Kinder

Umzug mit Kind nach der Trennung – was erlaubt ist.

Aufenthaltsbestimmungsrecht, Zustimmung und Kindeswohl.

Ein neuer Job, ein neuer Partner oder die Familie in einer anderen Stadt: Nach einer Trennung möchte ein Elternteil oft mit dem Kind umziehen. Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, ist ein solcher Umzug aber nicht ohne Weiteres möglich. Wer eigenmächtig handelt, riskiert viel – auch im Hinblick auf spätere Entscheidungen des Familiengerichts.

Umzug mit Kind nach der Trennung – Aufenthaltsbestimmungsrecht
§
Gemeinsames SorgerechtGrößere Umzüge brauchen die Zustimmung
◇
Kindeswohl entscheidetNicht der Wunsch eines Elternteils
✓
Ausland besonders heikelEigenmächtiger Wegzug kann Entführung sein

Grundsatz

Wer entscheidet, wo das Kind lebt?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts. Es umfasst die Entscheidung, wo und bei wem das Kind lebt.

Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung gemeinsam entscheiden. Ein Umzug, der den Kontakt zum anderen Elternteil wesentlich erschwert – etwa in eine weiter entfernte Stadt oder ins Ausland –, gehört regelmäßig dazu.

Ein Umzug innerhalb derselben Stadt oder in die nähere Umgebung kann dagegen eine Angelegenheit des täglichen Lebens sein, die der betreuende Elternteil allein entscheiden darf.

Keine Einigung

Was tun, wenn der andere Elternteil nicht zustimmt?

Der umzugswillige Elternteil kann beim Familiengericht beantragen, dass ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein übertragen wird oder dass er über den Umzug allein entscheiden darf.

Das Gericht prüft dann, welche Lösung dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Der Umzugswunsch an sich ist dabei grundsätzlich zu respektieren; entscheidend ist, wie sich der Umzug auf das Kind auswirkt.

Kindeswohl

Worauf das Familiengericht achtet

Das Gericht wägt die Umstände des Einzelfalls gegeneinander ab.

1

Bindungen des Kindes

Wie eng ist die Beziehung zu beiden Eltern, zu Geschwistern und zum bisherigen Umfeld?

2

Kontinuität

Wer hat das Kind bisher hauptsächlich betreut, und wie stabil wäre das neue Umfeld?

3

Kindeswille

Der Wille des Kindes wird – abhängig von Alter und Reife – angehört und berücksichtigt.

4

Umgang

Lässt sich der Kontakt zum anderen Elternteil nach dem Umzug weiterhin sinnvoll gestalten? Ist der umziehende Elternteil bereit, ihn zu fördern?

5

Gründe für den Umzug

Berufliche oder familiäre Gründe sind nachvollziehbar. Ein Umzug, der vor allem den anderen Elternteil ausgrenzen soll, spricht gegen den Antragsteller.

6

Schule und Betreuung

Wie wirken sich Schulwechsel, Kita und Freundeskreis auf das Kind aus?

Ausland

Umzug ins Ausland: besondere Vorsicht

Bringt ein Elternteil das Kind ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten anderen Elternteils oder ohne gerichtliche Erlaubnis ins Ausland, kann das eine internationale Kindesentführung sein.

Nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen kann dann die schnelle Rückführung des Kindes angeordnet werden. Zudem kann eigenmächtiges Handeln strafrechtliche Folgen haben und spätere Sorgerechtsentscheidungen negativ beeinflussen.

Droht ein eigenmächtiger Wegzug? Dann kann beim Familiengericht kurzfristig eine einstweilige Anordnung beantragt werden. Handeln Sie in diesem Fall schnell.

Häufige Fragen

Umzug mit Kind kurz erklärt

Darf ich innerhalb von Essen umziehen?

In der Regel ja, wenn das Kind bei Ihnen lebt und sich der Kontakt zum anderen Elternteil dadurch nicht wesentlich verändert. Im Zweifel sollten Sie den anderen Elternteil frühzeitig informieren.

Wer trägt die Fahrtkosten für den Umgang nach einem Umzug?

Grundsätzlich trägt der umgangsberechtigte Elternteil die Kosten des Umgangs. Nach einem weiten Umzug kann eine andere Verteilung angemessen sein.

Was ist, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe?

Dann können Sie über den Aufenthalt grundsätzlich allein entscheiden. Das Umgangsrecht des anderen Elternteils bleibt aber bestehen und muss weiter ermöglicht werden.

Wie schnell entscheidet das Gericht?

Kindschaftssachen sind vorrangig und beschleunigt zu bearbeiten. In dringenden Fällen ist ein Eilverfahren möglich.

Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen

Ihre Ansprechpartnerin

Ute Schniering

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Essen. Sie berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Fragen rund um Kinder und Vermögen sowie bei Eheverträgen.

Stand der Informationen: Oktober 2026 · Mehr über die Kanzlei

Sie möchten mit Ihrem Kind umziehen – oder einen Umzug verhindern?

Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, prüft Ihre Situation, sucht nach einer einvernehmlichen Lösung und vertritt Sie, wenn nötig, auch im Eilverfahren vor dem Familiengericht.