Ihr Weg in die Kanzlei

So läuft die Zusammenarbeit – klar und ohne Überraschungen.

Vom ersten Anruf bis zum persönlichen Gespräch.

Viele Menschen zögern, eine Anwältin anzusprechen – aus Unsicherheit über Ablauf und Kosten. Hier finden Sie alles, was Sie vor der ersten Kontaktaufnahme wissen sollten: wie schnell Sie eine Antwort bekommen, wie das Erstgespräch abläuft und was es kostet.

Erstberatung in der Kanzlei Schniering in Essen
§
RückmeldungSpätestens am folgenden Werktag
◇
Erster TerminIn der Regel innerhalb von 1–2 Wochen
✓
Vor Ort, Telefon oder VideoWie es für Sie am besten passt

Ablauf

In vier Schritten zur ersten Einschätzung

01

Anfrage

Sie rufen an oder schildern Ihr Anliegen kurz über das Kontaktformular. Stichworte genügen.

02

Rückmeldung

Sie erhalten spätestens am folgenden Werktag eine Antwort und einen Terminvorschlag.

03

Erstgespräch

Im Gespräch von etwa einer Stunde ordnen wir Ihre Situation ein – vor Ort, telefonisch oder per Video.

04

Nächste Schritte

Sie erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben, was sinnvoll ist und womit Sie rechnen müssen.

Erreichbarkeit

Wann Sie uns erreichen

Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter 0201 82 00 50. Anfragen über das Kontaktformular können Sie jederzeit senden.

Persönliche Gespräche finden nach Terminvereinbarung statt.

Telefonische ErreichbarkeitUhrzeit
Montag bis Donnerstag09:00 – 17:00 Uhr
Freitag09:00 – 15:00 Uhr
Terminenach Vereinbarung

Kosten

Was kostet die Erstberatung?

Für ein erstes Beratungsgespräch berechne ich 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, also 226,10 € insgesamt.

Werde ich anschließend weiter für Sie tätig, wird die Gebühr für die Erstberatung auf die weiteren Gebühren angerechnet. Sie zahlen sie dann also nicht doppelt.

Sprechen Sie mich gern an, wenn Sie Fragen zu den Kosten haben. In Einzelfällen ist auch eine geringere Gebühr möglich.

Wenig Einkommen? Ich arbeite mit Verfahrenskostenhilfe. Beratungshilfe ist möglich, wenn Sie einen Beratungshilfeschein des Amtsgerichts vorlegen.

Vorbereitung

Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten

Nicht alles ist in jedem Fall nötig. Bringen Sie mit, was Sie zur Hand haben – fehlende Unterlagen lassen sich nachreichen.

1

Persönliche Daten

Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder und das Datum der Trennung, falls bereits getrennt.

2

Einkommen

Die letzten Gehaltsabrechnungen oder Einkommensnachweise – wenn möglich auch die des Ehepartners.

3

Verträge

Ehevertrag, Mietvertrag, Grundbuchauszug oder Kreditverträge, soweit vorhanden.

4

Schriftverkehr

Schreiben des anderen Ehegatten, seines Anwalts, des Jugendamts oder des Gerichts.

Anfahrt

So finden Sie die Kanzlei

Kanzlei Schniering
Rüttenscheider Stern 5
45130 Essen

Die Kanzlei ist barrierefrei erreichbar. U-Bahn und Straßenbahn halten in unmittelbarer Nähe am Rüttenscheider Stern.

Parkmöglichkeiten finden Sie direkt vor dem Haus und im Umkreis von etwa 100 Metern.

Häufige Fragen

Häufige Fragen vor dem ersten Kontakt

Ist meine Anfrage schon ein Auftrag?

Nein. Durch eine Anfrage per Telefon oder Formular entsteht noch kein Mandat und es fallen keine Kosten an. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine Beratung vereinbaren.

Ist das Gespräch vertraulich?

Ja. Als Rechtsanwältin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet – das gilt bereits für das erste Gespräch.

Kann ich das Erstgespräch auch per Video führen?

Ja. Das Erstgespräch ist vor Ort in der Kanzlei, telefonisch oder per Video möglich.

Muss mein Ehepartner davon erfahren?

Nein. Ob und wann Sie den anderen Ehegatten informieren, entscheiden Sie selbst. Wir besprechen gemeinsam, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen

Ihre Ansprechpartnerin

Ute Schniering

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Essen. Sie berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Fragen rund um Kinder und Vermögen sowie bei Eheverträgen.

Stand der Informationen: Oktober 2026 · Mehr über Ute Schniering

Bereit für den ersten Schritt?

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen oder rufen Sie an. Sie erhalten spätestens am folgenden Werktag eine Rückmeldung.