Ihr Weg in die Kanzlei
So läuft die Zusammenarbeit – klar und ohne Überraschungen.
Vom ersten Anruf bis zum persönlichen Gespräch.
Viele Menschen zögern, eine Anwältin anzusprechen – aus Unsicherheit über Ablauf und Kosten. Hier finden Sie alles, was Sie vor der ersten Kontaktaufnahme wissen sollten: wie schnell Sie eine Antwort bekommen, wie das Erstgespräch abläuft und was es kostet.

Ablauf
In vier Schritten zur ersten Einschätzung
Anfrage
Sie rufen an oder schildern Ihr Anliegen kurz über das Kontaktformular. Stichworte genügen.
Rückmeldung
Sie erhalten spätestens am folgenden Werktag eine Antwort und einen Terminvorschlag.
Erstgespräch
Im Gespräch von etwa einer Stunde ordnen wir Ihre Situation ein – vor Ort, telefonisch oder per Video.
Nächste Schritte
Sie erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben, was sinnvoll ist und womit Sie rechnen müssen.
Erreichbarkeit
Wann Sie uns erreichen
Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter 0201 82 00 50. Anfragen über das Kontaktformular können Sie jederzeit senden.
Persönliche Gespräche finden nach Terminvereinbarung statt.
| Telefonische Erreichbarkeit | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | 09:00 – 17:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 15:00 Uhr |
| Termine | nach Vereinbarung |
Kosten
Was kostet die Erstberatung?
Für ein erstes Beratungsgespräch berechne ich 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, also 226,10 € insgesamt.
Werde ich anschließend weiter für Sie tätig, wird die Gebühr für die Erstberatung auf die weiteren Gebühren angerechnet. Sie zahlen sie dann also nicht doppelt.
Sprechen Sie mich gern an, wenn Sie Fragen zu den Kosten haben. In Einzelfällen ist auch eine geringere Gebühr möglich.
Vorbereitung
Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten
Nicht alles ist in jedem Fall nötig. Bringen Sie mit, was Sie zur Hand haben – fehlende Unterlagen lassen sich nachreichen.
Persönliche Daten
Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder und das Datum der Trennung, falls bereits getrennt.
Einkommen
Die letzten Gehaltsabrechnungen oder Einkommensnachweise – wenn möglich auch die des Ehepartners.
Verträge
Ehevertrag, Mietvertrag, Grundbuchauszug oder Kreditverträge, soweit vorhanden.
Schriftverkehr
Schreiben des anderen Ehegatten, seines Anwalts, des Jugendamts oder des Gerichts.
Anfahrt
So finden Sie die Kanzlei
Kanzlei Schniering
Rüttenscheider Stern 5
45130 Essen
Die Kanzlei ist barrierefrei erreichbar. U-Bahn und Straßenbahn halten in unmittelbarer Nähe am Rüttenscheider Stern.
Parkmöglichkeiten finden Sie direkt vor dem Haus und im Umkreis von etwa 100 Metern.
Häufige Fragen
Häufige Fragen vor dem ersten Kontakt
Ist meine Anfrage schon ein Auftrag?
Nein. Durch eine Anfrage per Telefon oder Formular entsteht noch kein Mandat und es fallen keine Kosten an. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine Beratung vereinbaren.
Ist das Gespräch vertraulich?
Ja. Als Rechtsanwältin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet – das gilt bereits für das erste Gespräch.
Kann ich das Erstgespräch auch per Video führen?
Ja. Das Erstgespräch ist vor Ort in der Kanzlei, telefonisch oder per Video möglich.
Muss mein Ehepartner davon erfahren?
Nein. Ob und wann Sie den anderen Ehegatten informieren, entscheiden Sie selbst. Wir besprechen gemeinsam, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Bereit für den ersten Schritt?
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen oder rufen Sie an. Sie erhalten spätestens am folgenden Werktag eine Rückmeldung.
