Aus der Praxis · Trennung & Scheidung

Mein Ehepartner will die Scheidung nicht

„Ich werde der Scheidung nicht zustimmen.“ Dieser Satz klingt ziemlich endgültig. Rechtlich hat er allerdings erheblich weniger Macht, als viele Menschen glauben. Eine Ehe kann auf Dauer nicht dadurch erhalten werden, dass einer von beiden einfach Nein sagt.

„Dann unterschreibe ich eben nichts.“

Ich kann verstehen, warum ein solcher Satz bei dem anderen Ehepartner zunächst Unsicherheit auslöst. Vielleicht ist die Trennung ohnehin schon schwierig genug. Und plötzlich entsteht zusätzlich der Eindruck, der andere könne nun auch noch darüber bestimmen, ob man überhaupt geschieden wird.

Manchmal steckt hinter der Weigerung die Hoffnung, die Ehe doch noch retten zu können. Manchmal ist es Verletzung. Und manchmal wird die verweigerte Zustimmung schlicht zu einem Druckmittel: Wenn du dich trennen willst, mache ich es dir wenigstens nicht leicht.

Rechtlich funktioniert das so nicht.

Eine Ehe ist kein Vertrag, aus dem man nur herauskommt, wenn beide Ehepartner am Ende noch einmal gemeinsam unterschreiben.

Wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie grundsätzlich auch dann geschieden werden, wenn einer der Ehepartner die Scheidung überhaupt nicht möchte.

Bei einer Scheidung hat der andere Ehepartner kein dauerhaftes Vetorecht. Die interessantere Frage lautet deshalb meistens nicht „ob“, sondern „wann“.

Nach einem Jahr wird genauer hingeschaut

Nehmen wir ein Ehepaar, das seit etwas mehr als einem Jahr getrennt lebt.

Sie möchte geschieden werden. Er nicht.

Vielleicht sagt er sogar vor Gericht, dass er die Ehe keineswegs für gescheitert hält und jederzeit bereit wäre, wieder mit seiner Frau zusammenzuleben.

Damit ist die Scheidung nicht automatisch vom Tisch.

Nach mindestens einem Jahr Getrenntleben wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet, wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragen oder der andere dem Scheidungsantrag zustimmt.

Fehlt diese Zustimmung, bedeutet das aber nicht, dass nun zwingend weitere zwei Jahre gewartet werden müssen.

Auch nach einem Jahr Trennung kann eine Ehe gegen den Willen des anderen geschieden werden. Dann muss das Familiengericht allerdings feststellen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehepartner sie wiederherstellen.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Die fehlende Zustimmung kann ein Verfahren also komplizierter machen. Sie verwandelt eine gescheiterte Ehe aber nicht wieder in eine funktionierende.

Und dann gibt es noch die berühmten drei Jahre

Die Zahl drei taucht bei diesem Thema immer wieder auf. Daraus entsteht schnell der Satz:

„Wenn mein Ehepartner nicht zustimmt, muss ich drei Jahre warten.“

So pauschal stimmt auch das nicht.

Richtig ist: Leben Ehepartner seit drei Jahren getrennt, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet – unabhängig davon, ob der andere die Scheidung möchte oder nicht.

Das macht die Situation rechtlich erheblich eindeutiger.

Daraus folgt aber nicht umgekehrt, dass eine Scheidung gegen den Willen eines Ehepartners grundsätzlich erst nach drei Jahren möglich wäre.

Das sind genau die kleinen Unterschiede, die in einem Gespräch gerne verloren gehen. Aus „nach drei Jahren wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet“ wird irgendwann „vor drei Jahren kann ich nicht geschieden werden“.

Und plötzlich hält sich dieser Satz hartnäckiger als manches Eheversprechen.

In der anwaltlichen Beratung würde ich deshalb zunächst gar nicht lange über Zustimmung oder Nichtzustimmung diskutieren. Ich würde mir ansehen, seit wann tatsächlich getrennt gelebt wird und wie die Situation seitdem aussieht.

Denn genau dort liegt häufig die entscheidende Frage.

Ein Beispiel, das gar nicht so ungewöhnlich ist

Stellen wir uns vor, ein Ehepaar trennt sich im Februar. Die Frau bleibt zunächst im gemeinsamen Haus, der Mann zieht einige Monate später aus.

Im folgenden Frühjahr möchte die Frau die Scheidung einreichen.

Der Mann sagt nun: „Wir sind doch noch gar kein Jahr getrennt. Ich bin erst im Juli ausgezogen.“

Dann würde ich nicht zuerst auf den Umzug schauen.

Ich würde wissen wollen, was zwischen Februar und Juli tatsächlich passiert ist. Haben die beiden bereits getrennt gelebt? Waren die Lebensbereiche voneinander getrennt? War für den anderen Ehepartner erkennbar, dass die eheliche Gemeinschaft beendet werden sollte?

Wenn ja, kann der Beginn des Trennungsjahres deutlich vor dem Auszug liegen.

Genau deshalb empfehle ich, den Zeitpunkt einer Trennung nicht völlig dem Gedächtnis zu überlassen. Was im Moment der Trennung für beide vollkommen eindeutig erscheint, kann zwölf Monate später erstaunlich unterschiedlich erinnert werden.

Bei Trennungen wird erstaunlich selten über das Datum gestritten, solange es unwichtig ist. Interessant wird es meistens genau dann, wenn dieses Datum plötzlich rechtliche Folgen hat.

Eine kurze schriftliche Erklärung kann deshalb hilfreich sein. Kein fünfseitiges Anwaltsschreiben und auch keine dramatische Formulierung.

Es sollte lediglich nachvollziehbar sein, dass einer der Ehepartner die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr fortsetzen möchte und ab welchem Zeitpunkt die Trennung gelten soll.

Das erspart später nicht jeden Streit. Aber es ist meistens besser als zwei Erinnerungen an ein Gespräch, das irgendwann zwischen Abendessen und Spülmaschine stattgefunden hat.

Verhindern und verzögern sind zwei verschiedene Dinge

Was ein Ehepartner durchaus kann: ein Scheidungsverfahren unangenehmer machen.

Wenn über den Trennungszeitpunkt gestritten wird, Unterlagen fehlen, Auskünfte nicht erteilt werden oder zusätzlich über Folgesachen gestritten wird, kann ein Verfahren länger dauern.

Das ist etwas anderes als die Scheidung dauerhaft verhindern zu können.

Auch deshalb würde ich bei der Aussage „Mein Mann stimmt nicht zu“ oder „Meine Frau unterschreibt die Scheidung nicht“ zunächst ziemlich ruhig bleiben.

Bei einer Scheidung gibt es ohnehin nicht das eine Formular, unter das beide Ehepartner einfach ihre Unterschrift setzen und damit gemeinsam die Ehe beenden. Der Scheidungsantrag wird durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

Ob und wie schnell anschließend geschieden werden kann, hängt von den Voraussetzungen des konkreten Falls ab.

Und manchmal steckt hinter der angekündigten Verweigerung noch etwas ganz anderes.

„Ich stimme der Scheidung nicht zu“ kann nämlich auch heißen:

„Ich habe Angst, was danach mit dem Haus passiert.“

Oder: „Ich weiß nicht, wie ich finanziell klarkommen soll.“

Oder schlicht: „Ich bin noch nicht so weit.“

Das sind menschlich sehr unterschiedliche Situationen. Juristisch sollte man sie trotzdem nicht miteinander vermischen.

Über ein Haus, Unterhalt, Zugewinnausgleich oder andere Folgen einer Trennung kann man streiten. Die grundsätzliche Möglichkeit, eine endgültig gescheiterte Ehe irgendwann zu beenden, hängt aber nicht dauerhaft von der Zustimmung des anderen Ehepartners ab.

Wenn mir also jemand sagt: „Mein Ehepartner will die Scheidung nicht“, wäre meine erste Reaktion nicht:

Dann haben wir ein Problem.

Sondern:

Seit wann leben Sie getrennt?

Denn mit der Antwort auf diese Frage lässt sich meistens wesentlich mehr anfangen als mit der angekündigten Weigerung des anderen.

Ute Schniering
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Essen

Ihr Ehepartner möchte die Scheidung verhindern?

Eine verweigerte Zustimmung bedeutet nicht automatisch, dass eine Scheidung unmöglich ist. Entscheidend sind insbesondere die Dauer und die tatsächlichen Umstände der Trennung. Gerne können wir Ihre konkrete Situation persönlich besprechen.

Erste Einschätzung anfragen