Aus der Praxis · Trennung & Scheidung

Das Trennungsjahr beginnt nicht mit dem Umzug

„Aber einer von uns muss doch ausziehen, sonst beginnt das Trennungsjahr nicht.“ Diesen Gedanken höre ich immer wieder. Er klingt logisch – stimmt aber so nicht. Und manchmal führt gerade dieser Irrtum zu Entscheidungen, die viel Geld kosten.

Wenn ich erklären soll, was „getrennt leben“ eigentlich bedeutet, hilft manchmal eine Gegenfrage:

Wann ist eine Ehe wirklich vorbei?

An dem Tag, an dem jemand einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschreibt? Wenn der erste Umzugskarton gepackt wird? Oder wenn auf dem Klingelschild plötzlich nur noch ein Name steht?

Natürlich nicht.

Eine Ehe kann längst beendet sein, obwohl beide noch dieselbe Adresse haben. Umgekehrt macht eine zweite Wohnung aus einer Ehe nicht automatisch eine Trennung im familienrechtlichen Sinn.

Das klingt zunächst nach juristischer Spitzfindigkeit. In der Praxis kann der Unterschied ziemlich wichtig werden.

Getrennt unter einem Dach – das geht tatsächlich

Das Gesetz verlangt für das Getrenntleben keine zwei Postleitzahlen.

Entscheidend ist vielmehr, dass zwischen den Ehepartnern keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und jedenfalls einer von beiden erkennbar nicht mehr bereit ist, die eheliche Lebensgemeinschaft fortzusetzen.

Das kann auch innerhalb eines Hauses oder einer größeren Wohnung funktionieren.

Nur sollte man sich darunter nicht vorstellen, dass sich eigentlich überhaupt nichts verändert und man irgendwann rückwirkend erklärt: „Wir waren übrigens seit letztem März getrennt.“

Wenn beide weiterhin gemeinsam wirtschaften, zusammen einkaufen, füreinander kochen, die Wäsche des anderen erledigen und ihren Alltag im Wesentlichen wie zuvor miteinander verbringen, wird die Behauptung eines Getrenntlebens irgendwann schwer zu erklären.

In der Praxis geht es vielmehr um eine tatsächliche Trennung der Lebensbereiche. Getrennte Schlafzimmer gehören typischerweise dazu. Ebenso eine weitgehend getrennte Haushaltsführung und die erkennbare Entscheidung, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht fortzuführen.

Das berühmte „Getrenntleben von Tisch und Bett“ beschreibt den Gedanken eigentlich ganz anschaulich.

Für das Trennungsjahr braucht man keine neue Wohnung. Man braucht eine tatsächliche Trennung.

Das bedeutet übrigens nicht, dass zwei getrennte Ehepartner nun panisch zwei Kühlschrankfächer beschriften und über jede Rolle Toilettenpapier Buch führen müssen.

Das wirkliche Leben ist selten so ordentlich.

Gerade wenn Kinder im Haushalt leben, wird es weiterhin Berührungspunkte geben. Eltern sprechen miteinander, organisieren Schule oder Kindergarten und sitzen vielleicht auch gemeinsam bei einem Geburtstag ihres Kindes am Tisch.

Solche vernünftigen Formen des Umgangs miteinander machen aus einer beendeten Ehe nicht plötzlich wieder eine funktionierende Ehe.

Warum ich wegen des Trennungsjahres keine Wohnung mieten würde

Stellen wir uns ein Ehepaar mit einem gemeinsamen Haus vor. Die Beziehung ist beendet, aber das Haus bietet genug Platz, um sich zunächst aus dem Weg zu gehen.

Die monatliche Kreditrate beträgt 1.700 Euro.

Nun glaubt einer der beiden, er müsse ausziehen, damit das Trennungsjahr endlich beginnt. Also wird zusätzlich eine Wohnung angemietet: 1.050 Euro kalt, dazu Nebenkosten, Strom, vielleicht eine Kaution und irgendwann Möbel.

Plötzlich kostet die Trennung jeden Monat deutlich mehr – und das nur aufgrund einer rechtlichen Annahme, die nicht stimmt.

Wenn das Zusammenleben unerträglich geworden ist, ist das etwas anderes. Dann kann eine räumliche Trennung trotz der Kosten genau die richtige Entscheidung sein.

Aber nur wegen des Trennungsjahres würde ich niemandem empfehlen, einen Mietvertrag zu unterschreiben.

Bei einer gemeinsamen Immobilie würde ich ohnehin vorher genauer hinsehen. Denn mit dem Auszug verschwinden weder Eigentum noch Kreditverpflichtungen. Was dabei zu bedenken ist, habe ich in einem eigenen Praxisbeitrag beschrieben.

Das Datum ist plötzlich erstaunlich wichtig

Wenn beide Ehepartner irgendwann die Scheidung wollen und sich über den Zeitpunkt der Trennung einig sind, ist die Sache häufig unkompliziert.

Interessanter wird es, wenn einer später sagt:

„Nein, getrennt waren wir damals noch gar nicht.“

Dann kann ein Datum, über das ein Jahr zuvor niemand lange nachgedacht hat, plötzlich Bedeutung bekommen.

Deshalb halte ich wenig davon, den Beginn der Trennung nur im Kopf abzuspeichern. Man muss daraus kein feierliches Ereignis mit Einschreiben, Zeugen und Unterschrift machen. Es kann aber sinnvoll sein, dass der Trennungswunsch und sein Zeitpunkt nachvollziehbar dokumentiert sind.

Eine eindeutige Nachricht oder eine andere schriftliche Erklärung kann später wesentlich hilfreicher sein als zwei völlig unterschiedliche Erinnerungen an ein Gespräch, das irgendwann abends in der Küche stattgefunden hat.

Und noch etwas ist mir wichtig: Das Trennungsjahr ist keine bürokratische Wartefrist, bei der man lediglich 365 Tage auf einem Kalender abstreicht.

Der Gesetzgeber will grundsätzlich, dass vor einer Scheidung feststeht, dass die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich gescheitert ist. Das Trennungsjahr ist dafür ein wesentliches Indiz.

Wer während dieser Zeit einen Versöhnungsversuch unternimmt, muss übrigens nicht sofort Angst bekommen, dass die Uhr wieder auf null springt. Ein kürzeres Zusammenleben, das der Versöhnung dienen soll, unterbricht oder hemmt die gesetzlichen Trennungsfristen nicht automatisch.

Das finde ich auch lebensnah. Ein Gesetz sollte Ehepartner schließlich nicht dafür bestrafen, dass sie noch einmal versuchen herauszufinden, ob ihre Ehe vielleicht doch zu retten ist.

Das Trennungsjahr beginnt nicht dort, wo der Möbelwagen vor der Tür steht. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem aus einer gemeinsamen ehelichen Lebensführung tatsächlich zwei getrennte Leben werden.

Wenn mich jemand fragt, ob er für das Trennungsjahr ausziehen müsse, lautet meine Antwort deshalb zunächst: Nein.

Die interessantere Frage kommt danach.

Ist ein weiteres Wohnen unter einem Dach in diesem konkreten Fall überhaupt sinnvoll?

Bei manchen Paaren funktioniert das für einige Monate erstaunlich vernünftig. Bei anderen wäre es menschlich eine Katastrophe. Und wenn Gewalt, Drohungen oder eine konkrete Gefährdung im Raum stehen, haben Sicherheitsfragen selbstverständlich Vorrang vor jeder Überlegung zum Trennungsjahr.

Familienrecht besteht eben selten nur aus der Frage, was rechtlich möglich ist. Mindestens genauso wichtig ist, welche Lösung für die Menschen, die tatsächlich mit ihr leben müssen, vernünftig ist.

Ute Schniering
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Essen

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