei, die rechtliche Ausgangslage einzuordnen und zu klären, welche Fragen während des Trennungsjahres bereits geregelt werden sollten.