Kosten & Finanzierung

Scheidungskosten-Rechner – was kostet Ihre Scheidung?

Gerichts- und Anwaltskosten in einer Minute schätzen.

Die Kosten einer Scheidung richten sich vor allem nach dem Einkommen beider Ehegatten. Mit diesem Rechner schätzen Sie den Verfahrenswert, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen.

Scheidungskosten-Rechner – Gerichts- und Anwaltskosten berechnen

Rechner

Scheidungskosten berechnen

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Jede Rente, Betriebsrente oder private Altersvorsorge eines Ehegatten zählt als ein Anrecht.
Verfahrenswert

Gerichtskosten

2,0 Gerichtsgebühren, in der Regel je zur Hälfte geteilt.

Kosten pro Anwältin / Anwalt

1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr, Auslagenpauschale, inkl. 19 % USt.

Gesamt mit einer Anwältin

Wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist (einvernehmliche Scheidung).

Gesamt mit zwei Anwälten

Wenn beide Ehegatten eine eigene Anwältin oder einen eigenen Anwalt haben.

Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung nach § 43 und § 50 FamGKG sowie den Gebührentabellen von FamGKG und RVG (Stand 1. Juni 2025). Das Gericht kann den Verfahrenswert abweichend festsetzen, etwa bei gemeinsamen Kindern oder Vermögen. Weitere Streitpunkte wie Unterhalt oder Zugewinn erhöhen die Kosten. Die Schätzung ersetzt keine Beratung.

So wird gerechnet

Wie entstehen die Scheidungskosten?

Verfahrenswert: Grundlage ist das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 €. Für den Versorgungsausgleich kommen je Anrecht 10 % dieses Werts hinzu, insgesamt mindestens 1.000 €.

Gerichtskosten: Für das Scheidungsverfahren fallen zwei Gerichtsgebühren aus dem Verfahrenswert an. Das Gericht teilt sie in der Regel zwischen den Ehegatten auf.

Anwaltskosten: Die Anwältin erhält nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine 1,3-fache Verfahrensgebühr und eine 1,2-fache Terminsgebühr, dazu eine Auslagenpauschale von 20 € und die Umsatzsteuer.

Tipp: Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es oft, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Das spart die Kosten eines zweiten Anwalts.

Kosten senken

Wie lassen sich Scheidungskosten reduzieren?

Am meisten sparen Ehegatten, die sich über Unterhalt, Vermögen und Kinder außergerichtlich einigen. Dann muss das Gericht nur über die Scheidung und den Versorgungsausgleich entscheiden.

Wer die Kosten nicht oder nur in Raten tragen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise Gerichts- und Anwaltskosten.

Häufige Fragen

Fragen zu den Scheidungskosten

Wer bezahlt die Scheidung?

In der Regel werden die Gerichtskosten geteilt, und jeder trägt die Kosten seiner eigenen Anwältin oder seines eigenen Anwalts. Ist nur ein Ehegatte vertreten, können die Ehegatten vereinbaren, diese Kosten intern zu teilen.

Werden Kinder beim Verfahrenswert berücksichtigt?

Viele Gerichte ziehen für jedes unterhaltsberechtigte Kind einen Pauschalbetrag vom Einkommen ab. Der Verfahrenswert und damit die Kosten können deshalb niedriger ausfallen als im Rechner.

Spielt Vermögen eine Rolle?

Ja. Größeres Vermögen kann den Verfahrenswert erhöhen, nachdem Freibeträge abgezogen wurden. Die Gerichte handhaben das unterschiedlich.

Kann ich die Scheidungskosten von der Steuer absetzen?

Scheidungskosten sind seit 2013 grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Ausnahmen sind eng begrenzt; im Zweifel hilft eine Steuerberatung.

Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen

Ihre Ansprechpartnerin

Ute Schniering

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Essen. Sie berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Fragen rund um Kinder und Vermögen sowie bei Eheverträgen.

Stand der Informationen: Oktober 2026 · Mehr über die Kanzlei

Sie möchten wissen, was Ihre Scheidung genau kostet?

Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, erläutert Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihres Verfahrens und zeigt, wie sich unnötige Streitpunkte und Kosten vermeiden lassen.