Kindesunterhalt nach Trennung

Kindesunterhalt – Höhe, Berechnung und wichtige Fragen.

Kinder sollen durch die Trennung ihrer Eltern finanziell möglichst nicht benachteiligt werden.

Nach einer Trennung stellt sich häufig schnell die Frage, welcher Elternteil Kindesunterhalt zahlen muss und in welcher Höhe. Entscheidend sind unter anderem das Alter des Kindes, das Einkommen, die Betreuungsverteilung und weitere finanzielle Umstände.

Kindesunterhalt nach Trennung – Berechnung und finanzielle Verantwortung
§
Unterhaltsrecht Ansprüche rechtlich einordnen
Unterhalt berechnen Einkommen und Bedarf berücksichtigen
Individuelle Situation Betreuung und Familienverhältnisse einbeziehen

Das Grundprinzip

Wer muss nach einer Trennung Kindesunterhalt zahlen?

Eltern sind ihren Kindern grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Leben die Eltern mit einem minderjährigen Kind nicht mehr gemeinsam, wird zwischen Betreuung und Barunterhalt unterschieden.

Der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind überwiegend lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht regelmäßig durch Betreuung, Versorgung und Erziehung.

Der andere Elternteil leistet grundsätzlich Barunterhalt. Wie hoch dieser ausfällt, muss anhand der konkreten wirtschaftlichen Verhältnisse ermittelt werden.

Wichtig: Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes – nicht des betreuenden Elternteils.

Orientierung für die Berechnung

Welche Rolle spielt die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist die zentrale Orientierungshilfe für die Bemessung des Kindesunterhalts. Sie wird regelmäßig angepasst.

1

Einkommen

Zunächst wird das für den Unterhalt relevante Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ermittelt und einer Einkommensgruppe zugeordnet.

2

Alter des Kindes

Der Bedarf unterscheidet sich nach Altersstufen. Mit zunehmendem Alter des Kindes verändern sich deshalb auch die Tabellenbeträge.

3

Kindergeld

Vom Tabellenbedarf wird bei minderjährigen Kindern grundsätzlich die Hälfte des auf das Kind entfallenden Kindergeldes angerechnet. Bei Volljährigen gelten andere Anrechnungsregeln.

Berechnung

Wie wird Kindesunterhalt ermittelt?

Eine Unterhaltsberechnung besteht aus mehreren Schritten. Das tatsächliche Ergebnis kann deshalb vom ersten Blick auf die Düsseldorfer Tabelle abweichen.

1

Einkommen ermitteln

Ausgangspunkt sind die relevanten Einkünfte. Welche Einnahmen einzubeziehen sind, hängt von der jeweiligen Situation ab.

2

Unterhaltsrelevantes Einkommen bestimmen

Das Nettoeinkommen wird nicht in jedem Fall unverändert übernommen. Bestimmte Belastungen oder Aufwendungen können unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sein.

3

Bedarf des Kindes bestimmen

Anhand von Einkommen und Altersstufe wird der Bedarf unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Tabelle eingeordnet.

4

Kindergeld berücksichtigen

Anschließend wird das Kindergeld entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf den Bedarf angerechnet.

5

Leistungsfähigkeit prüfen

Schließlich muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang der unterhaltspflichtige Elternteil tatsächlich leistungsfähig ist.

Kindergeld

Wie wird Kindergeld auf den Kindesunterhalt angerechnet?

Das Kindergeld beträgt im Jahr 2026 monatlich 259 Euro je Kind.

Bei minderjährigen Kindern wird auf den Barbedarf grundsätzlich die Hälfte des Kindergeldes angerechnet.

Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld grundsätzlich in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet.

Da sich Kindergeld und Düsseldorfer Tabelle ändern können, sollte bei einer aktuellen Unterhaltsberechnung immer mit den jeweils geltenden Werten gearbeitet werden.

Leistungsfähigkeit

Was bedeutet Selbstbehalt?

Unterhaltspflicht bedeutet nicht, dass dem zahlenden Elternteil überhaupt kein Geld für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben darf.

Der sogenannte Selbstbehalt beschreibt den Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen grundsätzlich für den eigenen Bedarf verbleiben soll.

Welche Selbstbehaltsgrenze maßgeblich ist, hängt unter anderem davon ab, gegenüber wem Unterhalt geschuldet wird und ob der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist.

Reicht das verfügbare Einkommen nicht aus, um sämtliche Unterhaltsansprüche vollständig zu erfüllen, kann eine sogenannte Mangelfallberechnung erforderlich werden.

Zusätzliche Kosten

Mehrbedarf und Sonderbedarf

Nicht jede Ausgabe eines Kindes ist bereits vollständig mit dem laufenden Tabellenunterhalt abgegolten.

Mehrbedarf

Regelmäßig anfallende zusätzliche Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen einen Mehrbedarf darstellen. Denkbar sind beispielsweise bestimmte Betreuungs-, Schul- oder Gesundheitskosten.

Sonderbedarf

Ein unregelmäßiger und außergewöhnlich hoher Bedarf kann unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderbedarf zusätzlich zum laufenden Unterhalt zu berücksichtigen sein.

Betreuung durch beide Eltern

Wie wird Unterhalt beim Wechselmodell berechnet?

Betreuen beide Eltern das Kind in einem echten Wechselmodell in annähernd gleichem Umfang, lässt sich der Kindesunterhalt nicht einfach nach dem klassischen Modell „einer betreut, einer zahlt“ berechnen.

In solchen Fällen sind grundsätzlich die Einkommensverhältnisse beider Elternteile und der Bedarf des Kindes zu betrachten. Auch zusätzliche Kosten des Wechselmodells können relevant sein.

Die konkrete Berechnung kann deshalb deutlich anspruchsvoller sein als bei einem klassischen Residenzmodell.

Ab dem 18. Geburtstag

Was ändert sich beim Unterhalt für volljährige Kinder?

Mit der Volljährigkeit verändert sich die Unterhaltsberechnung grundlegend. Die bisherige Aufteilung zwischen Betreuungs- und Barunterhalt entfällt.

Grundsätzlich sind nun beide Elternteile entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zum Barunterhalt verpflichtet.

Das Einkommen beider Eltern wird deshalb für die Berechnung relevant. Außerdem wird das Kindergeld grundsätzlich vollständig auf den Bedarf des volljährigen Kindes angerechnet.

Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und sich in allgemeiner Schulausbildung befinden, gelten unter bestimmten Voraussetzungen besondere Regeln.

Einkommen offenlegen

Muss der andere Elternteil Auskunft über sein Einkommen geben?

Ohne Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse lässt sich Kindesunterhalt häufig nicht zuverlässig berechnen.

Das Unterhaltsrecht sieht deshalb Auskunftsansprüche vor. Unter bestimmten Voraussetzungen können Angaben über Einkommen und Vermögen sowie entsprechende Belege verlangt werden.

Das kann insbesondere dann wichtig sein, wenn sich Einkommen verändert hat oder Zweifel daran bestehen, ob die bisherige Unterhaltshöhe noch zutreffend ist.

Unterhalt neu berechnen

Wann sollte Kindesunterhalt überprüft werden?

Eine einmal vorgenommene Berechnung muss nicht dauerhaft richtig bleiben. Die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse können sich verändern.

Eine neue Prüfung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn das Kind eine neue Altersstufe erreicht, sich das Einkommen eines Elternteils wesentlich verändert oder sich die Betreuungssituation ändert.

Auch Änderungen der Düsseldorfer Tabelle oder des Kindergeldes können sich auf die Höhe des Zahlbetrags auswirken.

Häufige Fragen

Kindesunterhalt kurz erklärt

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Die Höhe hängt insbesondere vom unterhaltsrelevanten Einkommen, dem Alter des Kindes, der Zahl weiterer Unterhaltsberechtigter und der konkreten Betreuungssituation ab. Die Düsseldorfer Tabelle dient dabei als wichtige Orientierung.

Ist der Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle der Zahlbetrag?

Nicht unbedingt. Insbesondere die Anrechnung des Kindergeldes führt dazu, dass der tatsächlich zu zahlende Betrag vom Tabellenbedarf abweichen kann.

Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Auch volljährige Kinder können insbesondere während einer angemessenen Schul- oder Berufsausbildung weiterhin unterhaltsberechtigt sein.

Müssen beide Eltern Kindesunterhalt zahlen?

Bei minderjährigen Kindern erfüllt der überwiegend betreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht regelmäßig durch Betreuung. Beim volljährigen Kind sind grundsätzlich beide Eltern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zum Barunterhalt verpflichtet.

Was passiert, wenn der andere Elternteil nicht zahlt?

Besteht ein Unterhaltsanspruch, können verschiedene Möglichkeiten zur Durchsetzung in Betracht kommen. Bei minderjährigen Kindern kann unter bestimmten Voraussetzungen außerdem ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen.

Kann Kindesunterhalt rückwirkend verlangt werden?

Rückwirkender Unterhalt ist nicht unbegrenzt durchsetzbar. Deshalb kann es wichtig sein, einen bestehenden Anspruch rechtzeitig geltend zu machen und erforderliche Auskünfte anzufordern.

Weiterführende Informationen

Mehr zu Unterhalt und Kindern

Sie möchten wissen, wie hoch der Kindesunterhalt in Ihrem Fall ist?

Schildern Sie kurz Ihre Situation. Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, kann prüfen, welche Einkünfte und Umstände für die Berechnung relevant sind und wie der Unterhaltsanspruch einzuordnen ist.