Unterhalt
Elternunterhalt – wenn das Sozialamt fragt.
Pflegekosten der Eltern und die Frage, was Kinder zahlen müssen.
Reichen Rente und Vermögen der Eltern für Pflegeheim oder Betreuung nicht aus, springt oft das Sozialamt ein. Es kann sich das Geld unter Umständen bei den Kindern zurückholen. Seit 2020 gilt dafür eine hohe Einkommensgrenze – die meisten Kinder müssen nichts zahlen. Wer darüber liegt, sollte genau prüfen lassen, was er tatsächlich schuldet.

Grundsatz
Wer muss Elternunterhalt zahlen?
Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Kinder können deshalb grundsätzlich für den Bedarf ihrer Eltern aufkommen müssen – etwa wenn diese pflegebedürftig sind.
In der Praxis geht es fast immer um Fälle, in denen das Sozialamt Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung leistet. Der Unterhaltsanspruch der Eltern geht dann auf das Sozialamt über.
Schwiegerkinder schulden keinen Elternunterhalt. Ihr Einkommen kann aber mittelbar eine Rolle spielen, wenn es um den Familienunterhalt geht.
Die 100.000-€-Grenze
Die meisten Kinder müssen nichts zahlen
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz darf das Sozialamt nur noch auf Kinder zurückgreifen, deren jährliches Bruttoeinkommen 100.000 € übersteigt. Maßgeblich ist das Einkommen jedes Kindes für sich, nicht das der Geschwister zusammen.
Es wird zunächst vermutet, dass die Grenze nicht überschritten ist. Das Sozialamt darf deshalb nicht ohne Weiteres Auskunft über Einkommen und Vermögen verlangen.
Leistungsfähigkeit
Was dem unterhaltspflichtigen Kind bleibt
Wer über der Grenze liegt, zahlt nicht automatisch. Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 bleibt dem Kind ein Selbstbehalt von mindestens 2.650 € im Monat. Vom Einkommen darüber bleiben zusätzlich 70 % anrechnungsfrei.
Vorher werden unter anderem Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Kindern und dem Ehegatten, berufsbedingte Kosten, Kredite und eine angemessene eigene Altersvorsorge berücksichtigt.
Auch Vermögen ist geschützt: Ein angemessenes Eigenheim und ein Altersvorsorgevermögen müssen in der Regel nicht eingesetzt werden.
Gegenargumente
Wann die Pflicht entfallen oder geringer ausfallen kann
Diese Punkte lohnen sich zu prüfen, bevor Sie Auskunft erteilen oder zahlen.
Einkommen unter der Grenze
Liegt Ihr Jahresbruttoeinkommen nicht über 100.000 €, darf das Sozialamt keinen Unterhalt von Ihnen verlangen.
Abzugsposten
Kredite, Fahrtkosten, Altersvorsorge und Unterhalt für die eigene Familie können das maßgebliche Einkommen deutlich senken.
Schwere Verfehlung
Hat ein Elternteil seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind grob vernachlässigt oder schwere Verfehlungen begangen, kann der Anspruch entfallen.
Schenkungen der Eltern
Haben die Eltern in den letzten zehn Jahren Vermögen verschenkt, kann zunächst die Rückforderung der Schenkung in Betracht kommen.
Ablauf
Wie das Verfahren typischerweise abläuft
Rechtswahrung
Das Sozialamt informiert Sie, dass es Leistungen für Ihre Eltern erbringt und einen Anspruch prüft.
Auskunft
Bei Hinweisen auf ein Einkommen über 100.000 € verlangt es Auskunft über Einkommen und Vermögen.
Berechnung
Das Sozialamt berechnet einen Unterhaltsbetrag. Diese Berechnung ist häufig angreifbar.
Einigung oder Gericht
Ist der Betrag streitig, kann das Sozialamt ihn nur vor dem Familiengericht durchsetzen.
Häufige Fragen
Elternunterhalt kurz erklärt
Muss ich dem Sozialamt Auskunft geben?
Nur wenn hinreichende Anhaltspunkte bestehen, dass Ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt. Lassen Sie ein Auskunftsverlangen vor der Antwort prüfen.
Zählt das Einkommen meines Ehepartners?
Für die 100.000-€-Grenze zählt nur Ihr eigenes Einkommen. Bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit kann das Familieneinkommen aber eine Rolle spielen.
Muss ich mein Haus verkaufen?
Ein angemessenes selbst genutztes Eigenheim gehört in der Regel zum geschützten Vermögen.
Haften Geschwister mit?
Ja, Geschwister haften anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Geschwister unter der Grenze werden nicht herangezogen.
Das Sozialamt verlangt Elternunterhalt von Ihnen?
Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, prüft das Auskunftsverlangen und die Berechnung des Sozialamts und setzt sich dafür ein, dass Sie nicht mehr zahlen als geschuldet.
