Scheidung & Altersvorsorge

Versorgungsausgleich bei Scheidung – was passiert mit Rente und Altersvorsorge?

Bei einer Scheidung wird nicht einfach „die Hälfte der Rente“ genommen. Entscheidend sind die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte.

Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Beamtenversorgung und bestimmte private Altersvorsorgen können beim Versorgungsausgleich eine Rolle spielen. Das Familiengericht ermittelt im Scheidungsverfahren, welche auszugleichenden Anrechte während der Ehezeit entstanden sind. Gerade bei langen Ehen und großen Unterschieden in der Altersvorsorge können die wirtschaftlichen Auswirkungen erheblich sein.

Versorgungsausgleich bei Scheidung – Rente und Altersvorsorge
§
Rentenanrechte verstehen Welche Versorgungen werden berücksichtigt?
Berechnung prüfen Ehezeit und Ausgleichswerte nachvollziehen
Folgen einschätzen Auswirkungen auf die Altersvorsorge kennen

Grundprinzip

Was ist der Versorgungsausgleich?

Während einer Ehe entwickeln sich die beruflichen und familiären Lebenswege häufig unterschiedlich. Ein Ehepartner arbeitet beispielsweise durchgehend in Vollzeit, während der andere wegen Kinderbetreuung seine Berufstätigkeit reduziert oder zeitweise aufgibt.

Dadurch können sehr unterschiedliche Ansprüche auf Altersversorgung entstehen.

Der Versorgungsausgleich soll grundsätzlich die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte zwischen den Ehegatten ausgleichen. Dabei werden die auszugleichenden Anrechte grundsätzlich jeweils zwischen den Ehepartnern geteilt.

Wichtig: Es geht nicht darum, die gesamte bereits erworbene Altersvorsorge eines Ehepartners zu halbieren. Maßgeblich sind grundsätzlich die in der gesetzlichen Ehezeit erworbenen auszugleichenden Versorgungsanrechte.

Ein häufiger Irrtum

Verliere ich bei der Scheidung die Hälfte meiner Rente?

Nein. Diese Aussage ist zu pauschal.

Beim Versorgungsausgleich wird nicht einfach die gesamte spätere Rente eines Ehepartners durch zwei geteilt.

Betrachtet werden vielmehr grundsätzlich die Versorgungsanrechte, die beide Ehepartner während der maßgeblichen Ehezeit erworben haben. Jeder Ehepartner kann dabei sowohl Anrechte abgeben als auch Anrechte des anderen erhalten.

Hat beispielsweise ein Ehepartner höhere gesetzliche Rentenanrechte und der andere höhere betriebliche Versorgungsanrechte erworben, können mehrere einzelne Versorgungssysteme betroffen sein.

Deshalb lässt sich die Frage „Wie viel Rente verliere ich?“ nicht zuverlässig allein anhand der aktuellen monatlichen Rentenprognose beantworten.

Altersvorsorge ist nicht gleich Altersvorsorge

Welche Versorgungsanrechte können berücksichtigt werden?

Der Versorgungsausgleich kann verschiedene Formen der Alters- und Invaliditätsversorgung betreffen.

1

Gesetzliche Rentenversicherung

Während der Ehezeit erworbene Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehören zu den häufigsten Positionen im Versorgungsausgleich.

2

Betriebliche Altersversorgung

Auch Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung können im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen sein.

3

Beamtenversorgung

Versorgungsanrechte von Beamten können ebenfalls Gegenstand des Versorgungsausgleichs sein.

4

Berufsständische Versorgung

Versorgungswerke beispielsweise von Ärzten, Rechtsanwälten oder anderen freien Berufen können betroffen sein.

5

Private Altersvorsorge

Bestimmte private Vorsorgeverträge können auszugleichende Versorgungsanrechte darstellen.

6

Weitere Versorgungssysteme

Je nach beruflicher und persönlicher Situation können weitere Anrechte bestehen, die im Verfahren geprüft werden müssen.

Der entscheidende Zeitraum

Welche Ehezeit zählt beim Versorgungsausgleich?

Für den Versorgungsausgleich gibt es einen gesetzlich bestimmten Ehezeitraum.

Die Ehezeit beginnt grundsätzlich mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, und endet mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

Das bedeutet insbesondere: Nicht der Tag der Trennung bestimmt automatisch das Ende der Ehezeit für den Versorgungsausgleich.

Auch eine längere Trennungsphase kann deshalb für die Berechnung der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte relevant sein.

Praktisch wichtig: Zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags können weitere Versorgungsanrechte entstehen, die grundsätzlich noch in die gesetzliche Ehezeit fallen.

Das Verfahren

Wie läuft der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung ab?

1

Versorgungen angeben

Im Scheidungsverfahren werden Angaben zu den bestehenden Versorgungssystemen der Ehepartner benötigt.

2

Versorgungsträger berechnen

Die jeweiligen Versorgungsträger ermitteln die während der Ehezeit erworbenen Anrechte und teilen dem Familiengericht die erforderlichen Werte mit.

3

Gericht entscheidet

Das Familiengericht entscheidet im Rahmen des Scheidungsverfahrens über den Ausgleich der betroffenen Versorgungsanrechte.

Vereinfacht dargestellt

Wie funktioniert die Teilung grundsätzlich?

Ein vereinfachtes Beispiel verdeutlicht das Prinzip. Die tatsächliche Berechnung erfolgt durch den jeweiligen Versorgungsträger.

A Ehepartner A

Hat während der Ehezeit höhere auszugleichende Anrechte in einem Versorgungssystem erworben.

½ Ausgleichswert

Grundsätzlich wird die Hälfte des Ehezeitanteils des jeweiligen auszugleichenden Anrechts als Ausgleichswert bestimmt.

B Ehepartner B

Erhält aufgrund der Teilung ein eigenes Versorgungsanrecht nach den gesetzlichen Regeln.

Das Beispiel ist bewusst vereinfacht. Mehrere Versorgungsträger, Kosten der Teilung, besondere Versorgungssysteme und weitere gesetzliche Regelungen können das konkrete Ergebnis beeinflussen.

Regelfall

Was bedeutet interne Teilung?

Bei der internen Teilung wird das auszugleichende Anrecht grundsätzlich innerhalb des Versorgungssystems geteilt, bei dem es bereits besteht.

Der ausgleichsberechtigte Ehepartner erhält dadurch ein eigenes Anrecht beim jeweiligen Versorgungsträger.

Das vorhandene Anrecht des ausgleichspflichtigen Ehepartners wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gekürzt.

Vereinfacht gesagt: Das Versorgungsanrecht wird nicht als Geldbetrag an den früheren Ehepartner ausgezahlt. Stattdessen entsteht für ihn ein eigenes Versorgungsanrecht.

Besondere Konstellationen

Was bedeutet externe Teilung?

Bei einer externen Teilung wird das auszugleichende Anrecht nicht innerhalb desselben Versorgungssystems für den anderen Ehepartner eingerichtet.

Stattdessen wird der Ausgleichswert unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf einen anderen Versorgungsträger übertragen und dort für den ausgleichsberechtigten Ehepartner verwendet.

Ob eine externe Teilung möglich oder vorgesehen ist, hängt von der jeweiligen Versorgung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Bei größeren oder wirtschaftlich bedeutenden Versorgungsanrechten sollte genau verstanden werden, wie die vorgeschlagene Teilung praktisch umgesetzt wird.

Kurze Ehedauer

Gibt es Versorgungsausgleich auch bei kurzer Ehe?

Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich grundsätzlich nur statt, wenn ein Ehegatte ihn beantragt.

Das bedeutet nicht, dass bei einer kurzen Ehe niemals ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden kann.

Vielmehr unterscheidet sich das Verfahren von dem bei längeren Ehen, bei denen der Versorgungsausgleich grundsätzlich von Amts wegen im Scheidungsverfahren durchgeführt wird.

Die gesetzliche Drei-Jahres-Grenze bezieht sich auf die Ehezeit im Sinne des Versorgungsausgleichs und sollte nicht einfach mit dem Zeitraum zwischen Hochzeit und persönlicher Trennung gleichgesetzt werden.

Kann man auf den Versorgungsausgleich verzichten?

Ehegatten können grundsätzlich Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich treffen. Ein vollständiger oder teilweiser Ausschluss ist jedoch keine Entscheidung, die allein anhand einer Momentaufnahme der heutigen Rentenwerte getroffen werden sollte.

Zu berücksichtigen sind unter anderem die übrige Altersvorsorge, Vermögen, Erwerbsbiografien, Kinderbetreuung und die wirtschaftliche Gesamtwirkung der Vereinbarung.

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich unterliegen gesetzlichen Anforderungen und können einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen.

Vorsorge vor der Scheidung

Kann der Versorgungsausgleich im Ehevertrag geregelt werden?

Ja. Ehegatten können den Versorgungsausgleich in eine ehevertragliche Gestaltung einbeziehen.

Dabei sind unterschiedliche Regelungen denkbar. Ob ein Ausschluss, eine Begrenzung oder eine andere Gestaltung sinnvoll ist, hängt von der gesamten wirtschaftlichen Situation beider Ehepartner ab.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Ehepartner wegen Kinderbetreuung oder gemeinsamer Lebensplanung über viele Jahre deutlich geringere eigene Versorgungsanrechte erwerben wird.

Scheidung im höheren Alter

Was passiert, wenn ein Ehepartner bereits Rente bezieht?

Auch wenn ein Ehepartner bereits eine laufende Versorgung bezieht, kann der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung relevant sein.

Welche Auswirkungen die Entscheidung auf bereits laufende Versorgungsleistungen hat und ab welchem Zeitpunkt Veränderungen eintreten, hängt von der jeweiligen Versorgung und der konkreten rechtlichen Situation ab.

Gerade bei einer Scheidung im Rentenalter sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welche Versorgungsanrechte bestehen und welche wirtschaftlichen Folgen der Versorgungsausgleich haben kann.

Bei einer späten Scheidung können Altersvorsorge, Unterhalt, Vermögen und Versorgungsausgleich besonders eng miteinander zusammenhängen.

Betriebliche Altersvorsorge

Was passiert mit einer Betriebsrente?

Auch betriebliche Altersversorgungen können beim Versorgungsausgleich berücksichtigt werden.

Je nach Versorgungssystem können Bewertung und Teilung komplizierter sein als bei einer klassischen gesetzlichen Rentenanwartschaft.

Der Versorgungsträger ermittelt den Ehezeitanteil und den Ausgleichswert nach den für das jeweilige Anrecht geltenden Regeln.

Wer mehrere Betriebsrenten oder umfangreiche betriebliche Versorgungsanrechte besitzt, sollte die Auskünfte der Versorgungsträger besonders sorgfältig prüfen.

Genau hinschauen

Welche Angaben sollte man im Verfahren überprüfen?

1

Sind alle Versorgungen erfasst?

Gesetzliche Rente allein ist nicht immer die gesamte Altersvorsorge. Betriebliche, private oder berufsständische Versorgungen können ebenfalls relevant sein.

2

Stimmt die Ehezeit?

Die korrekte Bestimmung der gesetzlichen Ehezeit ist Grundlage für die Berechnung der ehezeitlichen Versorgungsanrechte.

3

Sind die Auskünfte nachvollziehbar?

Gerade bei komplexeren Versorgungen sollte nachvollzogen werden, welche Werte der Versorgungsträger ermittelt hat.

Nicht verwechseln

Versorgungsausgleich und Unterhalt sind nicht dasselbe

Der Versorgungsausgleich betrifft Versorgungsanrechte für Alter und gegebenenfalls Invalidität.

Unterhaltsansprüche sind davon rechtlich zu unterscheiden. Ein durchgeführter Versorgungsausgleich bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sämtliche Fragen des nachehelichen Unterhalts erledigt sind.

Bei einer umfassenden wirtschaftlichen Betrachtung einer Scheidung können jedoch beide Bereiche eine Rolle spielen.

Häufige Fragen

Versorgungsausgleich kurz erklärt

Wird bei Scheidung meine gesamte Rente halbiert?

Nein. Grundsätzlich werden die während der maßgeblichen Ehezeit erworbenen auszugleichenden Versorgungsanrechte betrachtet, nicht einfach die gesamte spätere Rente.

Wird der Versorgungsausgleich automatisch durchgeführt?

Bei einer Ehezeit von mehr als drei Jahren wird der Versorgungsausgleich grundsätzlich im Scheidungsverfahren von Amts wegen durchgeführt. Bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren findet er grundsätzlich nur auf Antrag eines Ehegatten statt.

Zählt die Trennung bereits als Ende der Ehezeit?

Nein. Die Ehezeit im Versorgungsausgleich endet grundsätzlich mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

Wird eine Betriebsrente geteilt?

Betriebliche Altersversorgungen können grundsätzlich Gegenstand des Versorgungsausgleichs sein. Die konkrete Behandlung hängt vom jeweiligen Versorgungsanrecht ab.

Kann man auf den Versorgungsausgleich verzichten?

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sind grundsätzlich möglich. Sie unterliegen jedoch gesetzlichen Anforderungen und sollten wegen ihrer langfristigen Folgen sorgfältig geprüft werden.

Was bedeutet interne Teilung?

Bei der internen Teilung erhält der ausgleichsberechtigte Ehepartner grundsätzlich ein eigenes Anrecht bei dem Versorgungsträger, bei dem das auszugleichende Anrecht besteht.

Was bedeutet externe Teilung?

Bei der externen Teilung wird der Ausgleichswert unter den gesetzlichen Voraussetzungen bei einem anderen Versorgungsträger für den ausgleichsberechtigten Ehepartner begründet.

Was ist, wenn ich bereits Rentner bin?

Auch laufende Versorgungen können im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich relevant sein. Die konkreten Auswirkungen hängen vom jeweiligen Versorgungssystem und Einzelfall ab.

Weiterführende Informationen

Scheidung und wirtschaftliche Folgen

Sie möchten wissen, was der Versorgungsausgleich für Ihre Rente bedeutet?

Gerade bei langen Ehen, Betriebsrenten, Beamtenversorgung, berufsständischen Versorgungen oder größeren Unterschieden in der Altersvorsorge lohnt sich ein genauer Blick. Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, berät Sie zu den Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in Ihrem Scheidungsverfahren.