Scheidung digital vorbereiten
Scheidung online – was geht wirklich digital?
Viele Schritte lassen sich heute digital erledigen. Die Scheidung selbst bleibt jedoch ein gerichtliches Verfahren.
Unterlagen digital übermitteln, Fragen telefonisch oder per Videokonferenz besprechen und den Scheidungsantrag anwaltlich vorbereiten lassen: Vieles rund um eine Scheidung kann heute unkompliziert online organisiert werden. Eine eigene „Online-Scheidung“ als besonderes Scheidungsverfahren gibt es rechtlich jedoch nicht.
Eine „Online-Scheidung“ ist keine eigene Scheidungsart.
Der Begriff Online-Scheidung kann den Eindruck vermitteln, eine Ehe könne vollständig über eine Internetseite geschieden werden. Das ist so nicht richtig.
Die Scheidung erfolgt auch bei digitaler Vorbereitung durch das zuständige Familiengericht. Der Scheidungsantrag wird durch einen Rechtsanwalt eingereicht und das gerichtliche Verfahren läuft nach denselben gesetzlichen Regeln wie bei jeder anderen Scheidung.
Online ist vor allem die Kommunikation und Vorbereitung – nicht die rechtliche Scheidung selbst.
Digitale Abwicklung
Was kann bei einer Scheidung online erledigt werden?
Für die Vorbereitung einer Scheidung ist heute nicht zwingend für jeden Schritt ein persönlicher Kanzleibesuch erforderlich.
Informationen zur Ehe und Trennung können vorab übermittelt, notwendige Unterlagen digital zur Verfügung gestellt und viele Fragen telefonisch oder per Videokonferenz besprochen werden.
Auch die weitere Kommunikation während des Verfahrens kann weitgehend digital erfolgen.
Schritt für Schritt
Wie läuft eine digital vorbereitete Scheidung ab?
Der wesentliche Unterschied liegt in der Kommunikation mit der Kanzlei – nicht im gerichtlichen Scheidungsverfahren.
Anfrage
Sie übermitteln die wichtigsten Informationen zu Ehe, Trennung und Ihrer persönlichen Situation.
Unterlagen
Benötigte Dokumente können soweit geeignet digital zur Verfügung gestellt und geprüft werden.
Beratung
Offene Fragen und mögliche Scheidungsfolgen werden individuell besprochen – telefonisch, digital oder persönlich.
Scheidungsantrag
Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Scheidungsantrag anwaltlich vorbereitet und beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
Gerichtsverfahren
Das Familiengericht führt das Scheidungsverfahren durch und klärt insbesondere den Versorgungsausgleich, soweit erforderlich.
Scheidungstermin
Am Ende des Verfahrens steht grundsätzlich der gerichtliche Scheidungstermin mit persönlicher Anhörung der Ehepartner.
Die Grenzen
Was lässt sich nicht einfach per Mausklick erledigen?
Eine Ehe wird nicht dadurch geschieden, dass online ein Formular ausgefüllt und abgesendet wird.
Der Scheidungsantrag unterliegt dem Anwaltszwang und wird durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
Das Gericht prüft die Scheidungsvoraussetzungen und führt das gesetzlich vorgesehene Verfahren durch.
Auch der persönliche Scheidungstermin lässt sich nicht einfach durch die Buchung einer sogenannten Online-Scheidung beseitigen.
Besonders geeignet
Wann bietet sich eine digitale Vorbereitung besonders an?
Besonders unkompliziert ist eine digitale Vorbereitung häufig bei einer einvernehmlichen Scheidung.
Wenn beide Ehepartner geschieden werden möchten und über wesentliche Scheidungsfolgen kein gerichtlicher Streit geführt werden muss, lässt sich die Kommunikation mit der Kanzlei häufig sehr effizient organisieren.
Das gilt insbesondere dann, wenn die notwendigen Unterlagen vorliegen und keine umfangreichen ungeklärten Vermögens- oder Unterhaltsfragen bestehen.
Brauchen wir bei einer Online-Scheidung nur einen Anwalt?
Nicht die Online-Abwicklung entscheidet darüber, sondern die konkrete Verfahrenssituation.
Der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, benötigt grundsätzlich einen Rechtsanwalt. Stimmt der andere Ehepartner der Scheidung lediglich zu und möchte keine eigenen anwaltspflichtigen Anträge stellen, kann er grundsätzlich ohne eigenen Anwalt am Verfahren teilnehmen.
Aber auch hier gilt: Der Anwalt des Antragstellers ist nicht der gemeinsame Anwalt beider Ehepartner.
Scheidungsvoraussetzung
Verkürzt eine Online-Scheidung das Trennungsjahr?
Nein. Eine digitale Vorbereitung ändert nichts an den gesetzlichen Voraussetzungen der Scheidung.
Grundsätzlich müssen Ehepartner zunächst ein Jahr getrennt leben, bevor die Ehe bei gegenseitigem Scheidungswillen geschieden werden kann.
Die Online-Abwicklung kann organisatorische Abläufe erleichtern, sie verkürzt aber nicht automatisch gesetzliche Fristen.
Vorbereitung
Welche Angaben und Unterlagen werden benötigt?
Angaben zu beiden Ehepartnern und den aktuellen Anschriften.
Für das Scheidungsverfahren wird regelmäßig ein Nachweis über die Eheschließung benötigt.
Wann wurde die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich beendet?
Angaben zu gemeinsamen minderjährigen Kindern können für das Verfahren relevant sein.
Für den Versorgungsausgleich werden Informationen zu Renten- und Versorgungsanrechten benötigt.
Einkommen und weitere wirtschaftliche Angaben können unter anderem für den Verfahrenswert relevant sein.
Gerichts- & Anwaltskosten
Ist eine Online-Scheidung billiger?
Der Begriff Online-Scheidung führt häufig zu der Vorstellung, für eine digital vorbereitete Scheidung würden grundsätzlich andere gesetzliche Gebühren gelten.
Das ist nicht der Fall. Die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich insbesondere nach dem jeweiligen Verfahrenswert und nicht danach, ob die Kommunikation mit der Kanzlei online oder persönlich erfolgt.
Kosten können insbesondere dann geringer gehalten werden, wenn eine Scheidung einvernehmlich durchgeführt wird und keine zusätzlichen streitigen Folgesachen vor Gericht ausgetragen werden.
Vorsicht bei Versprechen wie „Scheidung zum Festpreis“ oder „billigste Online-Scheidung“
Gerichts- und Anwaltskosten einer Scheidung hängen von gesetzlichen Gebührenregelungen und dem konkreten Verfahren ab. Eine seriöse Kosteneinschätzung berücksichtigt deshalb die individuelle Situation.
Entscheidend ist außerdem nicht nur, was die Scheidung selbst kostet. Ein ungeprüfter Verzicht auf Unterhalt, Zugewinn oder andere Ansprüche kann wirtschaftlich wesentlich bedeutender sein als eine vermeintliche Ersparnis bei den Verfahrenskosten.
Bei einer Scheidung sollte deshalb nicht nur gefragt werden: „Was kostet der Anwalt?“ – sondern auch: „Welche wirtschaftlichen Folgen muss ich vorher klären?“
Vorher klären
Welche Scheidungsfolgen gehören nicht einfach in ein Online-Formular?
Eine Scheidung kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben, die sich nicht sinnvoll mit einigen Auswahlfeldern erfassen lassen.
Dazu gehören insbesondere Fragen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Immobilien, gemeinsamen Darlehen und Altersvorsorge.
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung sollte deshalb geprüft werden, ob neben dem eigentlichen Scheidungsantrag weitere Regelungen erforderlich sind.
Einvernehmliche Lösung
Wann braucht man zusätzlich eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet nicht automatisch, dass zwischen den Ehepartnern keine wirtschaftlichen Fragen mehr offen sind.
Unterhalt, Zugewinnausgleich, Immobilie, Darlehen oder Versorgungsausgleich können gegebenenfalls in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.
Damit lassen sich wichtige Punkte verbindlich ordnen, bevor sie später zu einem Konflikt werden.
Altersvorsorge
Was passiert mit dem Versorgungsausgleich?
Auch bei einer digital vorbereiteten Scheidung wird der Versorgungsausgleich grundsätzlich durchgeführt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte werden ermittelt. Dazu holt das Familiengericht Informationen bei den jeweiligen Versorgungsträgern ein.
Gerade dieser Teil des Verfahrens kann Einfluss auf die Gesamtdauer einer Scheidung haben.
Ortsunabhängig vorbereiten
Muss ich für die Beratung in Essen wohnen?
Für viele Schritte der anwaltlichen Vorbereitung ist ein persönlicher Kanzleibesuch nicht zwingend erforderlich.
Unterlagen und Informationen können digital ausgetauscht und Besprechungen je nach Situation telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt werden.
Welches Familiengericht für die Scheidung zuständig ist, richtet sich dagegen nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht danach, wo sich die beauftragte Kanzlei befindet.
Digital oder persönlich?
Sie müssen sich nicht für eines von beidem entscheiden
Eine moderne anwaltliche Betreuung kann digitale Abläufe mit persönlicher Beratung verbinden.
Digital
Unterlagen übermitteln, Informationen austauschen und organisatorische Fragen effizient erledigen.
Telefon & Video
Rechtliche Fragen persönlich besprechen, ohne für jedes Gespräch in die Kanzlei kommen zu müssen.
Vor Ort
Wenn die Situation komplexer ist oder ein persönliches Gespräch gewünscht wird, bleibt die Beratung in der Kanzlei möglich.
Häufige Fragen
Scheidung online kurz erklärt
Kann man sich komplett online scheiden lassen?
Die Vorbereitung und Kommunikation können weitgehend digital erfolgen. Die Scheidung selbst bleibt jedoch ein gerichtliches Verfahren vor dem Familiengericht.
Ist eine Online-Scheidung eine besondere Scheidungsart?
Nein. Der Begriff beschreibt im Wesentlichen die digitale Organisation und Kommunikation rund um ein normales Scheidungsverfahren.
Brauche ich für eine Online-Scheidung einen Anwalt?
Ja. Der Scheidungsantrag muss grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden.
Brauchen beide Ehepartner einen Anwalt?
Nicht zwingend. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann der andere Ehepartner grundsätzlich ohne eigenen Anwalt zustimmen, wenn er keine eigenen anwaltspflichtigen Anträge stellt.
Ist eine Online-Scheidung günstiger?
Nicht allein aufgrund der digitalen Kommunikation. Die gesetzlichen Gebühren richten sich insbesondere nach dem Verfahrenswert und dem Umfang des Verfahrens.
Geht eine Online-Scheidung schneller?
Digitale Kommunikation kann organisatorische Abläufe erleichtern. Die Bearbeitungszeit des Familiengerichts und beispielsweise des Versorgungsausgleichs lässt sich dadurch jedoch nicht beliebig verkürzen.
Muss ich trotzdem zum Gericht?
Grundsätzlich sieht das Scheidungsverfahren eine persönliche Anhörung der Ehepartner durch das Familiengericht vor.
Kann ich Unterlagen digital einreichen?
Viele für die anwaltliche Vorbereitung erforderliche Unterlagen können digital übermittelt werden. Im Einzelfall kann jedoch die Vorlage bestimmter Dokumente in anderer Form erforderlich sein.
Kann ich die Scheidung online beginnen, obwohl noch Fragen offen sind?
Ja. Gerade dann sollte jedoch vor dem Scheidungsantrag geprüft werden, welche Unterhalts-, Vermögens- oder sonstigen Ansprüche noch geklärt werden müssen.
Weiterführende Informationen
Ihre Scheidung richtig vorbereiten
Einvernehmliche Scheidung
Wann bei einer Scheidung Einigkeit besteht und unter welchen Voraussetzungen ein Anwalt im Verfahren genügen kann.
Mehr erfahrenScheidung
Voraussetzungen, Ablauf und rechtliche Schritte des eigentlichen Scheidungsverfahrens.
Mehr erfahrenTrennungsjahr
Wann das Trennungsjahr beginnt und warum auch eine digitale Scheidung daran grundsätzlich nichts ändert.
Mehr erfahrenScheidungsfolgenvereinbarung
Unterhalt, Vermögen, Immobilie und weitere Scheidungsfolgen verbindlich regeln.
Mehr erfahrenVersorgungsausgleich
Wie während der Ehe erworbene Renten- und Versorgungsanrechte behandelt werden.
Mehr erfahrenZugewinnausgleich
Wie das während der Ehe entstandene Vermögen bei einer Scheidung berücksichtigt wird.
Mehr erfahrenImmobilie bei Scheidung
Was mit einem gemeinsamen Haus oder einer Eigentumswohnung nach der Trennung geschieht.
Mehr erfahrenNachehelicher Unterhalt
Wann nach der Scheidung weiterhin Unterhaltsansprüche bestehen können.
Mehr erfahrenSie möchten Ihre Scheidung unkompliziert digital vorbereiten?
Sie können die ersten Informationen und Unterlagen digital übermitteln und müssen nicht für jeden Schritt persönlich in die Kanzlei kommen. Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, prüft Ihre Situation, bereitet den Scheidungsantrag vor und begleitet Sie persönlich durch das gerichtliche Scheidungsverfahren.