Kosten & Finanzierung
Scheidungskosten-Rechner – was kostet Ihre Scheidung?
Gerichts- und Anwaltskosten in einer Minute schätzen.
Die Kosten einer Scheidung richten sich vor allem nach dem Einkommen beider Ehegatten. Mit diesem Rechner schätzen Sie den Verfahrenswert, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen.

Rechner
Scheidungskosten berechnen
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So wird gerechnet
Wie entstehen die Scheidungskosten?
Verfahrenswert: Grundlage ist das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 €. Für den Versorgungsausgleich kommen je Anrecht 10 % dieses Werts hinzu, insgesamt mindestens 1.000 €.
Gerichtskosten: Für das Scheidungsverfahren fallen zwei Gerichtsgebühren aus dem Verfahrenswert an. Das Gericht teilt sie in der Regel zwischen den Ehegatten auf.
Anwaltskosten: Die Anwältin erhält nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine 1,3-fache Verfahrensgebühr und eine 1,2-fache Terminsgebühr, dazu eine Auslagenpauschale von 20 € und die Umsatzsteuer.
Kosten senken
Wie lassen sich Scheidungskosten reduzieren?
Am meisten sparen Ehegatten, die sich über Unterhalt, Vermögen und Kinder außergerichtlich einigen. Dann muss das Gericht nur über die Scheidung und den Versorgungsausgleich entscheiden.
Wer die Kosten nicht oder nur in Raten tragen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise Gerichts- und Anwaltskosten.
Häufige Fragen
Fragen zu den Scheidungskosten
Wer bezahlt die Scheidung?
In der Regel werden die Gerichtskosten geteilt, und jeder trägt die Kosten seiner eigenen Anwältin oder seines eigenen Anwalts. Ist nur ein Ehegatte vertreten, können die Ehegatten vereinbaren, diese Kosten intern zu teilen.
Werden Kinder beim Verfahrenswert berücksichtigt?
Viele Gerichte ziehen für jedes unterhaltsberechtigte Kind einen Pauschalbetrag vom Einkommen ab. Der Verfahrenswert und damit die Kosten können deshalb niedriger ausfallen als im Rechner.
Spielt Vermögen eine Rolle?
Ja. Größeres Vermögen kann den Verfahrenswert erhöhen, nachdem Freibeträge abgezogen wurden. Die Gerichte handhaben das unterschiedlich.
Kann ich die Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Scheidungskosten sind seit 2013 grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Ausnahmen sind eng begrenzt; im Zweifel hilft eine Steuerberatung.
Sie möchten wissen, was Ihre Scheidung genau kostet?
Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, erläutert Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihres Verfahrens und zeigt, wie sich unnötige Streitpunkte und Kosten vermeiden lassen.
