Betreuung nach der Trennung

Wechselmodell nach Trennung – bei beiden Eltern zu Hause.

Zwei Zuhause können funktionieren – wenn die Lösung zum Kind und zum Familienalltag passt.

Beim Wechselmodell wird ein Kind in erheblichem Umfang von beiden Eltern betreut. Doch wann liegt tatsächlich ein Wechselmodell vor? Muss die Betreuung exakt 50:50 aufgeteilt sein? Kann ein Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils geregelt werden? Und was bedeutet es für den Kindesunterhalt?

Wechselmodell nach Trennung – Kind lebt bei beiden Eltern
Zwei Zuhause Betreuung bei beiden Eltern gestalten
Alltag organisieren Schule, Wege und Betreuung berücksichtigen
§
Rechtlich einordnen Sorge, Umgang und Unterhalt unterscheiden

Die Betreuungsform

Was versteht man unter einem Wechselmodell?

Beim Wechselmodell betreuen getrennt lebende Eltern ihr Kind abwechselnd in beiden Haushalten und übernehmen jeweils einen erheblichen Teil der tatsächlichen Betreuung.

Besonders häufig wird damit ein annähernd paritätisches Modell bezeichnet, bei dem das Kind ungefähr die Hälfte seiner Zeit bei jedem Elternteil verbringt.

Entscheidend ist jedoch nicht allein eine mathematische Betrachtung einzelner Übernachtungen. Auch die tatsächliche Verantwortung für den Alltag des Kindes spielt eine wichtige Rolle.

Wichtig: Gemeinsames Sorgerecht bedeutet nicht automatisch Wechselmodell. Ebenso führt ein Wechselmodell nicht dazu, dass alle anderen rechtlichen Fragen automatisch hälftig geteilt werden.

Betreuungsmodelle

Residenzmodell oder Wechselmodell?

Beide Modelle können funktionieren. Entscheidend ist nicht, welches Modell abstrakt moderner oder gerechter erscheint, sondern welches zur konkreten Familie passt.

Residenzmodell

Beim klassischen Residenzmodell hat das Kind seinen hauptsächlichen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil.

Der andere Elternteil betreut das Kind im Rahmen der vereinbarten oder geregelten Umgangszeiten.

Wechselmodell

Beim paritätischen Wechselmodell übernehmen beide Eltern in annähernd gleichem Umfang die Betreuung des Kindes.

Das Kind hat dadurch seinen Alltag in zwei Haushalten und wechselt regelmäßig zwischen beiden Eltern.

Kindeswohl

Wann kann ein Wechselmodell funktionieren?

Ob ein Wechselmodell für ein Kind geeignet ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine einzelne Voraussetzung entscheidet selten allein.

1

Bindung zu beiden Eltern

Eine tragfähige Beziehung des Kindes zu beiden Eltern ist eine wichtige Grundlage für eine Betreuung in zwei Haushalten.

2

Erreichbarkeit

Wohnorte, Kindergarten, Schule, Freunde und Freizeitaktivitäten müssen sich mit regelmäßigen Wechseln praktisch vereinbaren lassen.

3

Kooperation

Da beide Eltern erheblich in den Alltag eingebunden sind, ist ein ausreichender Informationsaustausch besonders wichtig.

4

Alter des Kindes

Alter, Entwicklungsstand und bisherige Betreuung des Kindes können für die konkrete Ausgestaltung des Modells bedeutsam sein.

5

Stabilität

Das Kind sollte trotz zweier Haushalte einen verlässlichen Rhythmus und einen planbaren Alltag behalten können.

6

Kindeswille

Je nach Alter und Reife kann auch der Wunsch des Kindes für die Beurteilung des geeigneten Betreuungsmodells erhebliches Gewicht haben.

50:50-Betreuung

Muss ein Wechselmodell exakt hälftig sein?

In der Praxis wird der Begriff Wechselmodell für unterschiedliche Betreuungsanteile verwendet. Rechtlich ist deshalb genau zu betrachten, welche Betreuung tatsächlich geleistet wird.

Bei einem paritätischen Wechselmodell übernehmen beide Eltern die Betreuung annähernd zu gleichen Teilen.

Davon zu unterscheiden sind Modelle, bei denen das Kind zwar umfangreichen Umgang mit dem anderen Elternteil hat, seinen Betreuungsschwerpunkt aber weiterhin bei einem Elternteil behält.

Gerade für die Berechnung des Kindesunterhalts kann die genaue Einordnung der tatsächlichen Betreuungsverhältnisse wichtig sein.

Keine Einigkeit

Müssen beide Eltern dem Wechselmodell zustimmen?

Eine einvernehmliche Lösung bietet regelmäßig die beste Grundlage für ein dauerhaft funktionierendes Wechselmodell.

Die fehlende Zustimmung eines Elternteils schließt ein Wechselmodell rechtlich jedoch nicht von vornherein aus.

Auch eine gerichtliche Umgangsregelung kann grundsätzlich zu einer annähernd hälftigen Betreuung führen, wenn diese Gestaltung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände dem Kindeswohl am besten entspricht.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Elternteil eine 50:50-Betreuung gegen den anderen Elternteil durchsetzen kann. Entscheidend ist immer die konkrete Situation des Kindes.

Konflikte zwischen den Eltern

Funktioniert ein Wechselmodell auch bei ständigem Streit?

Ein Wechselmodell erfordert wegen der intensiven Einbindung beider Eltern in den Alltag regelmäßig ein höheres Maß an Abstimmung.

Schule, Arzttermine, Freizeit, Kleidung, Übergaben und viele alltägliche Informationen müssen zwischen beiden Haushalten verlässlich organisiert werden.

Eine erhebliche und dauerhafte Konfliktbelastung zwischen den Eltern kann deshalb gegen ein Wechselmodell sprechen – insbesondere dann, wenn das Kind dadurch immer wieder in die Auseinandersetzungen der Eltern hineingezogen wird.

Eltern müssen keine Freunde sein. Sie sollten aber in der Lage sein, die notwendigen Angelegenheiten des Kindes sachlich miteinander zu regeln.

Zwei Haushalte

Wie weit dürfen die Eltern voneinander entfernt wohnen?

Eine gesetzlich festgelegte Kilometergrenze für das Wechselmodell gibt es nicht.

Praktisch spielt die Entfernung der Haushalte jedoch eine große Rolle. Das Kind muss regelmäßig zwischen beiden Wohnungen wechseln und gleichzeitig Schule, Kindergarten, Freunde und Freizeitaktivitäten erreichen können.

Lange tägliche Fahrzeiten können deshalb gegen ein paritätisches Betreuungsmodell sprechen.

Nicht die Entfernung auf der Landkarte allein ist entscheidend, sondern ihre tatsächliche Auswirkung auf den Alltag des Kindes.

Wünsche des Kindes

Kann das Kind selbst entscheiden?

Der Wille des Kindes ist bei der Frage nach dem Betreuungsmodell ein wichtiger Gesichtspunkt.

Welches Gewicht ihm zukommt, hängt insbesondere vom Alter, der Reife und davon ab, wie selbstständig und nachvollziehbar der geäußerte Wunsch entstanden ist.

Der Kindeswille ist jedoch nicht automatisch der einzige Maßstab. Entscheidend bleibt das Kindeswohl in seiner Gesamtheit.

Je älter und reifer ein Kind ist, desto schwieriger wird es in der Praxis regelmäßig sein, ein dauerhaftes Betreuungsmodell gegen seinen ernsthaft geäußerten Willen zu gestalten.

Organisation

Wie kann ein Wechselmodell im Alltag aussehen?

Es gibt nicht den einen richtigen Wechselrhythmus. Das Modell sollte zum Alter des Kindes und zum Alltag der Familie passen.

Wochenweiser Wechsel

Das Kind verbringt beispielsweise jeweils eine Woche bei einem Elternteil und wechselt anschließend zum anderen Elternteil.

Kürzere Intervalle

Insbesondere bei jüngeren Kindern können kürzere Wechselintervalle in Betracht kommen, um lange Trennungszeiten von einem Elternteil zu vermeiden.

Ferien

Ferien können unabhängig vom normalen Wochenrhythmus gesondert aufgeteilt werden, beispielsweise in längeren zusammenhängenden Abschnitten.

Übergaben

Übergaben können direkt zwischen den Eltern oder beispielsweise über Schule und Kindergarten organisiert werden, wenn dies für das Kind besser funktioniert.

Ein häufiger Irrtum

Bedeutet Wechselmodell automatisch: kein Kindesunterhalt?

Nein. Eine annähernd hälftige Betreuung bedeutet nicht automatisch, dass kein Elternteil mehr Kindesunterhalt leisten muss.

Beim paritätischen Wechselmodell tragen grundsätzlich beide Eltern entsprechend ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Barunterhalt des Kindes bei.

Für die Berechnung können insbesondere die Einkommen beider Eltern, der Bedarf des Kindes, das Kindergeld und gegebenenfalls zusätzliche Kosten des Wechselmodells relevant sein.

Verdienen die Eltern unterschiedlich viel, kann deshalb trotz 50:50-Betreuung eine Zahlungspflicht eines Elternteils gegenüber dem anderen bestehen.

Zwei Haushalte kosten Geld

Welche Mehrkosten können durch das Wechselmodell entstehen?

Eine Betreuung in zwei Haushalten kann zusätzliche Kosten verursachen. Das betrifft beispielsweise Wohnraum, Kleidung, Ausstattung, Fahrtkosten oder doppelt benötigte Alltagsgegenstände.

Nicht jede Ausgabe wird jedoch automatisch als zusätzlicher unterhaltsrechtlicher Bedarf anerkannt.

Deshalb sollte bei der Unterhaltsberechnung genau geprüft werden, welche Kosten tatsächlich durch das konkrete Betreuungsmodell entstehen und wie diese zwischen den Eltern zu verteilen sind.

Rechtlich unterscheiden

Ist Wechselmodell dasselbe wie gemeinsames Sorgerecht?

Nein. Das gemeinsame Sorgerecht betrifft die rechtliche Entscheidungsverantwortung der Eltern.

Das Wechselmodell beschreibt dagegen in erster Linie die tatsächliche Betreuung des Kindes in den beiden Haushalten.

Deshalb sollte bei Konflikten genau unterschieden werden, ob es um eine Betreuungsfrage, eine Umgangsregelung oder um eine sorgerechtliche Entscheidung geht.

Das Modell passt nicht mehr

Kann ein Wechselmodell später geändert werden?

Kinder entwickeln sich weiter – und auch die Lebensumstände der Eltern können sich verändern.

1

Schulwechsel

Eine neue Schule oder längere Schulwege können die bisherige Betreuungsorganisation erheblich verändern.

2

Umzug

Zieht ein Elternteil weiter weg, kann ein bisher funktionierendes Wechselmodell praktisch schwieriger oder unmöglich werden.

3

Bedürfnisse des Kindes

Mit zunehmendem Alter können sich Freundschaften, Freizeitaktivitäten und die eigenen Wünsche des Kindes deutlich verändern.

Häufige Fragen

Wechselmodell kurz erklärt

Muss das Wechselmodell genau 50:50 sein?

Nicht jede umfangreiche Betreuung ist automatisch ein paritätisches Wechselmodell. Für die rechtliche Einordnung kommt es auf die tatsächlichen Betreuungsanteile und die konkrete Ausgestaltung an.

Kann ein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden?

Die fehlende Zustimmung eines Elternteils schließt eine gerichtliche Regelung mit annähernd hälftiger Betreuung nicht grundsätzlich aus. Entscheidend ist, welche Regelung unter den konkreten Umständen dem Kindeswohl am besten entspricht.

Muss man sich für ein Wechselmodell besonders gut verstehen?

Nicht zwingend. Ein Wechselmodell erfordert jedoch regelmäßig ausreichende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, weil viele Alltagsfragen zwischen beiden Haushalten abgestimmt werden müssen.

Entfällt beim Wechselmodell der Kindesunterhalt?

Nein. Auch bei annähernd hälftiger Betreuung kann Kindesunterhalt zu leisten sein. Bei der Berechnung werden insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Eltern berücksichtigt.

Kann mein Kind selbst entscheiden, bei wem es leben möchte?

Der Kindeswille ist wichtig und gewinnt mit Alter und Reife an Bedeutung. Er ist jedoch Teil einer umfassenden Kindeswohlprüfung und nicht automatisch allein entscheidend.

Was passiert, wenn ein Elternteil wegzieht?

Ein Umzug kann erhebliche Auswirkungen auf ein Wechselmodell haben. Entscheidend sind unter anderem Entfernung, Schule, Fahrtzeiten, Betreuung und die Auswirkungen auf den Alltag des Kindes.

Ist gemeinsames Sorgerecht Voraussetzung für ein Wechselmodell?

Sorgerecht und tatsächliche Betreuung sind rechtlich unterschiedliche Fragen. Bei einem Wechselmodell entstehen jedoch regelmäßig viele Entscheidungs- und Abstimmungsfragen, sodass die konkrete sorgerechtliche Situation mit betrachtet werden sollte.

Weiterführende Informationen

Mehr zu Kindern nach Trennung und Scheidung

Sie überlegen, ob ein Wechselmodell für Ihre Familie möglich ist?

Ob ein Wechselmodell rechtlich und praktisch sinnvoll ist, hängt nicht allein von den gewünschten Betreuungszeiten ab. Wohnorte, bisherige Betreuung, Kindeswille, Kommunikation der Eltern und Unterhaltsfragen sollten gemeinsam betrachtet werden. Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, ordnet mit Ihnen die konkrete Situation ein.