Ehevertrag & Vermögen

Gütertrennung – sinnvoller Vermögensschutz oder unnötiger Verzicht?

Vermögen trennen klingt einfach. Die rechtlichen Folgen sind es nicht immer.

Gütertrennung kann für Unternehmer, Immobilienbesitzer oder Ehepartner mit sehr unterschiedlichen Vermögensverhältnissen sinnvoll sein. Sie ist aber keineswegs automatisch die beste Form des Vermögensschutzes. Vor einer Entscheidung sollten deshalb nicht nur die Folgen einer möglichen Scheidung, sondern auch Auswirkungen während der Ehe und im Erbfall betrachtet werden.

Gütertrennung – Vermögen und Ehe rechtlich getrennt gestalten
§
Folgen verstehen Nicht nur an die Scheidung denken
Vermögen gestalten Unternehmen und Immobilien berücksichtigen
Alternativen prüfen Gütertrennung ist nicht die einzige Lösung

Grundlagen

Was bedeutet Gütertrennung eigentlich?

Bei vereinbarter Gütertrennung sind die Vermögensbereiche der Ehegatten güterrechtlich voneinander getrennt.

Der wesentliche Unterschied zur gesetzlichen Zugewinngemeinschaft zeigt sich insbesondere bei deren Beendigung: Bei Gütertrennung findet grundsätzlich kein Zugewinnausgleich nach den Regeln der Zugewinngemeinschaft statt.

Hat ein Ehepartner während der Ehe erheblich mehr Vermögen aufgebaut als der andere, entsteht allein daraus grundsätzlich kein Zugewinnausgleichsanspruch.

Wichtig: Gütertrennung betrifft nicht automatisch sämtliche finanziellen Beziehungen zwischen Ehepartnern. Fragen wie Unterhalt, gemeinsames Eigentum oder gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten müssen davon getrennt betrachtet werden.

Der häufigste Irrtum

Ohne Gütertrennung gehört uns automatisch alles gemeinsam?

Nein. Das ist einer der häufigsten Irrtümer rund um Ehe und Vermögen.

Auch in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft werden die Vermögen der Ehegatten nicht automatisch gemeinschaftliches Vermögen. Was einem Ehepartner gehört, bleibt grundsätzlich sein Vermögen.

Kauft ein Ehepartner beispielsweise allein eine Immobilie und wird allein als Eigentümer eingetragen, wird der andere durch die Ehe nicht automatisch Miteigentümer.

Die Zugewinngemeinschaft betrifft vielmehr den möglichen Ausgleich der während der Ehe entstandenen Vermögenszuwächse.

Wer lediglich verhindern möchte, dass sein Ehepartner automatisch „die Hälfte von allem besitzt“, braucht dafür also nicht schon deshalb Gütertrennung.

Der entscheidende Unterschied

Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung?

Beide Güterstände bedeuten nicht, dass Ehepartner automatisch gemeinsames Eigentum an sämtlichen Vermögenswerten haben. Der entscheidende Unterschied liegt im späteren Vermögensausgleich.

Zugewinngemeinschaft

Die Vermögen der Ehegatten bleiben grundsätzlich getrennt.

Bei Beendigung des Güterstandes wird ermittelt, welchen Zugewinn beide Ehepartner erzielt haben.

Hat ein Ehepartner einen höheren Zugewinn erzielt, kann daraus ein Ausgleichsanspruch entstehen.

Gütertrennung

Auch hier bleiben die Vermögen der Ehepartner getrennt.

Der entscheidende Unterschied: Der gesetzliche Zugewinnausgleich findet grundsätzlich nicht statt.

Jeder Ehepartner behält grundsätzlich seine eigene Vermögensentwicklung.

Mögliche Vorteile

Wann kann Gütertrennung sinnvoll sein?

Ob Gütertrennung sinnvoll ist, hängt weniger vom Familienstand als von der konkreten Vermögens- und Lebenssituation ab.

1

Unternehmen

Bei erheblichem Unternehmensvermögen kann der Ausschluss des gesetzlichen Zugewinnausgleichs wirtschaftliche Risiken reduzieren.

2

Großes Vermögen

Bei erheblichen Vermögenswerten oder sehr unterschiedlichen Ausgangssituationen kann eine individuelle Gestaltung gewünscht sein.

3

Immobilien

Größere Immobilienbestände und deren Wertentwicklung können Anlass sein, den gesetzlichen Güterstand zu überprüfen.

4

Zweite Ehe

Bei einer erneuten Ehe bestehen häufig bereits Vermögenswerte, Kinder oder wirtschaftliche Verpflichtungen aus früheren Beziehungen.

5

Familienvermögen

Auch größere Familienvermögen oder Unternehmensbeteiligungen können Anlass für eine güterrechtliche Gestaltung sein.

6

Eigenständige Vermögensplanung

Manche Ehepaare möchten ihre Vermögensentwicklung bewusst weitgehend unabhängig voneinander gestalten.

Nicht vorschnell entscheiden

Welche Nachteile kann Gütertrennung haben?

Was zunächst nach konsequentem Vermögensschutz klingt, kann für einen Ehepartner erhebliche wirtschaftliche Nachteile bedeuten.

Besonders relevant wird dies, wenn ein Ehepartner seine berufliche Entwicklung zugunsten von Kinderbetreuung, Haushalt oder der beruflichen Entwicklung des anderen Partners zurückstellt.

Während ein Ehepartner Vermögen aufbauen kann, entsteht beim anderen möglicherweise deutlich weniger eigenes Vermögen.

Bei vollständiger Gütertrennung findet der gesetzliche Zugewinnausgleich grundsätzlich trotzdem nicht statt.

Deshalb sollte Gütertrennung nicht nur unter der Frage „Wie schütze ich mein Vermögen?“ betrachtet werden, sondern auch unter der Frage: „Passt diese Regelung zu unserer gemeinsamen Lebensplanung?“

Unternehmer & Selbstständige

Brauchen Unternehmer automatisch Gütertrennung?

Nein. Gerade für Unternehmer kann eine güterrechtliche Gestaltung sehr sinnvoll sein – vollständige Gütertrennung ist aber nur eine von mehreren Möglichkeiten.

Das Problem liegt häufig darin, dass sich der Wert eines Unternehmens während der Ehe erheblich erhöht, während der Unternehmenswert nicht als frei verfügbare Liquidität vorhanden ist.

Statt den Zugewinnausgleich vollständig auszuschließen, kann deshalb eine differenzierte Gestaltung interessant sein, bei der beispielsweise bestimmtes Betriebsvermögen gesondert behandelt wird.

Haus & Grundbesitz

Ist Gütertrennung bei Immobilien sinnvoll?

Auch bei Immobilien wird häufig vorschnell angenommen, Gütertrennung sei erforderlich, damit eine Immobilie im Eigentum eines Ehepartners bleibt.

Das ist so nicht richtig. Eigentum an einer Immobilie und güterrechtlicher Zugewinnausgleich sind unterschiedliche Fragen.

Eine allein einem Ehepartner gehörende Immobilie wird durch die Eheschließung nicht automatisch gemeinsames Eigentum. Ihre Wertentwicklung kann jedoch für einen späteren Zugewinnausgleich relevant werden.

Bei größerem Immobilienvermögen kann deshalb eine individuelle ehevertragliche Gestaltung sinnvoll sein.

Oft übersehen

Welche Auswirkungen hat Gütertrennung auf das Erbrecht?

Die Wahl des Güterstandes kann auch Auswirkungen auf die gesetzliche Erbquote des überlebenden Ehegatten haben.

Bei der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft wird der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten grundsätzlich durch den pauschalen Zugewinnausgleich im Todesfall erhöht.

Bei Gütertrennung greift diese pauschale Erhöhung nicht. Daneben enthält das Gesetz besondere Regelungen für den Fall, dass neben dem überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder erben.

Deshalb sollte eine Entscheidung über Gütertrennung nicht isoliert vom bestehenden Testament oder der sonstigen Nachlassplanung getroffen werden.

Besonders wichtig: Eine Regelung, die für den Scheidungsfall sinnvoll erscheint, kann im Todesfall ganz andere Folgen haben. Güterrecht und Erbrecht sollten deshalb gemeinsam gedacht werden.

Die interessante Alternative

Modifizierte Zugewinngemeinschaft statt vollständiger Gütertrennung?

Zwischen gesetzlicher Zugewinngemeinschaft und vollständiger Gütertrennung gibt es Gestaltungsspielraum.

Vollständige Gütertrennung

Der gesetzliche Zugewinnausgleich wird grundsätzlich vollständig ausgeschlossen.

Das kann einfach erscheinen, wirkt aber auf die gesamte güterrechtliche Vermögensentwicklung der Ehe.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand bleibt grundsätzlich erhalten, wird aber durch Ehevertrag gezielt verändert.

So kann beispielsweise vereinbart werden, bestimmte Unternehmenswerte oder andere Vermögenspositionen bei einem Zugewinnausgleich gesondert zu behandeln.

Gerade wenn nur bestimmte Vermögenswerte geschützt werden sollen, kann eine differenzierte Gestaltung passender sein als ein vollständiger Ausschluss des Zugewinnausgleichs.

Auch während der Ehe möglich

Kann man Gütertrennung nachträglich vereinbaren?

Ja. Gütertrennung kann nicht nur vor der Hochzeit vereinbart werden. Ehegatten können ihren Güterstand auch während einer bestehenden Ehe durch Ehevertrag verändern.

Das kann beispielsweise interessant werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben, ein Unternehmen gegründet wurde oder größere Vermögenswerte hinzugekommen sind.

Dabei sollte jedoch genau geprüft werden, welche Folgen der Wechsel des Güterstandes auslöst und wie bereits entstandene Vermögensentwicklungen behandelt werden.

Wer bereits viele Jahre verheiratet ist, sollte deshalb nicht einfach eine Standardvereinbarung zur Gütertrennung unterschreiben. Der bisherige Vermögensverlauf gehört mit auf den Tisch.

Noch ein verbreiteter Irrtum

Schützt Gütertrennung vor den Schulden des Ehepartners?

Die Vorstellung, man benötige Gütertrennung, damit man nicht automatisch für sämtliche Schulden des Ehepartners haftet, ist zu pauschal.

Allein durch die Ehe wird ein Ehepartner grundsätzlich nicht automatisch Schuldner sämtlicher persönlicher Verbindlichkeiten des anderen.

Anders kann die Situation sein, wenn beide Ehepartner gemeinsam Verträge abgeschlossen, Kredite aufgenommen oder Bürgschaften übernommen haben.

Güterstand und persönliche Haftung sind unterschiedliche Themen. Wer gemeinsam einen Darlehensvertrag unterschreibt, wird nicht dadurch von seiner Verpflichtung frei, dass Gütertrennung besteht.

Güterstand ist nicht alles

Bedeutet Gütertrennung auch: kein Unterhalt?

Nein. Gütertrennung und Unterhalt sind rechtlich unterschiedliche Bereiche.

Die Vereinbarung von Gütertrennung führt deshalb nicht automatisch dazu, dass Ansprüche auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt ausgeschlossen sind.

Auch der Kindesunterhalt wird durch die bloße Vereinbarung von Gütertrennung nicht beseitigt.

Wer sämtliche wirtschaftlichen Folgen einer Ehe individuell gestalten möchte, benötigt deshalb eine umfassendere ehevertragliche Betrachtung.

Formvorschriften

Muss Gütertrennung notariell vereinbart werden?

Gütertrennung wird regelmäßig durch einen Ehevertrag vereinbart. Der Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

Eine selbst geschriebene und lediglich von beiden Ehepartnern unterschriebene Vereinbarung genügt dafür nicht.

Vor dem Notartermin sollte geklärt werden, ob tatsächlich vollständige Gütertrennung gewünscht ist oder eine individuellere Gestaltung besser zur Lebens- und Vermögenssituation passt.

Die entscheidende Frage lautet deshalb häufig nicht: „Wie vereinbaren wir Gütertrennung?“, sondern zunächst: „Welche güterrechtliche Gestaltung wollen wir eigentlich?“

Häufige Fragen

Gütertrennung kurz erklärt

Was bedeutet Gütertrennung bei einer Scheidung?

Bei Gütertrennung findet grundsätzlich kein Zugewinnausgleich nach den gesetzlichen Regeln der Zugewinngemeinschaft statt. Andere Scheidungsfolgen müssen davon getrennt betrachtet werden.

Gehört bei Zugewinngemeinschaft jedem automatisch die Hälfte?

Nein. Auch bei Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt. Der Güterstand regelt insbesondere den Ausgleich der Vermögensentwicklung.

Ist Gütertrennung für Unternehmer immer besser?

Nein. Für Unternehmer kann eine ehevertragliche Gestaltung besonders wichtig sein. Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kann im Einzelfall aber passender sein als vollständige Gütertrennung.

Kann Gütertrennung nach der Hochzeit vereinbart werden?

Ja. Ehegatten können auch während einer bestehenden Ehe durch Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren.

Haftet man ohne Gütertrennung für alle Schulden des Ehepartners?

Nein. Allein die Ehe führt grundsätzlich nicht dazu, dass ein Ehepartner automatisch für sämtliche persönlichen Schulden des anderen haftet. Gemeinsam eingegangene Verpflichtungen sind gesondert zu beurteilen.

Gibt es bei Gütertrennung keinen Unterhalt?

Doch. Gütertrennung beseitigt Unterhaltsansprüche nicht automatisch. Güterrecht und Unterhaltsrecht sind unterschiedliche Rechtsbereiche.

Hat Gütertrennung Auswirkungen auf das Erbrecht?

Ja. Der Güterstand kann die gesetzliche Erbquote des überlebenden Ehegatten beeinflussen. Deshalb sollten bei einer Entscheidung über Gütertrennung auch erbrechtliche Folgen berücksichtigt werden.

Was ist besser: Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft?

Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Wenn lediglich einzelne Vermögenswerte besonders behandelt werden sollen, kann eine modifizierte Zugewinngemeinschaft eine differenziertere Lösung bieten.

Weiterführende Informationen

Ehevertrag und Vermögensgestaltung

Gütertrennung ist eine Möglichkeit – aber nicht automatisch die richtige.

Ob vollständige Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft oder eine individuell modifizierte Regelung sinnvoll ist, hängt von Vermögen, Unternehmen, Immobilien, Familienplanung und den Interessen beider Ehepartner ab. Rechtsanwältin Ute Schniering, Fachanwältin für Familienrecht in Essen, bespricht mit Ihnen die passende güterrechtliche Gestaltung.