Kosten & Finanzierung

Verfahrenskostenhilfe – Ihr Recht darf nicht am Geld scheitern.

Staatliche Unterstützung für Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht.

Wer ein familiengerichtliches Verfahren nicht oder nur teilweise selbst bezahlen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise die Gerichtskosten und die Kosten der eigenen Anwältin – je nach Einkommen sogar ohne Rückzahlung.

Verfahrenskostenhilfe für Scheidung und Familienrecht in Essen
§
Gericht & AnwältinBeide Kostenblöcke können übernommen werden
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Ohne oder mit RatenAbhängig vom einzusetzenden Einkommen
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Antrag mit UnterstützungWir prüfen die Voraussetzungen mit Ihnen

Begriff

Was ist Verfahrenskostenhilfe?

In Familiensachen heißt die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 ff. FamFG). Sie gilt zum Beispiel für Scheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren, Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich und Gewaltschutz.

Bewilligt das Gericht Verfahrenskostenhilfe, übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und die Vergütung der beigeordneten Anwältin – vollständig oder gegen monatliche Raten.

Wichtig: Verfahrenskostenhilfe deckt nicht die Anwaltskosten der Gegenseite. In vielen Familiensachen trägt allerdings ohnehin jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten.

Voraussetzungen

Wann bekomme ich Verfahrenskostenhilfe?

Das Gericht prüft vor allem diese Punkte.

1

Wirtschaftliche Bedürftigkeit

Sie können die Kosten nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen.

2

Hinreichende Erfolgsaussicht

Ihr Anliegen hat eine realistische Aussicht auf Erfolg. Beim Scheidungsantrag bedeutet das vor allem: Die Voraussetzungen der Scheidung liegen vor.

3

Keine Mutwilligkeit

Eine Person, die die Kosten selbst tragen müsste, würde das Verfahren vernünftigerweise ebenso führen.

4

Kein Vorschuss vom Ehegatten

Verdient der Ehegatte deutlich mehr, kann er unter Umständen zunächst einen Verfahrenskostenvorschuss schulden. Dieser Anspruch geht der staatlichen Hilfe vor.

Berechnung

Wie wird das Einkommen berechnet?

Ausgangspunkt ist Ihr monatliches Nettoeinkommen. Davon werden unter anderem Wohnkosten, besondere Belastungen und gesetzliche Freibeträge abgezogen. Für 2026 gelten bundesweit unter anderem diese Freibeträge:

Freibetrag für Sie selbst619 €
Zusätzlich bei eigener Erwerbstätigkeit282 €
Für den Ehegatten / Lebenspartner619 €
Unterhaltsberechtigte Erwachsene496 €
Unterhaltsberechtigte Jugendliche (15–18 Jahre)518 €
Unterhaltsberechtigte Kinder (7–14 Jahre)429 €
Unterhaltsberechtigte Kinder (bis 6 Jahre)393 €

Die Freibeträge für Angehörige vermindern sich um deren eigenes Einkommen. Leisten Sie Unterhalt als Geldrente, wird statt des Freibetrags grundsätzlich die tatsächlich gezahlte Rente berücksichtigt.

Stand: Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026, gültig ab 1. Januar 2026.

Ratenzahlung

Muss ich die Verfahrenskostenhilfe zurückzahlen?

Bleibt nach allen Abzügen kein oder nur ein sehr geringes Einkommen übrig (weniger als 10 € im Monat), wird Verfahrenskostenhilfe ohne Raten bewilligt.

Andernfalls setzt das Gericht eine monatliche Rate in Höhe der Hälfte des einzusetzenden Einkommens fest. Raten sind für höchstens 48 Monate zu zahlen – unabhängig davon, wie hoch die Kosten insgesamt waren.

Auch vorhandenes Vermögen ist einzusetzen, soweit es zumutbar ist. Ein Schonbetrag für Barvermögen (derzeit 10.000 € für die antragstellende Person) bleibt dabei unberücksichtigt, ebenso zum Beispiel eine angemessene selbst genutzte Immobilie.

Bis vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens kann das Gericht Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erneut prüfen. Wesentliche Verbesserungen und einen Umzug müssen Sie in dieser Zeit unaufgefordert mitteilen.

Ablauf

So beantragen Sie Verfahrenskostenhilfe

01

Formular

Die „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ wird vollständig ausgefüllt.

02

Belege

Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag, Kontoauszüge und Nachweise über Belastungen werden beigefügt.

03

Antrag

Der Antrag wird zusammen mit dem Scheidungs- oder Verfahrensantrag beim Familiengericht eingereicht.

04

Entscheidung

Das Gericht bewilligt die Hilfe ganz, mit Raten oder lehnt sie ab und ordnet die Anwältin bei.

Vor dem Verfahren

Beratungshilfe für die erste Beratung

Verfahrenskostenhilfe gilt für das gerichtliche Verfahren. Für eine außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe: Mit einem Beratungshilfeschein des Amtsgerichts können Menschen mit geringem Einkommen eine anwaltliche Beratung gegen eine geringe Eigenbeteiligung erhalten.

Den Beratungshilfeschein beantragen Sie vor der Beratung beim Amtsgericht Ihres Wohnorts. Bringen Sie dafür Nachweise über Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben mit.

Häufige Fragen

Verfahrenskostenhilfe kurz erklärt

Bekomme ich Verfahrenskostenhilfe, wenn ich Bürgergeld beziehe?

Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, erfüllt die wirtschaftlichen Voraussetzungen in aller Regel. Erfolgsaussicht und fehlende Mutwilligkeit prüft das Gericht trotzdem.

Kann ich mir die Anwältin selbst aussuchen?

Ja. Das Gericht ordnet Ihnen die Anwältin bei, die Sie gewählt haben, sofern diese zur Vertretung bereit ist.

Brauche ich für die Scheidung überhaupt eine Anwältin?

Für den Scheidungsantrag ja – im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Wer dem Antrag nur zustimmt, braucht nicht zwingend einen eigenen Anwalt.

Was ist, wenn mein Ehepartner viel mehr verdient?

Dann kann ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen ihn bestehen. Das Gericht kann die Verfahrenskostenhilfe in diesem Fall ablehnen. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Weg sinnvoll ist.

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Möglichst zusammen mit dem Verfahrensantrag. Verfahrenskostenhilfe wirkt grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt, zu dem ein vollständiger Antrag vorliegt.

Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen

Ihre Ansprechpartnerin

Ute Schniering

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Essen. Sie berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Fragen rund um Kinder und Vermögen sowie bei Eheverträgen.

Stand der Informationen: Oktober 2026 · Mehr über die Kanzlei

Sie sind unsicher, ob Sie Verfahrenskostenhilfe bekommen?

Sprechen Sie das Thema Kosten gleich bei Ihrer Anfrage an. Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, prüft mit Ihnen, ob Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe in Betracht kommt, und unterstützt Sie beim Antrag.