Vorsorge
Geschiedenentestament – Ihr Vermögen für Ihre Kinder.
Damit der Ex-Partner nicht über Umwege erbt.
Nach der Scheidung erbt der frühere Ehegatte nicht mehr direkt. Über die gemeinsamen Kinder kann Vermögen aber trotzdem bei ihm landen – oder er verwaltet das Erbe minderjähriger Kinder. Ein sogenanntes Geschiedenentestament verhindert das. Es ist eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen nach Trennung und Scheidung.

Das Problem
Wie der Ex-Partner doch noch erben kann
Stirbt ein geschiedener Elternteil, erben in der Regel die gemeinsamen Kinder. Stirbt später auch ein Kind, ohne eigene Kinder oder Ehegatten zu hinterlassen, wird es von seinen Eltern beerbt – also auch vom früheren Ehepartner.
So kann Vermögen, das Sie Ihren Kindern hinterlassen wollten, am Ende bei Ihrem Ex-Partner ankommen.
Hinzu kommt: Sind die Kinder minderjährig, verwaltet in der Regel der überlebende sorgeberechtigte Elternteil ihr Vermögen – auch das, was sie von Ihnen geerbt haben.
Während der Trennung
Ab wann der Ehegatte nicht mehr erbt
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten entfällt nicht erst mit der rechtskräftigen Scheidung. Es ist bereits ausgeschlossen, wenn beim Tod die Voraussetzungen der Scheidung vorlagen und der Verstorbene die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.
Bis dahin erbt der getrennt lebende Ehegatte grundsätzlich weiter mit. Wer das nicht möchte, sollte schon während der Trennung ein Testament errichten.
Ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag mit dem Ehegatten wird mit der Scheidung in der Regel unwirksam. Darauf allein sollten Sie sich aber nicht verlassen.
Gestaltungsmöglichkeiten
Was ein Geschiedenentestament regeln kann
Welche Lösung passt, hängt von Vermögen, Alter der Kinder und Ihren Wünschen ab.
Vor- und Nacherbschaft
Die Kinder werden Vorerben. Für den Fall ihres Todes bestimmen Sie Nacherben, etwa Enkel oder Geschwister. So fällt das Vermögen nicht an den Ex-Partner.
Ausschluss der Vermögenssorge
Sie können bestimmen, dass der andere Elternteil das ererbte Vermögen minderjähriger Kinder nicht verwalten darf, und eine andere Person benennen.
Testamentsvollstreckung
Eine Vertrauensperson verwaltet den Nachlass bis zu einem festgelegten Alter der Kinder und schützt ihn vor fremdem Zugriff.
Vormund benennen
Für den Fall, dass beide Eltern ausfallen, können Sie eine Person als Vormund für Ihre Kinder vorschlagen.
Vorgehen
In vier Schritten zum Geschiedenentestament
Bestandsaufnahme
Welches Vermögen ist vorhanden, wer soll es bekommen, wie alt sind die Kinder?
Bestehende Verfügungen
Alte Testamente, Erbverträge und Bezugsrechte werden geprüft und gegebenenfalls widerrufen.
Gestaltung
Die passende Lösung wird ausgewählt und rechtssicher formuliert.
Errichtung
Das Testament wird handschriftlich oder notariell errichtet und sicher hinterlegt.
Häufige Fragen
Geschiedenentestament kurz erklärt
Hat mein Ex-Partner einen Pflichtteil?
Nein. Nach der Scheidung steht dem früheren Ehegatten kein Pflichtteil an Ihrem Nachlass zu. Das Risiko liegt im Umweg über die gemeinsamen Kinder.
Brauche ich einen Notar?
Ein handschriftliches Testament ist wirksam, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Bei komplexen Gestaltungen kann ein notarielles Testament sinnvoll sein.
Gilt das auch für unverheiratete Eltern?
Ja. Auch der nichteheliche Elternteil kann über ein gemeinsames Kind erben oder dessen Vermögen verwalten. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dieselben.
Wann sollte ich das Testament errichten?
Möglichst früh – idealerweise schon zu Beginn der Trennung und spätestens nach der Scheidung.
Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Vermögen bei Ihren Kindern ankommt?
Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, prüft im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auch die erbrechtliche Vorsorge und zeigt, welche Regelungen für Ihre Familie sinnvoll sind.
