
Aus der Praxis · Trennung & Scheidung
Warum ich bei einer Trennung nicht vorschnell aus dem gemeinsamen Haus ausziehen würde
„Ich ziehe aus. Dann haben wir wenigstens erst einmal Ruhe.“ Der Gedanke ist verständlich. Bei einer gemeinsamen Immobilie würde ich trotzdem einen Moment warten – und zuerst ein paar ziemlich nüchterne Fragen stellen.
Wenn eine Ehe endgültig gescheitert ist und man sich vielleicht seit Wochen nur noch aus dem Weg geht oder über jede Kleinigkeit streitet, erscheint die eigene Wohnung irgendwann wie die einfachste Lösung. Einer packt seine Sachen, nimmt sich eine Wohnung und wenigstens dieses tägliche Nebeneinander hat ein Ende.
Das kann menschlich vollkommen richtig sein.
Bei einem gemeinsamen Haus werde ich an dieser Stelle trotzdem vorsichtig.
Denn in Trennungen passiert leicht etwas, das sich später nur schwer zurückdrehen lässt: Erst werden Tatsachen geschaffen und anschließend wird darüber gesprochen, welche Folgen diese Tatsachen eigentlich haben. Einer zieht aus. Einer bleibt im Haus. Einer bezahlt zunächst weiter die Kreditrate. Vielleicht wohnen die Kinder ebenfalls weiter dort. Und ein paar Wochen später beginnt die eigentliche Diskussion darüber, wem das Haus gehört, wer was bezahlen soll und ob sich überhaupt einer von beiden die Immobilie alleine leisten kann.
Ich halte diese Reihenfolge – soweit die persönliche Situation eine andere Lösung zulässt – für unglücklich.
Ein Haus kennt leider keine Trennungspause
Nehmen wir ein ganz normales Beispiel. Ein Ehepaar hat vor einigen Jahren gemeinsam ein Haus gekauft. Beiden gehört die Immobilie, beide haben den Darlehensvertrag unterschrieben. Es stehen noch 280.000 Euro bei der Bank offen und jeden Monat werden 1.650 Euro für das Darlehen abgebucht.
Nun trennt sich das Paar. Einer zieht aus und findet eine Wohnung für 1.100 Euro im Monat. Der andere bleibt zunächst im Haus.
Für das Zusammenleben ist damit erst einmal eine Lösung gefunden. Wirtschaftlich haben die beiden jetzt allerdings eine Wohnung mehr, aber keinen einzigen Kredit weniger.
Und der Bank ist ziemlich gleichgültig, wer inzwischen wo schläft. Wer den Darlehensvertrag unterschrieben hat, bleibt grundsätzlich Vertragspartner der Bank, solange keine andere Vereinbarung getroffen wird.
Spätestens jetzt würde ich wissen wollen, wohin die Reise mit dem Haus überhaupt gehen soll.
Kann einer von beiden die Immobilie alleine finanzieren? Will er das überhaupt? Welchen Wert hat das Haus heute? Wie hoch ist die Restschuld tatsächlich? Kann der andere ausgezahlt werden? Und selbst wenn sich beide darüber einig sind: Entlässt die Bank den ausziehenden Ehepartner aus dem Kredit?
Manchmal stellt sich bei dieser Rechnung ziemlich schnell heraus, dass die Vorstellung „Du behältst einfach das Haus“ finanziell gar nicht funktioniert. Dann muss möglicherweise ohnehin über einen Verkauf gesprochen werden.
Das ist kein angenehmes Gespräch. Aber ich würde es lieber führen, bevor zusätzlich eine zweite Wohnung dauerhaft bezahlt werden muss.
Die rechtlichen Grundlagen
Trennung und Scheidung – was jetzt wichtig wird
Wie das Trennungsjahr funktioniert, wann eine Scheidung möglich ist und welche rechtlichen und finanziellen Fragen nach einer Trennung geklärt werden sollten, habe ich im ausführlichen Ratgeber zusammengestellt.
Zum Ratgeber Trennung & ScheidungAusgezogen ist schnell. Zurückkommen kann schwieriger werden.
Es gibt noch einen Punkt, den viele beim Auszug verständlicherweise nicht im Kopf haben.
Man kann auch innerhalb derselben Immobilie getrennt leben. Für den Beginn des Trennungsjahres ist also nicht zwingend erforderlich, dass einer der Ehepartner eine andere Wohnung bezieht. Entscheidend ist vielmehr, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und jedenfalls einer der Ehepartner diese auch nicht wiederherstellen will.
Das bedeutet natürlich nicht, dass zwei Menschen nach einer Trennung unbedingt weiter unter einem Dach leben sollten. Manchmal ist das vernünftig, manchmal ist es kaum auszuhalten. Mir geht es um etwas anderes: Niemand sollte allein deshalb ausziehen, weil er glaubt, sonst könne das Trennungsjahr nicht beginnen.
Hinzu kommt eine Regelung, die beim spontanen Auszug gerne übersehen wird. Zieht ein Ehepartner aus der Ehewohnung aus und erklärt er innerhalb von sechs Monaten keine ernstliche Rückkehrabsicht, vermutet das Gesetz unwiderleglich, dass er dem verbliebenen Ehepartner das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.
Das Eigentum am Haus verschwindet dadurch nicht. Auch aus einem Darlehensvertrag verschwindet niemand automatisch. Aber ein zunächst mit dem Gedanken „Ich gehe erst einmal für ein paar Wochen“ begonnener Auszug kann eben eine rechtliche Bedeutung entwickeln, über die vorher überhaupt nicht nachgedacht wurde.
Und genau deshalb gefällt mir der Satz „Ich ziehe erst einmal aus und dann sehen wir weiter“ bei einer gemeinsamen Immobilie nicht besonders gut.
Die beste Lösung steht meistens nicht im Gesetz
Was soll man also tun?
Darauf gibt es keine Antwort, die für jede Trennung passt. Und ich wäre skeptisch gegenüber jedem Ratgeber, der etwas anderes verspricht.
Es macht einen erheblichen Unterschied, ob das Haus beiden gehört oder nur einem. Ob noch 80.000 oder 400.000 Euro finanziert sind. Ob kleine Kinder dort leben. Ob einer die Immobilie unbedingt behalten möchte. Ob beide gut verdienen oder die monatliche Rate schon während der Ehe kaum zu tragen war.
Auch die persönliche Situation spielt eine Rolle. Wer sich morgens am Frühstückstisch kaum noch ansehen kann, hat eine andere Ausgangslage als ein Paar, das sich zwar getrennt hat, aber für einige Monate noch vernünftig unter einem Dach leben kann.
Deshalb würde ich aus einem Auszug auch niemals eine Grundsatzfrage machen. Es geht nicht darum, auf Biegen und Brechen im Haus zu bleiben.
Es geht darum, eine Entscheidung mit möglicherweise erheblichen finanziellen und rechtlichen Folgen nicht nur deshalb zu treffen, weil sie an einem sehr schlechten Dienstagabend plötzlich nach der einfachsten Lösung aussieht.
Es gibt selbstverständlich eine wichtige Grenze für all diese Überlegungen. Wenn Gewalt, ernsthafte Drohungen oder eine konkrete Gefährdung im Raum stehen, geht Sicherheit vor. Dann können auch besondere familienrechtliche und gewaltschutzrechtliche Maßnahmen notwendig sein. In einer solchen Situation würde ich nicht dazu raten, wegen einer wirtschaftlichen Rechnung länger in einer gefährlichen Lage auszuharren.
In vielen anderen Trennungen besteht dieser unmittelbare Handlungsdruck aber nicht.
Dann würde ich mir die Zeit nehmen und vier Dinge auf den Tisch legen: den Grundbuchauszug, den Darlehensvertrag, die aktuelle Restschuld und eine realistische Vorstellung vom Wert des Hauses.
Damit lässt sich noch nicht jede Frage beantworten. Aber man spricht anschließend über die tatsächliche Situation und nicht mehr nur über das, was einer von beiden im Moment gerne hätte.
Vielleicht lautet die vernünftige Entscheidung danach trotzdem: Ich ziehe aus.
Dann ist das völlig in Ordnung.
Aber es ist ein großer Unterschied, ob man auszieht, weil man die Konsequenzen geprüft und sich dafür entschieden hat – oder ob man erst auszieht und danach herausfinden muss, was man damit eigentlich ausgelöst hat.
Ratgeber: Trennung und Scheidung
Die systematische Übersicht zu Trennungsjahr, Scheidung, Kosten, Immobilie, Unterhalt, Vermögen und den wichtigsten Entscheidungen nach einer Trennung.
Den vollständigen Ratgeber lesenSie überlegen, aus der gemeinsamen Immobilie auszuziehen?
Gerade bei einem gemeinsamen Haus lohnt es sich, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen vorher zu klären. In einer persönlichen Beratung können wir Ihre konkrete Situation durchgehen, bevor Fakten geschaffen werden, die sich später nur schwer ändern lassen.


