Gewaltschutz & Familienrecht

Gewaltschutz bei häuslicher Gewalt – schnell handeln und rechtlich schützen

Bei Gewalt, Bedrohungen oder Nachstellungen können schnelle gerichtliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein.

Häusliche Gewalt kann körperliche Übergriffe, Drohungen, Nachstellungen oder andere erhebliche Verletzungen der persönlichen Freiheit umfassen. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht gerichtliche Schutzanordnungen. Je nach Situation können Kontakt- und Näherungsverbote oder die Überlassung der gemeinsamen Wohnung in Betracht kommen.

Gewaltschutz bei häuslicher Gewalt – rechtliche Hilfe und Schutz

Akute Situation

Was jetzt wichtig sein kann

Bei unmittelbarer Gefahr hat die persönliche Sicherheit Vorrang. Danach können Beweise und schnelle gerichtliche Maßnahmen entscheidend sein.

01 Akute Gefahr

Bei unmittelbarer Gefahr Polizei oder Rettungsdienst verständigen und einen sicheren Ort aufsuchen.

02 Verletzungen dokumentieren

Verletzungen ärztlich feststellen und – soweit sicher möglich – fotografisch dokumentieren.

03 Nachrichten sichern

Drohungen, Nachrichten, E-Mails und andere mögliche Beweismittel nicht vorschnell löschen.

04 Rechtlichen Schutz prüfen

Kontaktverbot, Näherungsverbot oder Wohnungsüberlassung können kurzfristig beantragt werden.

§
Schutzanordnung Gerichtliche Maßnahmen prüfen
Wohnung sichern Wohnungsüberlassung rechtlich klären
Kinder schützen Sorge und Umgang mitdenken

Rechtlicher Schutz

Was kann das Gewaltschutzgesetz leisten?

Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen.

Dabei geht es nicht ausschließlich um körperliche Verletzungen. Auch Drohungen oder beharrliche Nachstellungen können unter bestimmten Voraussetzungen Schutzmaßnahmen rechtfertigen.

Das Familiengericht kann der anderen Person beispielsweise untersagen, die Wohnung zu betreten, sich Ihnen zu nähern, bestimmte Orte aufzusuchen oder Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.

Wichtig: Welche Schutzmaßnahmen erforderlich und rechtlich möglich sind, hängt von der konkreten Gefährdungssituation ab.

Mögliche Schutzmaßnahmen

Was kann das Familiengericht anordnen?

Eine Gewaltschutzanordnung kann auf die konkrete Situation zugeschnitten werden.

1

Näherungsverbot

Der anderen Person kann untersagt werden, sich Ihnen bis auf eine bestimmte Entfernung zu nähern.

2

Kontaktverbot

Kontaktaufnahmen beispielsweise per Telefon, Nachricht, E-Mail oder über andere Kommunikationswege können untersagt werden.

3

Betretungsverbot

Das Gericht kann untersagen, Ihre Wohnung oder andere bestimmte Orte aufzusuchen.

4

Wohnungsüberlassung

Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann die gemeinsam genutzte Wohnung einer betroffenen Person zur alleinigen Nutzung überlassen werden.

5

Bestimmte Orte

Schutzanordnungen können sich beispielsweise auch auf Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten oder andere regelmäßig aufgesuchte Orte beziehen.

6

Weitere Schutzanordnungen

Das Gericht kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um weitere Verletzungen oder Nachstellungen zu verhindern.

Gemeinsame Wohnung

Kann der gewalttätige Partner aus der Wohnung verwiesen werden?

Nach einem Gewaltvorfall stellt sich häufig unmittelbar die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf.

Polizeiliche Maßnahmen können zunächst kurzfristigen Schutz schaffen. Davon zu unterscheiden ist eine familiengerichtliche Entscheidung über die Nutzung beziehungsweise Überlassung der Wohnung.

Unter den Voraussetzungen des Gewaltschutzgesetzes kann die gemeinsam genutzte Wohnung dem Opfer zeitweise zur alleinigen Nutzung überlassen werden.

Dabei können unter anderem die konkrete Gewalttat, die Wohnsituation und weitere Umstände des Einzelfalls eine Rolle spielen.

Wenn es schnell gehen muss

Was ist eine einstweilige Anordnung?

Gewaltschutzsituationen dulden häufig keinen langen gerichtlichen Verfahrensweg.

Deshalb kann gerichtlicher Schutz im Wege einer einstweiligen Anordnung beantragt werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Das Familiengericht kann dadurch kurzfristig Schutzmaßnahmen treffen, ohne zunächst den Abschluss eines längeren Hauptsacheverfahrens abzuwarten.

Für einen erfolgreichen Eilantrag ist eine möglichst konkrete Darstellung des Geschehens und der aktuellen Gefährdung besonders wichtig.

Dokumentation

Welche Beweise können wichtig sein?

Je besser konkrete Vorfälle dokumentiert werden können, desto nachvollziehbarer lässt sich die Gefährdungssituation darstellen.

Polizeiliche Einsätze

Aktenzeichen, Einsatzdaten und gegebenenfalls ausgesprochene polizeiliche Maßnahmen notieren.

Ärztliche Dokumentation

Verletzungen möglichst zeitnah ärztlich untersuchen und dokumentieren lassen.

Fotos

Verletzungen oder beschädigte Gegenstände können – soweit gefahrlos möglich – fotografisch festgehalten werden.

Nachrichten und E-Mails

Drohungen, Beleidigungen oder wiederholte Kontaktversuche sichern und nicht vorschnell löschen.

Zeugen

Personen, die Vorfälle oder deren unmittelbare Folgen wahrgenommen haben, können relevant sein.

Chronologie

Datum, Uhrzeit und Ablauf einzelner Vorfälle möglichst konkret festhalten.

Nachstellungen

Gewaltschutz auch bei Stalking und wiederholten Kontaktversuchen?

Gewaltschutz kann nicht nur nach körperlichen Übergriffen eine Rolle spielen.

Auch beharrliche Nachstellungen können erheblich in das Leben der betroffenen Person eingreifen – etwa wiederholtes Auflauern, ständige Nachrichten, unerwünschte Besuche oder andere Formen fortgesetzter Kontaktaufnahme.

Ob und welche gerichtlichen Schutzmaßnahmen möglich sind, muss anhand des konkreten Verhaltens geprüft werden.

Gerade bei wiederholten Vorfällen ist eine chronologische Dokumentation besonders hilfreich.

Gemeinsame Kinder

Was passiert, wenn Kinder betroffen sind?

Häusliche Gewalt kann neben dem Gewaltschutz weitere familienrechtliche Fragen auslösen.

1

Sorgerecht

Bei einer Gefährdung des Kindes kann zu prüfen sein, ob sorgerechtliche Maßnahmen erforderlich sind.

2

Umgangsrecht

Gewaltvorwürfe können für die Gestaltung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern von erheblicher Bedeutung sein.

3

Kindeswohl

Bei allen Entscheidungen zu Sorge und Umgang steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.

Gewalt und Umgang

Bedeutet häusliche Gewalt automatisch keinen Umgang mehr?

Gewaltschutz zwischen Erwachsenen und das Umgangsrecht mit einem gemeinsamen Kind sind rechtlich nicht vollständig identisch.

Bestehen jedoch Gewaltvorwürfe oder eine konkrete Gefährdung, muss geprüft werden, welche Umgangsregelung dem Kindeswohl entspricht.

Je nach Situation können besondere Schutzmaßnahmen, Einschränkungen oder andere Gestaltungen des Umgangs erforderlich sein.

Was tun, wenn gegen eine Schutzanordnung verstoßen wird?

Eine gerichtliche Schutzanordnung sollte nicht als bloße Empfehlung verstanden werden. Verstöße können rechtliche Konsequenzen haben.

Wird trotz bestehenden Kontakt-, Näherungs- oder Betretungsverbots erneut Kontakt aufgenommen oder die angeordnete Distanz missachtet, sollte der Vorfall dokumentiert und je nach Situation unverzüglich die Polizei verständigt werden.

Auch wiederholte Verstöße sollten der anwaltlichen Vertretung mitgeteilt werden, damit weitere rechtliche Schritte geprüft werden können.

Zwei Ebenen des Schutzes

Polizei und Familiengericht – was ist der Unterschied?

Bei einer akuten Gefahr ist die Polizei der richtige Ansprechpartner, um unmittelbar einzugreifen und die Situation zu sichern.

Polizeiliche Maßnahmen sind jedoch von längerfristigen familiengerichtlichen Schutzanordnungen zu unterscheiden.

Für Kontaktverbote, Näherungsverbote oder eine längerfristige Regelung zur Nutzung der Wohnung kann deshalb zusätzlich ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein.

Kurz gesagt: Die Polizei kann die akute Situation sichern. Das Familiengericht kann weitergehenden rechtlichen Schutz anordnen.

Rechtliche Schritte

Wie läuft ein Gewaltschutzverfahren ab?

1

Situation erfassen

Was ist passiert, wann geschah es und besteht aktuell weiterhin eine Gefährdung?

2

Beweise zusammenstellen

Polizeiberichte, Nachrichten, Fotos, ärztliche Unterlagen und weitere vorhandene Nachweise werden geordnet.

3

Schutz beantragen

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen können beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.

Häufige Fragen

Gewaltschutz kurz erklärt

Kann ich ein Kontaktverbot gegen meinen Partner beantragen?

Bei Gewalt, Drohungen oder bestimmten Nachstellungen können gerichtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz in Betracht kommen. Die Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab.

Kann mein Partner aus unserer gemeinsamen Wohnung verwiesen werden?

Neben kurzfristigen polizeilichen Maßnahmen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine gerichtliche Wohnungsüberlassung beantragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kontaktverbot und Näherungsverbot?

Ein Kontaktverbot betrifft die Kontaktaufnahme, beispielsweise per Telefon oder Nachricht. Ein Näherungsverbot kann der anderen Person untersagen, sich Ihnen räumlich bis auf eine bestimmte Entfernung zu nähern.

Muss ich körperlich verletzt worden sein?

Nein. Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz können nicht nur bei körperlichen Verletzungen relevant sein. Auch Drohungen und bestimmte Formen der Nachstellung können eine Rolle spielen.

Wie schnell kann das Familiengericht entscheiden?

Bei besonderer Dringlichkeit kann gerichtlicher Schutz im Wege einer einstweiligen Anordnung beantragt werden. Wie schnell eine Entscheidung erfolgt, hängt vom konkreten Verfahren und Gericht ab.

Was passiert mit den Kindern?

Sind gemeinsame Kinder betroffen, können neben dem Gewaltschutz auch Fragen zu Sorgerecht und Umgang geregelt werden müssen. Maßgeblich ist dabei insbesondere das Kindeswohl.

Was kann ich als Beweis vorlegen?

Je nach Fall können Polizeiberichte, ärztliche Dokumentationen, Fotos, Nachrichten, E-Mails, Zeugenaussagen und eine genaue Chronologie der Vorfälle relevant sein.

Was mache ich, wenn die Schutzanordnung verletzt wird?

Bei einer erneuten Gefährdung sollte die Polizei verständigt werden. Verstöße sollten außerdem dokumentiert werden, damit weitere rechtliche Schritte geprüft werden können.

Weiterführende Informationen

Trennung, Kinder und rechtlicher Schutz

Sie benötigen kurzfristig rechtlichen Schutz?

Bei häuslicher Gewalt, Bedrohungen oder Nachstellungen kann schnelles Handeln erforderlich sein. Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, prüft mit Ihnen, welche Schutzmaßnahmen in Ihrer konkreten Situation möglich sind und welche Schritte beim Familiengericht eingeleitet werden können.