Trennung & Scheidung

Trennungsjahr-Rechner – wann ist das Jahr um?

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Eine Scheidung setzt in der Regel voraus, dass die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben. Mit diesem Rechner sehen Sie auf einen Blick, wann Ihr Trennungsjahr abläuft, wie viele Tage noch fehlen und ab wann nach drei Jahren Trennung das Scheitern der Ehe auch ohne Zustimmung vermutet wird.

Trennungsjahr-Rechner – Ablauf des Trennungsjahres berechnen

Rechner

Trennungsjahr berechnen

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Maßgeblich ist der Tag, an dem die häusliche Gemeinschaft aufgehoben wurde – zum Beispiel der Auszug oder der Beginn der Trennung innerhalb der Wohnung.

Trennungsjahr erfüllt ab

Ab diesem Tag leben Sie ein volles Jahr getrennt.

Drei Jahre Trennung ab

Ab dann wird das Scheitern der Ehe auch ohne Zustimmung des anderen vermutet.

Die Berechnung dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob die Voraussetzungen des Getrenntlebens tatsächlich vorliegen und wann ein Scheidungsantrag sinnvoll eingereicht werden kann, hängt vom Einzelfall ab.

So wird gerechnet

Wie der Rechner das Trennungsjahr bestimmt

Der Tag der Trennung selbst wird nicht mitgezählt. Das Trennungsjahr endet deshalb mit Ablauf des Tages, der im Folgejahr dasselbe Datum trägt. Am Tag darauf leben Sie ein volles Jahr getrennt.

Beispiel: Trennung am 15. März 2026 – das Trennungsjahr endet mit Ablauf des 15. März 2027. Ab dem 16. März 2027 ist es erfüllt.

Wichtig: Entscheidend für das Gericht ist, dass das Trennungsjahr zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Scheidung abgelaufen ist. Ob ein Antrag schon etwas früher eingereicht werden kann, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Ein Jahr oder drei Jahre

Warum der Rechner zwei Daten anzeigt

Nach einem Jahr Getrenntleben wird das Scheitern der Ehe vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder einer dem Antrag des anderen zustimmt.

Stimmt der andere Ehegatte nicht zu, kann die Ehe trotzdem nach einem Jahr geschieden werden – dann muss das Scheitern der Ehe aber im Verfahren dargelegt werden. Nach drei Jahren Getrenntleben wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet, auch ohne Zustimmung.

Häufige Fragen

Fragen zum Trennungsjahr-Rechner

Zählt das Trennungsjahr auch, wenn wir noch zusammen wohnen?

Ja, wenn Sie innerhalb der Wohnung tatsächlich getrennt leben – also getrennte Lebensbereiche und keine gemeinsame Haushaltsführung mehr haben.

Beginnt das Trennungsjahr nach einem Versöhnungsversuch neu?

Ein kürzeres Zusammenleben zum Zweck der Versöhnung unterbricht die Frist grundsätzlich nicht. Wird die Lebensgemeinschaft dauerhaft wieder aufgenommen, beginnt die Frist bei einer erneuten Trennung neu.

Geht es auch schneller?

Nur in Ausnahmefällen, wenn die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte wäre. Die Anforderungen an eine Härtefallscheidung sind hoch.

Was sollte ich während des Trennungsjahres regeln?

Unterhalt, Wohnung, Kinder und Vermögen können schon während der Trennung geklärt werden. Eine frühe Einigung kann das spätere Scheidungsverfahren deutlich vereinfachen.

Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen

Ihre Ansprechpartnerin

Ute Schniering

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Essen. Sie berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Fragen rund um Kinder und Vermögen sowie bei Eheverträgen.

Stand der Informationen: Oktober 2026 · Mehr über die Kanzlei

Ihr Trennungsjahr läuft bald ab?

Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, bereitet mit Ihnen den Scheidungsantrag vor und klärt, welche Fragen zu Unterhalt, Kindern und Vermögen vorher geregelt werden sollten.