Vorsorge & individuelle Gestaltung

Ehevertrag – klare Vereinbarungen für Ihre Zukunft.

Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensvotum. Er kann Klarheit schaffen, bevor unterschiedliche Erwartungen zum Problem werden.

Das Gesetz stellt Ehepaaren allgemeine Regeln für Vermögen, Unterhalt und Altersvorsorge zur Verfügung. Doch nicht jede Lebenssituation passt zu diesen Standardregelungen. Mit einem individuell gestalteten Ehevertrag können Ehepartner ihre wirtschaftlichen Verhältnisse vorausschauend ordnen.

Ehevertrag – individuelle Vereinbarungen für Ehe und Vermögen
§
Individuell gestalten Regelungen passend zur Lebenssituation
Vermögen schützen Immobilien und Unternehmen berücksichtigen
Klarheit schaffen Rechte und wirtschaftliche Folgen frühzeitig ordnen

Vorausschauend gestalten

Warum überhaupt einen Ehevertrag schließen?

Ohne Ehevertrag gelten für Ehepartner die gesetzlichen Regelungen. Diese bieten für viele Paare einen vernünftigen Rahmen – aber nicht zwingend für jede individuelle Lebens- und Vermögenssituation.

Besonders bei Unternehmen, Immobilien, größeren Vermögenswerten, unterschiedlichen Einkommen oder einer bewusst gewählten Aufgabenteilung innerhalb der Ehe können individuelle Vereinbarungen sinnvoll sein.

Ein guter Ehevertrag sollte dabei nicht nur die Interessen eines Ehegatten absichern. Ziel ist eine nachvollziehbare und ausgewogene Gestaltung, die auch Veränderungen während einer langen Ehe berücksichtigt.

Der entscheidende Gedanke: Ein Ehevertrag muss nicht für die Scheidung geschrieben werden. Er soll bereits während der Ehe Klarheit darüber schaffen, welche wirtschaftlichen Regeln beide Partner miteinander vereinbaren.

Typische Situationen

Für wen kann ein Ehevertrag besonders sinnvoll sein?

Je individueller die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Paares sind, desto eher lohnt sich die Frage, ob die gesetzlichen Standardregeln wirklich zur eigenen Situation passen.

1

Unternehmer & Selbstständige

Unternehmenswerte und Beteiligungen können bei einer späteren vermögensrechtlichen Auseinandersetzung erhebliche Bedeutung erlangen.

2

Immobilienvermögen

Bestehen Immobilien bereits vor der Ehe oder werden während der Ehe weitere Objekte erworben, können klare Regelungen sinnvoll sein.

3

Große Vermögensunterschiede

Bei erheblich unterschiedlichen Ausgangsvermögen kann eine individuelle Gestaltung der vermögensrechtlichen Folgen gewünscht sein.

4

Zweite Ehe

Bei einer erneuten Eheschließung bestehen häufig bereits Vermögen, Immobilien oder wirtschaftliche Verpflichtungen aus einer früheren Beziehung.

5

Erbschaften & Familienvermögen

Familienvermögen, Schenkungen und erwartete Erbschaften können Anlass sein, die güterrechtlichen Folgen genauer zu gestalten.

6

Individuelle Lebensplanung

Auch unterschiedliche Karrierewege, Kinderbetreuung oder längere berufliche Auszeiten können eine vertragliche Gestaltung sinnvoll machen.

Vertragsgestaltung

Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?

Welche Regelungen sinnvoll und wirksam sind, hängt von der konkreten Lebenssituation des Paares ab.

Zugewinnausgleich

Der gesetzliche Zugewinnausgleich kann innerhalb der rechtlichen Grenzen verändert oder für bestimmte Vermögenswerte individuell gestaltet werden.

Unternehmen

Unternehmensbeteiligungen oder betriebliches Vermögen können bei der Gestaltung des Güterstandes besonders berücksichtigt werden.

Immobilien

Für vorhandene oder künftig erworbene Immobilien können vermögensrechtliche Vereinbarungen getroffen werden.

Unterhalt

Auch nacheheliche Unterhaltsfolgen können innerhalb der gesetzlichen Grenzen Gegenstand eines Ehevertrages sein.

Versorgungsausgleich

Vereinbarungen über während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte sind grundsätzlich möglich, unterliegen jedoch besonderen Anforderungen.

Erbschaften & Schenkungen

Auch vorhandenes Familienvermögen sowie erwartete Vermögensübertragungen können bei der Gestaltung berücksichtigt werden.

Güterrecht

Was hat ein Ehevertrag mit dem Zugewinnausgleich zu tun?

Ohne anderweitige Vereinbarung leben Ehegatten grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Das bedeutet nicht, dass mit der Hochzeit automatisch sämtliches Vermögen beiden Ehepartnern gemeinsam gehört. Jeder Ehegatte behält grundsätzlich sein eigenes Vermögen.

Bei Beendigung des Güterstandes kann jedoch der während der Ehe entstandene Zugewinn ausgeglichen werden.

Ein Ehevertrag ermöglicht es, diese gesetzlichen Folgen innerhalb der rechtlichen Grenzen individuell zu verändern.

Unternehmer & Selbstständige

Was passiert mit einem Unternehmen ohne Ehevertrag?

Ein Unternehmen wird durch die Eheschließung nicht automatisch gemeinsames Eigentum beider Ehepartner.

Der Wert und insbesondere eine während der Ehe eingetretene Wertentwicklung können jedoch für den Zugewinnausgleich von erheblicher Bedeutung sein.

Das kann gerade bei gewachsenen Unternehmen zu schwierigen Bewertungsfragen und erheblichen Ausgleichsansprüchen führen.

Mit einem Ehevertrag kann deshalb geprüft werden, ob betriebliches Vermögen oder Unternehmensbeteiligungen anders behandelt werden sollen, während für das übrige Vermögen weiterhin ein angemessener Ausgleich vorgesehen bleibt.

Eine solche Gestaltung kann nicht nur dem Unternehmer dienen. Auch der Fortbestand eines Unternehmens, Arbeitsplätze und die wirtschaftliche Planbarkeit können dabei eine Rolle spielen.

Haus & Immobilien

Kann ein Ehevertrag Immobilien schützen?

Immobilien sind bei Eheverträgen besonders häufig ein Thema. Das gilt sowohl für bereits vor der Ehe vorhandene Immobilien als auch für gemeinsam oder allein während der Ehe erworbene Objekte.

Dabei sollte zunächst geklärt werden, wem die Immobilie gehört, wie sie finanziert wird und welche Wertentwicklung während der Ehe eintreten kann.

Ein Ehevertrag kann diese Besonderheiten bei der güterrechtlichen Gestaltung berücksichtigen.

Nicht immer alles oder nichts

Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Wer einen Ehevertrag abschließt, muss nicht automatisch vollständige Gütertrennung vereinbaren.

Gütertrennung

Bei vereinbarter Gütertrennung findet grundsätzlich kein Zugewinnausgleich nach den Regeln der Zugewinngemeinschaft statt.

Ob eine vollständige Gütertrennung sinnvoll ist, sollte jedoch nicht allein nach dem Wunsch beurteilt werden, Vermögen möglichst weitgehend voneinander zu trennen.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Häufig kann eine differenziertere Gestaltung sinnvoller sein. Dabei bleibt die Zugewinngemeinschaft grundsätzlich bestehen, wird aber vertraglich verändert.

So können beispielsweise bestimmte Vermögenswerte oder Unternehmensbeteiligungen gesondert behandelt werden.

Unterhalt

Kann man Unterhalt im Ehevertrag ausschließen?

Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt sind grundsätzlich möglich. Die Vertragsfreiheit ist in diesem Bereich jedoch nicht grenzenlos.

Insbesondere Regelungen, die einen Ehepartner unangemessen benachteiligen oder wesentliche gesetzliche Schutzmechanismen einseitig ausschließen, können rechtlich problematisch sein.

Die Gestaltung sollte deshalb zur geplanten Rollenverteilung, zu möglichen Kinderbetreuungszeiten und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Partner passen.

Eine Regelung, die bei Vertragsschluss ausgewogen erscheint, kann bei völlig veränderter Lebenssituation Jahre später anders zu beurteilen sein. Gute Verträge berücksichtigen deshalb mögliche Veränderungen.

Altersvorsorge

Kann der Versorgungsausgleich verändert werden?

Der Versorgungsausgleich betrifft grundsätzlich die während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung.

Ehegatten können darüber Vereinbarungen treffen. Solche Regelungen müssen jedoch sorgfältig gestaltet werden und unterliegen gesetzlichen Anforderungen und einer gerichtlichen Kontrolle.

Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn ein Ehepartner wegen Kinderbetreuung oder Haushaltsführung über längere Zeit weniger eigene Altersvorsorge aufbauen kann.

Familienvermögen

Was gilt für Erbschaften und Schenkungen?

Erbschaften und Schenkungen werden im gesetzlichen Zugewinnausgleich nicht einfach wie gewöhnlicher während der Ehe erwirtschafteter Vermögenszuwachs behandelt.

Dennoch können insbesondere spätere Wertsteigerungen und die Verwendung des Vermögens für die güterrechtliche Auseinandersetzung relevant werden.

Bei größerem Familienvermögen kann es deshalb sinnvoll sein, bereits bei der Gestaltung eines Ehevertrages festzulegen, wie bestimmte Vermögenswerte behandelt werden sollen.

Der richtige Zeitpunkt

Wann kann ein Ehevertrag geschlossen werden?

1

Vor der Hochzeit

Ein Ehevertrag kann bereits vor der Eheschließung vereinbart werden, um die wirtschaftlichen Grundlagen von Beginn an zu ordnen.

2

Während der Ehe

Auch Ehepaare, die bereits seit Jahren verheiratet sind, können ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse vertraglich neu gestalten.

3

Bei Veränderungen

Unternehmensgründung, Immobilienerwerb, Kinder oder andere größere Veränderungen können Anlass sein, bestehende Regelungen neu zu prüfen.

Form des Vertrages

Muss ein Ehevertrag zum Notar?

Ja. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Eine lediglich privat unterschriebene Vereinbarung genügt für einen Ehevertrag nicht.

Die notarielle Beurkundung ersetzt jedoch nicht zwangsläufig die vorherige individuelle rechtliche Beratung über die Frage, welche Regelungen für die eigene Situation sinnvoll sind.

Gerade wenn unterschiedliche wirtschaftliche Interessen bestehen, kann es sinnvoll sein, den gewünschten Vertragsinhalt vor der Beurkundung familienrechtlich prüfen und gestalten zu lassen.

Der Notartermin sollte deshalb idealerweise nicht der Moment sein, in dem ein Ehepartner den Vertragsinhalt erstmals vollständig sieht.

Vertragsfreiheit hat Grenzen

Kann ein Ehevertrag unwirksam sein?

Ehepartner können ihre wirtschaftlichen Verhältnisse weitgehend individuell gestalten. Diese Vertragsfreiheit ist jedoch nicht unbegrenzt.

Besonders weitreichende Regelungen können rechtlich überprüft werden, wenn sie zu einer evident einseitigen Lastenverteilung führen oder wesentliche Schutzbereiche des Scheidungsfolgenrechts betreffen.

Neben dem Inhalt bei Vertragsschluss kann auch relevant werden, wie sich die Lebensverhältnisse später tatsächlich entwickelt haben.

Deshalb ist „maximaler Ausschluss aller Ansprüche“ nicht automatisch der beste Ehevertrag. Ein ausgewogener und zur Lebensplanung passender Vertrag kann langfristig deutlich belastbarer sein.

Bestehender Ehevertrag

Passt ein alter Ehevertrag noch zur heutigen Situation?

Lebensentwürfe verändern sich. Deshalb kann es sinnvoll sein, einen vor vielen Jahren geschlossenen Ehevertrag erneut zu prüfen.

1

Kinder

War bei Vertragsschluss keine Familiengründung geplant, können gemeinsame Kinder die ursprüngliche Ausgangslage deutlich verändern.

2

Unternehmen & Vermögen

Unternehmensgründungen, Immobilienkäufe oder erheblicher Vermögensaufbau können eine Anpassung sinnvoll erscheinen lassen.

3

Rollenverteilung

Auch eine ursprünglich nicht geplante längere Kinderbetreuung oder berufliche Auszeit kann die Interessenlage verändern.

Häufige Fragen

Ehevertrag kurz erklärt

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Besonders sinnvoll kann eine Prüfung bei Unternehmen, Immobilien, größeren Vermögensunterschieden, Familienvermögen, zweiten Ehen oder einer besonderen Aufgabenverteilung innerhalb der Ehe sein.

Kann man einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit schließen?

Ja. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch während einer bestehenden Ehe geschlossen werden.

Bedeutet Ehevertrag automatisch Gütertrennung?

Nein. Neben vollständiger Gütertrennung sind differenzierte Gestaltungen möglich, beispielsweise eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.

Kann ein Unternehmen vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden?

Der Zugewinnausgleich kann ehevertraglich gestaltet werden. Ob und in welcher Form Unternehmensvermögen gesondert behandelt werden sollte, hängt von den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen beider Ehepartner ab.

Brauchen beide Ehepartner einen eigenen Anwalt?

Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt vertritt die Interessen des eigenen Mandanten und kann nicht gleichzeitig widerstreitende Interessen beider Ehepartner vertreten. Ob eine eigenständige Beratung beider Seiten sinnvoll ist, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und Interessenlage ab.

Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?

Ja. Für den Ehevertrag ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.

Kann man einen bestehenden Ehevertrag später ändern?

Ja. Ehegatten können bestehende Regelungen einvernehmlich ändern oder ergänzen. Auch dabei müssen die jeweiligen Formvorschriften beachtet werden.

Kann ein Ehevertrag unwirksam sein?

Ja. Ehevertragliche Regelungen unterliegen rechtlichen Grenzen. Insbesondere stark einseitige Gestaltungen können im Einzelfall einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen.

Weiterführende Informationen

Vermögen und wirtschaftliche Folgen der Ehe

Sie möchten Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse klar regeln?

Ein Ehevertrag sollte zur tatsächlichen Lebensplanung passen – nicht zu einer Standardvorlage. Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, bespricht mit Ihnen, welche Regelungen für Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation sinnvoll sein können.