Trennung & Scheidung
Trennungsjahr-Rechner – wann ist das Jahr um?
Datum eingeben, Ergebnis sofort sehen.
Eine Scheidung setzt in der Regel voraus, dass die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben. Mit diesem Rechner sehen Sie auf einen Blick, wann Ihr Trennungsjahr abläuft, wie viele Tage noch fehlen und ab wann nach drei Jahren Trennung das Scheitern der Ehe auch ohne Zustimmung vermutet wird.
Rechner
Trennungsjahr berechnen
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So wird gerechnet
Wie der Rechner das Trennungsjahr bestimmt
Der Tag der Trennung selbst wird nicht mitgezählt. Das Trennungsjahr endet deshalb mit Ablauf des Tages, der im Folgejahr dasselbe Datum trägt. Am Tag darauf leben Sie ein volles Jahr getrennt.
Beispiel: Trennung am 15. März 2026 – das Trennungsjahr endet mit Ablauf des 15. März 2027. Ab dem 16. März 2027 ist es erfüllt.
Ein Jahr oder drei Jahre
Warum der Rechner zwei Daten anzeigt
Nach einem Jahr Getrenntleben wird das Scheitern der Ehe vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder einer dem Antrag des anderen zustimmt.
Stimmt der andere Ehegatte nicht zu, kann die Ehe trotzdem nach einem Jahr geschieden werden – dann muss das Scheitern der Ehe aber im Verfahren dargelegt werden. Nach drei Jahren Getrenntleben wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet, auch ohne Zustimmung.
Häufige Fragen
Fragen zum Trennungsjahr-Rechner
Zählt das Trennungsjahr auch, wenn wir noch zusammen wohnen?
Ja, wenn Sie innerhalb der Wohnung tatsächlich getrennt leben – also getrennte Lebensbereiche und keine gemeinsame Haushaltsführung mehr haben.
Beginnt das Trennungsjahr nach einem Versöhnungsversuch neu?
Ein kürzeres Zusammenleben zum Zweck der Versöhnung unterbricht die Frist grundsätzlich nicht. Wird die Lebensgemeinschaft dauerhaft wieder aufgenommen, beginnt die Frist bei einer erneuten Trennung neu.
Geht es auch schneller?
Nur in Ausnahmefällen, wenn die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte wäre. Die Anforderungen an eine Härtefallscheidung sind hoch.
Was sollte ich während des Trennungsjahres regeln?
Unterhalt, Wohnung, Kinder und Vermögen können schon während der Trennung geklärt werden. Eine frühe Einigung kann das spätere Scheidungsverfahren deutlich vereinfachen.
Ihr Trennungsjahr läuft bald ab?
Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, bereitet mit Ihnen den Scheidungsantrag vor und klärt, welche Fragen zu Unterhalt, Kindern und Vermögen vorher geregelt werden sollten.
